Mutter Hartz IV, Kinder Wohngeld

  • Hallo.


    Vielleicht kann mir jemand hier helfen. Habe folgendes Problem. Ich bin alleinerziehend und lebe leider von SGB II.
    Bisher bekamen meine Kinder (15 und 6) 505,-- Unterhalt plus Kindergeld, zuviel Einkommen für Hartz IV. Zusätzlich bekamen sie monatlich 241,-- Wohngeld.
    Der Vater der Kinder ist nun arbeitslos, bezahlt nach Gerichtsbeschluss nur noch 318,-- für beide. Dadurch kommen die Kinder wieder in Hartz IV (179,--) und werden vom Wohngeld ausgeschlossen.
    Daraus ist zu schließen: Je weniger Einkommen, desto weniger Unterstützung!? Ich verstehe die Welt gerade nicht mehr und fühle mich ein wenig verkohlt.
    Weiß jemand weiter?

  • Hallo sluggy,


    ist das Einkommen des Kindes (Unterhalt + Kindergeld) höher als das Sozialgeld, so wird einem vom Amt nahegelegt Wohngeld zu beantragen. Damit kommt nicht nur der Mietanteil für das Kind von einer anderen Stelle, es fällt auch aus der Hartz IV-Statistik und schönt diese zum Wohlwollen unserer Politiker.


    Nunmehr ist bei Dir der Fall eingetreten, dass das Einkommen der Kinder durch verringerte Unterhaltszahlungen nicht mehr ausreicht, um zusammen mit dem Wohngeld den Bedarf des Kindes zu decken und sie fallen wieder unter Hartz IV.


    Unterm Strich dürfte es dadurch jedoch zu keiner finanziellen Einbuße für Deine Familie kommen.


    Gruß Gawain

  • So hatte ich das auch immer gedacht aber bei mir war es auch so das ich eine zeitlang für meine minderjährigen Kinder Wohngeld beantragen mußte und dies höher war als das was von der ARGE gezahlt wurde.Sie fielen bei der Berechnung völlig raus.Nachdem sich die Einkommen geändert hatten viel das WG weg und ich bekam alles von der ARGe und das war auch weniger.

  • Das ist gut zu wissen, da ich erst jüngst einen Fall hatte, wobei der Mutter das Überhangeinkommen aus Unterhalt + KG + WG als Einkommen angerechnet wird. Die Begründung lautete:


    Minderjährige können nicht mit der Mutter in HG leben, da allein die Mutter den Unterhalt der BG disponiert!


    Diese Begründung ist für mich einleuchtend, da die Mutter wohl kaum das Überhangeinkommen an die Tochter ausbezahlen sondern in die gesamte BG investieren wird.

  • Danke für die Antworten - wenn sie mir auch nicht gefallen, da es ja wohl richtig ist, dass ich nun weniger Geld bekomme.
    Am meisten ärgert mich daran, dass mir nie jemand gesagt hat, dass ich Wohngeld für die Kinder beantragen kann. Meine Tochter fiel schon einmal aus Hartz IV raus und ich habe erst nach fast 2 Jahren das mit dem Wohngeld probiert und auch etwas über 200,-- bewilligt bekommen. Aber fast 2 Jahre Geld verschenkt.
    Als die Kids jetzt wieder rausfielen, habe ich meinen Fallmanager angesprochen und er meinte, Wohngeld würde ich wohl nicht bekommen.
    Viele haben keine Ahnung - aber studiert!
    Ich fühle mich echt verar....... vom Amt. Wie gerne würde ich davon wegkommen.

  • Normalerweise hättest du darauf aufmerksam gemacht werden müssen das es die Möglichkeit gibt Wohngeld zu beantragen denn du bekommst ja dann gar keine Wohnkosten für das Kind von der ARGE.Heutzutage mußt du als Antragsteller besser bescheid wissen wie die SB sonst bleibst du auf der Strecke.