Unterhaltsfrage

  • Hallo zusammen,


    hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Folgendes Problem. Ich habe eine kleine Firma (Hausmeisterservice, Abbruch, Elektro). Mein Mann ist bei mir angestellt erst mal als Teilzeitkraft. Mein Mann hat noch zwei Kinder aus erster Ehe, für die er momentan kein Unterhalt zahlt, da er in Privatinsolvenz ist. Jetzt schrieb das Jugendamt, das ich alle Einnahmen/Überschussrechnungen der Firma hinschicken soll. Was dem Jugendamt eigentlich nichts angeht, weil es ja meine Firma ist und nicht die meines Mannes. Ich habe es doch hingeschickt, weil ich nichts zu verbergen habe. Unser Gewinn liegt durchschnittlich bei 1000,00 mal mehr mal weniger, plus dem Gehalt, was ich meinem Mann zahle sind 1600,00€ monatl. Gewinn. Momentan ist es weniger, da ich noch in Elternzeit bin,da wir im August ein Kind bekommen haben. Jetzt verlangt das Jugendamt, das mein Mann Unterhalt zahlen soll, was er natürlich auch machen würde, aber finanziell würde es gar nicht gehen, wir zahlen 700 euro Miete, Strom, 200-300 Euro Sprit jeden Monat etc.. Wie soll ich denn mein Kind dann noch ernähren? Warum werden meine Einnahmen mit dazu gerechnet, ich hab doch nichts mit seinen Kindern zu tun. Meine Firma ist ein Jahr alt und wir tun was wir können, mehr Aufträge rein zu bekommen, damit mein Mann wieder Unterhalt zahlen kann. Gerade jetzt in der Winter und Schneezeit ist es ziemlich schlecht mit der Auftragslage. Davon will aber das Jugendamt nichts wissen. Mehr als arbeiten können wir nicht. Habt Ihr vielleicht eine Möglichkeit, wie wir weiter verfahren können?

  • Guten Morgen Chrissi,


    also Du hast zwar nicht direkt für die Kinder zu sorgen, allerdings kann es sein das Du Deinen Mann unterstützen mußt damit dieser Unterhaltzahlen kann.
    Wenn aber Deine Angaben bezüglich auf euer Gesamteinkommen, 1000€ Gewinn + Kindergeld( Dein Einkommen) und das Gehalt von 600€ für deinen Mann, kann die Rechnung des Jugendamtes nicht hinkommen, da dein Mann ja auch für euer Kind Unterhalt zahlen müßte.
    Ich gehe mal bei den Zahlen die Du hier vorgibst davon aus das , das JU den Selbstbehalt gekürzt hat und noch fiktive Einkünfte unterstellt, so könnte er gerademal den Mindestsatz abdecken.
    Wie schlecht die momentane Auftragslage ist spielt leider keine Rolle, man geht davon aus, was in der Vergangenheit verdient wurde, wenn also aus den Einkommen der letzten 36 Monate bsp. 2500€ verdient wurden, wird dieser Betrag angesetzt und das wäre noch eine Möglichkeit weshalb das JU die Zahlung verlangt.
    Die beste Lösung für euch wäre, geht bitte auf das zuständige Amtsgericht und holt euch da einen Beratungsgutschein, damit könnt ihr dann einen Fachanwalt aufsuchen.


    gruß Sundown

  • Hallo Sundown,


    vielen Dank für Deine Antwort. Meine Firma gibt es erst seit einem Jahr und der Gewinn ist nie mehr als 1300,00€ wie gesagt meistens ist das weniger. Wir werden Deinen Rat befolgen und uns an einen Anwalt wenden.
    Gruß
    Chrissi

  • tja, da die behörden in der tat von einem scheinarbeitsverhältnis ausgehen werden und ein fiktives einkommen unterstellen (so sieht es meiner meinung nach auch aus;)) bleibt ja ehedem nur der klageweg. wehe dein mann hat vorher zufälliferweise mehr verdient!:D dann wird euch auch kein anwalt helfen, dann bleibt es bei einem fiktiven einkommen.