Alleinerziehend mit ALG 2 - als Studentin kein Bafög was jetzt

  • Hallo wer kann helfen?
    Bin 21 Jahre habe ein Kind von 1,5 Jahren. Habe von 2009 bis Oktober 2010 ALG 2 nach dem gültigen Regelsatz erhalten. Habe mit meinem Kind eine eigene kleine Wohnung. Miete wurde mit den Nebenkosten übernommen. Habe in der Zeit als Maßnahme meinen Schulabschluß mit ABI erreicht. Im Sommer dann habe ich mich bei einer UNI in NRW eingeschrieben. Seit 1.10 bin ich Studentin. Dieses habe ich der ARGE mitgeteilt. Daraufhin wurden die Leistungen für mich, nicht mein Kind eingestellt mit dem Hinweis das jetzt Bafög beantragt werden muß. Bafög habe ich Anfang Oktober beantragt und jetzt nach 3 Monaten eine Absage erhalten. Beim Bafög mußte auch der Verdienst meiner Eltern von denen ich getrennt lebe mit angegeben werden. Bisher galt ich bei der Arge als eigenständige Bedarfsgemeinschaft, jetzt werde ich beim Bafög wieder mit meien Eltern zusammengerechnet. Erst ALG 2 mit der grundlegensten Versorgung jetzt als Studentin keine Unterstützung mehr. Wie soll ich das verstehen und wie soll es jetzt weitergehen. Habe jetzt schon Rückzahlungen an die Arge zu leisten die ich nicht habe. Mir erschließt sich schon der Verdacht das wenn ich nichts machen würde und mit meinem Kind nur spielen und spazieren gehe geht es mir gut und ich bekomme alles notwendige zum Leben und wenn ich mich bemühe aus diesem Strudel heraus zu kommen werde ich dafür noch bestraft.
    Wer hat Tips für mich oder kann Beratungsstellen nennen.
    Habe ich ein Recht auf Anwaltliche Beratung.
    Danke für jede Info.

  • wie du selbst schriebst, musst du die einkommensverhältnisse deiner eltern offen legen. wahrscheinlich ist deren einkommen so hoch, dass erst die dich unterstützen müssen, bevor du anspruch auf bafög hättest.


    Zitat

    Habe ich ein Recht auf Anwaltliche Beratung?


    nein, denn du bekommst ja kein hartz4 mehr.

  • Eltern sind nach dem BGB (§ 1610 Abs. 2 BGB) ihren Kinder während der Ausbildung bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses, zum Unterhalt verpflichtet, und Deine sind offenbar auch leistungsfähig. (Schau mal in die Düsseldorfer Tabelle bezüglich der Unterhaltshöhe.)


    Da geht es allen Studenten gleich, es sei denn, sie waren 5 Jahre vorher erwerbstätig, lernen an einem Abendgymnasium oder Kolleg, oder haben das 30. Lebensjahr vollendet. In diesen Fällen bleibt das Einkommen der Eltern außer Betracht, siehe hier:
    http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/11.php
    Dein Kind erhält weiterhin Hilfe von der Arge, spielt demnach vermutlich beim Bafög gar keine Rolle.


    Gruß Juli

  • Hallo fenja ,


    Wäre es nicht richtig nachvollzogen, das bereits beim damaligem Antrag auf ALG II die Einkommensverhältnisse der Eltern gegenüber der ArGe offengelegt werden mußten ?


    Also wäre dieses doch im einfachstem Fall auch beim Antrag auf Bafög nachzureichen, da es einfach gesehen ein anderer Kostenträger als die ArGe ist.


    mfg


    allo

  • Das hat nichts damit zutun. Es geht um die gesetzliche Unterhaltspflicht der Eltern.
    Selbstverständlich wird der Unterhalt auch bei volljährigen Kindern, die nicht mehr bei den Eltern leben und selbst schon ein Kind haben auf ALG II angerechnet, z.B. wenn sich der junge Erwachsene in einer Berufsausbildung befindet und sein Geld nicht zum Leben reicht. Ein Unterhaltsanspruch ist sogar auf die Arge übertragbar, d.h. die Arge kann den Unterhalt direkt bei den Eltern einklagen.
    Offenbar gab es während der Zeit des ALG-II-Bezugs keinen Anspruch auf Unterhalt von den Eltern und es hätte statt ALG II auch Bafög gegeben. Das hängt vermutlich mit der Schulform und/oder der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt (z.B. bei Abendgymnasium) zusammen.

  • juli du solltest richtig lesen.Ich habe nicht von dem Unterhalt gesprochen sondern vom Einkommen der Eltern und dies spielt bei der Beantragung von ALG2 keine Rolle da sie mit dem Kind eine eigene BG bildet.Selbstverständlich sind Unterhaltszahlungen anzugeben denn dies ist Einkommen.

  • sind Eltern im Falle eines Studiums unterhaltspflichtig anstelle von Bafög wenn deren finanzielle Mittel ausreichen.


    Weigern sich die Eltern dieser Pflicht nachzukommen kann und wird, mit etwas Druck, das Bafög bewilligende Amt in Voarausleistung gehen und im Nachhinein sich das Geld von deinen Elteren holen.