Schuldzinsen für Haus sollen nicht gezahlt werden

  • Hallo,
    ich bin völlig durch den Wind, da das Jahr super schlecht gelaufen ist.
    Krankheitsbedingt musste ich im Oktober Hartz IV beantragen.
    Mein Problem: Alle Unterlagen abgegeben wie Grundbuchauszug, Wohnflächenaufteilung, Kreditunterlagen usw.
    Man verlangt von mir Bau-Belege quasi aus den letzten 20 Jahren (da es zum großen Teil Umschuldung war) und die Beschreibung der Verwendung. Gleichzeitig sagt man mir, dass ich nur im Ausnahmefall eine Chance hätte, in der Regel wäre mit den Baumaßnahmen der Wert eines Hauses erhöht und das könne man nicht finanzieren. Der umgeschuldete Kredit stammt aus 2006.
    Die Wohnfläche wurde nicht bemängelt. Es handelt sich bei den Zinsen um ca. 180,00 € monatlich, -was sich nur dann nicht viel anhört, wenn man es hat.
    Dazu wäre noch zu sagen, dass ich bereits seit 1990 immer wieder (kredit-) investiert habe in eine Einliegerwohnung. Diese ist allerdings nach 18 Jahren fast durchgängiger Vermietung seit 6 Monaten nicht vermietet.
    Wenn wieder vermietet ist, wie werden die Mieteinnahmen verrechnet?


    Was ist hier richtig und wo be... man mich?
    Hoffentlich könnt ihr mir helfen.
    Viele Grüße von Blett1i

  • Und was heißt das? Ich bin nach wie vor am Suchen. (Ist übrigens Miniwohnung mit Minimiete)
    War vielleicht blöd ausgedrückt. Vielleicht so besser: Kann man mir im Hinblick auf die allerdings momentan (nicht fließenden) Mieteinnahmen die Zinszahlung streichen? Blett1i

  • nee, so habe ich es mir schon gedacht, denn du schriebst ja, dass es sich um eine einliegerwohnung handelt. das ganze haus scheint für dich und/oder deine bedarfsgemeinschaft zu groß zu sein und ist daher seitens der arge nicht förderungsfähig zu sein. es geht halt nicht, dass da nun ein jeder daher kommt und sagt: nun zahlt mal für meine überdimensionierte immobilie. nicht dass du da als hartz4-empfänger noch vermögen aufbauen tust.

  • Zitat

    Man hat mir gesagt, dass es nicht zu groß ist


    wer hat das gesagt? jemand von der arge oder jemand vom stammsisch? als richtwert sind für eine einzelperson 80 qm angesetzt. wenn dann noch die einliegerwohnung dazu kommt, denke ich schon, dass die arge das nicht finanzieren kann.

  • Hallo Blett1i


    Das Denkvermögen Deines Sachbearbeiters scheint sehr eingeschränkt zu sein. Ich darf wohl davon ausgehen, dass Du an Deinem Wohnort keine Wohnung für eine Netto-Kaltmiete von nur € 180 finden würdest. Entsprechend wäre die Bezahlung dieser Schuldzinsen schon mal die billigere Variante für das Amt.


    Was vor 20 Jahren war hat den SB schon mal garnicht zu interessieren und auch wenn es sich bei der Immobilie um ein älteres Haus handelt, welches von Dir durch diverse Baumaßnahmen im Wert erhöht wurde, spielt hierbei auch keine Rolle. Das Amt tilgt ja nicht Deine Schuld sondern bezahlt lediglich die Schuldzinsen plus Nebenkosten als Kosten der Unterkunft.


    Es wäre nun wissenswert ob diese Aussage des SB mündlich erfolgte oder schriftlich fixiert wurde.


    Gruß Gawain

  • Zitat

    Das Denkvermögen Deines Sachbearbeiters scheint sehr eingeschränkt zu sein. Ich darf wohl davon ausgehen, dass Du an Deinem Wohnort keine Wohnung für eine Netto-Kaltmiete von nur € 180 finden würdest


    das denkvermögen des sachbearbeiters ist völlig richtig. er muss n das haus nämlich verkaufen und vom erlös sicher eine längere zeit leben und kostet demzufolge der arge auf absehbare zeit keinen cent. zudem: das haus scheint unangemessen groß für eine person und ist so oder so nicht förderfahig. mich würde mal die gesamte qm-zahl interessieren.

  • Also die Aussage von Blett1i ist, dass das Haus nicht zu groß sei.
    Warum also sollte er ein selbstgenutztes Haus verkaufen müssen, wenn dieses gem. § 12 Abs. 3 SGB II als nicht zu berücksichtigendes Vermögen gilt?


    Ich finde die Aussage des SB in dieser Form hirnrissig, da er die Sache darstellt, als würde das Amt das Darlehen abtragen. Ich gehe daher von einer mündlichen Dampfplauderei aus ;)

  • Ich bin kein ARGE-Zocker!!! Ich werde im Frühjahr auch wieder mein eigenes Geld verdienen (bin selbständig) Und wenn nicht die beiden finanziellen Desaster zusammengekommen wären-als Kleinunternehmer konnte ich mir keine Krankenversicherung mit Krankengeld leisten, wäre ich heute gar nicht hier!
    Das "nicht wirklich groß" ( 83m2 und 38 m2 zur Mietwohnung ausgebauter Keller mit Deckenhöhe 1,93m) war die Aussage der Bearbeiterin. Ich habe das Haus seit 30 Jahren allein erhalten. Seit 1990 habe ich jeden Cent in den Wohnungsausbau gesteckt, die meisten Handwerkerarbeiten auch noch selbst gemacht, das alles natürlich, um mich dauerhaft ARGE-unabhängig zu machen,weil das für mich schon immer das schlimmste aller Szenarien war. Wenn ich jetzt das Haus verkaufen muss, was ja gar nicht so schnell ginge, ist alles,wofür ich die letzten 30 Jahre gekämpft und gearbeitet habe, hin. Und ich habe nicht genügend finanziellen Rückhalt, um noch aus eigener Kraft über den Winter zu kommen.
    Ich kann einfach nicht glauben, dass ich bestraft werdel dafür, dass ich mein Geld nicht verjubelt habe!
    Aber alle Auskünfte hier gehen ja wohl doch in diese Richtung. Also offensichtlich nicht nur, dass die Dinge sehen wollen aus Zeiten, da ich mit m e i n e m Geld ja eigentlich machen konnte was i c h wollte, sie haben dann auch noch juristisch Recht damit.
    Fazit:Sozialismus war mir suspekt. "Sozialstaat" ist mir seeehr viel suspekter. Was soll`s. Einen Strick gibt es immer noch.
    Trotzdem schöne Weihnachten.
    LG BLETT1i

  • Hallo Blett1i,


    nu laß mal nicht den Kopf hängen, so negativ habe ich doch garnicht geschrieben. Ein Verkauf ist von Seiten des Amtes nicht angedacht, da ein selbstbewohntes, angemessenes Eigenheim gem. § 12 SGB II ein nicht zu berücksichtigendes Vermögen darstellt.
    Was die Angemessenheit anbelangt, sind 83m² sicherlich zu groß für 1 Person, aber dafür liegst Du mit den Kosten (Zinsen + Nebenkosten + Heizung) deutlich unter der Angemessenheit. Somit kein Grund, Dir die Bezahlung der KdU zu verweigern.
    Sollte es dem SB um die 38m²-Mietwohnung gehen, so wirst Du selbst bestrebt sein, diese wieder zu vermieten. Das daraus resultierende Einkommen wird Dir natürlich angerechnet.


    Ich hätte nur noch gerne von Dir gewusst, ob Du die Aussage des SB schriftlich hast.


    Gruß Gawain

  • die 83 qm sind völlig o.k. für eine person, konnte auch luxsus sein, aber mit 38 qm hinten dran also 121 qm muss verwertet werden. ist zu viel für eine person. also dann doch vermieten und keine leistungen vom amt. anders geht es nicht.


    Zitat

    Ich kann einfach nicht glauben, dass ich bestraft werdel dafür, dass ich mein Geld nicht verjubelt habe!


    doch , genau so ist es nun mal. da werden sich dann die vielen riestersparer in vielen jahren auch die augen reiben, wenn sie merken, dass sie was für die sparquote des staates getan haben.

  • Danke für den Versuch der Aufmunterung. Natürlich habe ich das nicht schriftlich.... Und die Bearbeiterin ist inzwischen sicher auch im Schwangerschaftsurlaub (sie hatte übrigens auch nur befristeten Arbeitsvertrag)
    Die Vermietung war ja auch genau auf die Nebenkostenminimierung gerichtet und deshalb bin ich da nach wie vor dran. Ist aber im Moment nicht so einfach. Übrigens: die Mieteinnahmen würden den Hartz IV -Satz nicht decken, nur minimieren. (Dahin ging meine -zugegeben voreilige -Frage, wie Nebenkosten eingehen... In meiner Lage denkt man oft nicht mehr logisch.)


    Wenn mich die ARGE nicht zum Verkauf zwingen kann, mir aber die finanzielle Sicherung (Zinszahlung) wie praktiziert vorenthalten kann, bin ich allerdings auch nicht weiter.
    Man ist so ausgeliefert und bekommt nirgends verlässliche Aussagen. Ich habe einfach Angst, dass die jetzt so viel "Daten" von mir bunkern, dass dann irgendwas wieder als Aufhänger genutzt werden kann um es trotzdem abzulehnen. Wofür soll sonst die Verwendung von Kreditgeldern (Kredit von 1996 und umgeschuldet 2006) nachgewiesen werden - das Kreditinstitut prüfte ja die Verwendung zeitnah. Oder sehe ich da was falsch? Gibt es irgendwo Möglichkeiten, die Ausführungsbestimmungen oder wie auch immer das heißt für solche Sachen nachzulesen?
    LG BLETT1i

  • Zitat

    natürlich muss sie Leistungen bekommen. Wer weis wann die Wohnung vermietet wird!


    ja, aber nur auf darlehnsbasis.


    Zitat

    Wenn mich die ARGE nicht zum Verkauf zwingen kann


    das wäre ja schlimm, eigentum ist geschützt, aber verpflichtet auch für sich selbst sorge zutragen.


    Zitat

    die Mieteinnahmen würden den Hartz IV -Satz nicht decken


    dann musst du verkaufen, anders geht es nicht.


    Zitat

    wofür soll sonst die Verwendung von Kreditgeldern (Kredit von 1996 und umgeschuldet 2006) nachgewiesen werden -


    hartz4 ist nun mal nur für bedürftige und nicht für grundbesitzer, die unter umständen ihren grundbesitz mit hilfe von hartz4 noch ausbauen wollen.