wir brauchen DRINGEND rat zum leistungskatalog der arge

  • hi


    meine beste freundin lebt im moment von harz IV sie bekommt vom amt die wohnung bezahlt ( knapp 750 euro ) da sie vier kinder hat und einen unterhalt von etwas über 600 E reuro bekommt stehen ihr laut amt keine weiteren bezüge zu somit lebt sie vom Kindergeld und Unterhalt was zusammen knapp 1400 euro ausmacht.
    davon muss sie allein schon knapp 300 für denn kindergarten aufbringen sowie ihr nebenkosten.


    ist das alles was ihr zusteht oder gibt es weitere leistungen die sie beziehen kann.

  • Sie könnte Wohngeld für die Kids beantragen. (Rechner in meiner Signatur)
    Was den KiGa anbelangt, könnte sie zum Jugendamt und eine Befreiung oder Teilübernahme beantragen.

  • danke bine
    was das wohngeld für die kids betrifft so werd ich ihr diesen tipp geben


    ich frage mich ob ihr und denn kindern nicht doch noch ein paar mark extra zustehen. was die kita angeht so hat sie da schon einen negativen bescheid da dies eine einrichting von der kirche ist
    ich kann mir einfach nicht vorstellen das man von knapp 14oo euro mit vier kindern leben kann soll.......

  • Hier habt ihr einen Link fürs WOHNGELD, da sind alle infos, auch Rechner usw.
    Ich weis nicht, wie es bei ihr mit Kinderzuschlag aussieht. Versucht man den Rechner in meiner Signatur.


    ~
    bzgl. KiTa:
    Kostenbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.


    Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Nds. Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) richten sich die Elternbeiträge nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern/Sorgeberechtigten und nach der Anzahl ihrer Kinder.


    Bei der Anmeldung des Kindes in der Kindertagesstätte erhalten die Eltern einen Einstufungsvordruck zur Berechnung der Kindergartenbeiträge. Dieser ist mit entsprechenden Einkommensnachweisen im Familienservicebüro vorzulegen. Daraufhin wird von hier die Einstufung vorgenommen. Bei fehlender Angabe des Einkommens bzw. bei Nichtvorliegen der Nachweise muss regelmäßig der höchste Beitrag berechnet werden.


    Personen mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, Anträge gem. § 90 Abs. 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz auf Übernahme bzw. Teilübernahme des Beitrages für den Besuch einer Tageseinrichtung zu stellen (sog. wirtschaftliche Jugendhilfe).

  • Im Bezug auf die Kindergartenbeträge sollte sie sich nochmal erkundigen und wenn da wirklich nichts übernommen werden sollte müßte sie gegebenenfalls eine andere Einrichtung suchen.Ich habe aber noch nicht gehört das die Übernahme der Kosten davon abhängig wäre wo das Kind untergebracht ist.Ansonsten denke ich sind 1400 Euro für 5 Personen doch ausreichend um monatlich über die Runden zu kommen.Die Wohnkosten bekommt sie ja extra noch.

  • sie wird auch wieder arbeiten sobald sie gesundheitlich dazu wieder in der lage ist bzw einen neuen job gefunden hat.


    allerdings eben nur halbtags da wir sonst ja eine betreung für die kids am nachmittag bräuchten ich bin ja nunr im urlaub hier in deutschland kann somit also auch nicht einspringen.

  • danke kitty


    sicherlich sind 1400 ausreichen und ja die wohnung bekommt sie voll bezahlt. ich bin was diese dinge betrifft völlig unerfahren und will mich einfach etwas besser informieren. wie gesagt lehnt das amt jede weitere unterstützung bezüglich der kita ab leider wohnen wir auf dem land und sind dadurch auch noch zusätzlich auf einen wagen angewissen um die kids täglich zur kita zu bringe bzw. zu holen

  • Ein Auto brauchen viele egal ob nun Land oder Stadt.Wenn der Antrag auf Übernahme der Kitakosten abgelehnt wurde weil es eine kirchliche Einrichtung ist dann lass dir doch mal zeigen wo bei euch festgelegt ist für welche Einrichtungen die Kosten übernommen werden und für welche nicht.Irgendwo müßte das ja schriftlich verankert sein.