Betriebskosten, Mietkaution und Steuerrückzahlung aus der Zeit vor dem Bezug v ALG II

  • Hallo Allemiteinander,


    ich habe eine Steuerrückerstattung von über 300 Euro, eine Mietkautions-Rückzahlung von 960 Euro von vor und eine Betriebskostenerstattung teilweise von vor dem Bezug von ALG II voll als Einkommen angerechnet bekommen. Zusätzlich dazu verfüge ich über Einkünfte von 500 Euro quartalsweise, die mir auch voll angerechnet werden. Zum einen las ich jetzt in mehreren Foren, dass mir Einkommen von vor der Zeit des ALG II-Bezuges nicht als Einkommen nach §11 SGB II angerechnet werden darf, sondern nach §12 SGB Vermögen darstellt, bei dem es einen höheren Grundfreibetrag gibt. Deshalb muss ich wahrscheinlich einen Überprüfungsantrag einreichen und sollte eine Klage nicht ausschließen. Da wäre ich für Rat (Musterklagen) dankbar.


    Das mit der Betriebskostenrückzahlung ist insofern zusätzlich kompliziert, da in 2009 noch drei Personen in diesem Haushalt wohnten und die Betriebskostenrückerstattung daher m.E. auch zwischen drei Personen aufgeteilt werden müsste, das JobCenter hat mir trotzdem die Hälfte der Rückerstattung (ca. 400 Euro von ca. 800 Euro) abgezogen. Dagegen habe ich zumindest rechtzeitig Widerspruch eingelegt, Zeit für die Klage habe ich noch bis zum 14.1., das mache ich in jedem Fall. Jetzt fordert das JobCenter von mir Geld aufgrund der quartalsweisen Einkünfte zurück, berücksichtigt aber immer noch nicht den Umstand, dass mir statt der Hälfte der Betriebskostenerstattung nur ein Drittel abgezogen werden dürfte (eigentlich sogar noch weniger, da ich einen Teil der Betriebskosten aus meiner eigenen Tasche bestritt).


    Zum anderen habe ich noch zwei andere Fragen: Mir ist, aufgrund der quartalsweisen Einkünfte jetzt für Dezember die Regelleistung und der Mehrbedarf für Schwerbehinderte um ca. 500 Euro gekürzt worden, die Miete aber kaum. Damit wird das JobCenter nächstes Jahr bei der wieder zu erwartenden Betriebskostenrückerstattung wieder zuschlagen. Gibt es eine Möglichkeit, zumindest zuerst die MIETE kürzen zu lassen statt des Mehrbedarfes für Behinderte und der Regelleistung? Die Leistung für Behinderte ist ein Mehrbedarf nach § 21 SGB II. Auf sie müsste ich eigentlich Anrecht haben, denn diese Aufwendungen entstehen mir ja erst durch die vom Arbeitsamt verordnete Reha. Ich habe eine Schwerbehinderung von 60 Prozent und nehme an einer Rehabilitationsmaßnahme nach §33 IX SGB teil.


    Frage: Habe ich Anrecht darauf, den Betrag zumindest für die Mietkaution und den Teil der Betriebskosten, die einem anderen Bewohner unserer Wohnung (keine Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft!!!) zustehen, jetzt einzubehalten, das JobCenter fordert aufgrund der quartalsweisen Einkünfte von mir derzeit gesamt über 1500 Euro zurück? Für die letzten 500 Euro für Dezember diesen Jahres habe ich nicht einmal einen Änderungsbescheid erhalten, nachdem ich die Einkünfte dort angab. Ich kam vorgestern aus dem Urlaub und hielt gleich einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid in den Händen. Zeit mich zu äußern erhielt ich nur bis heute (2.1., Sonntag!!!!), das Schreiben ging frühestens am 24.12. ein, das weiß ich, da ich seit diesem Tag im Urlaub (Ortsabwesenheit beantragt beim JobCenter) war, das heißt die Frist zur "Anhörung" betrug nur etwas über sieben Tage. Kann ich jetzt fordern, dass ich zuerst einen korrigierten Bewilligungsbescheid erhalte? Dann habe ich Zeit zum Widerspruch und kann alle meine Gegenforderungen geltend machen. Die Zahlungsaufforderung für Juni und September in Höhe von über 1000 Euro ging auch frühestens am 24.12. bei mir ein, die Frist läuft nur bis zum 6.1. Mir kommt es wirklich so vor, als setzten die einem jetzt die Pistole auf die Brust, damit ich mir über meine eigenen Ansprüche erst gar keine Gedanken machen kann.


    Mein Fall ist ziemlich kompliziert, wenn ich konkrete Nachfragen habt, kann ich auf diese vielleicht gezielt eingehen. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

  • Hallo Allemiteinander,


    Hallo,


    Zitat

    ich habe eine Steuerrückerstattung von über 300 Euro, eine Mietkautions-Rückzahlung von 960 Euro von vor und eine Betriebskostenerstattung teilweise von vor dem Bezug von ALG II voll als Einkommen angerechnet bekommen. Zusätzlich dazu verfüge ich über Einkünfte von 500 Euro quartalsweise, die mir auch voll angerechnet werden. Zum einen las ich jetzt in mehreren Foren, dass mir Einkommen von vor der Zeit des ALG II-Bezuges nicht als Einkommen nach §11 SGB II angerechnet werden darf, sondern nach §12 SGB Vermögen darstellt, bei dem es einen höheren Grundfreibetrag gibt. Deshalb muss ich wahrscheinlich einen Überprüfungsantrag einreichen und sollte eine Klage nicht ausschließen. Da wäre ich für Rat (Musterklagen) dankbar.


    Hier wird es in der Tat schon kompliziert.
    Zunächst mal ist aber das sogenannte " Zuflussprinzip " anwendbar:


    Das bedeutet: es wird das Geld angerechnet, das während des Leistungsbezuges auf dem Konto eingeht. Dabei ist es zunächst relativ unerheblich, ob es vor dem Leistungsbezug erwirtschaftet wurde, aber erst im Bezug zur Auszahlung kam.


    Zitat

    Das mit der Betriebskostenrückzahlung ist insofern zusätzlich kompliziert, da in 2009 noch drei Personen in diesem Haushalt wohnten und die Betriebskostenrückerstattung daher m.E. auch zwischen drei Personen aufgeteilt werden müsste, das JobCenter hat mir trotzdem die Hälfte der Rückerstattung (ca. 400 Euro von ca. 800 Euro) abgezogen. Dagegen habe ich zumindest rechtzeitig Widerspruch eingelegt, Zeit für die Klage habe ich noch bis zum 14.1., das mache ich in jedem Fall.


    Da wäre zunächst wichtig, wie lange die anderen Personen :
    1. Im Abrechnungszeitraum der NK - Abrechnung mit in dem Haushalt wohnten.
    2. Wie der Mietvertrag die Höhe der Miete / Nebenkosten pro Person verteilte. ( also alle mit gleichen Anteilen, oder ein Hauptmieter den größten Anteil und die Untermieter jeweils geringere Anteile )


    Diese Kostenaufschlüsselungen sollten natürlich schriftlich belegbar sein.



    Zitat

    Jetzt fordert das JobCenter von mir Geld aufgrund der quartalsweisen Einkünfte zurück, berücksichtigt aber immer noch nicht den Umstand, dass mir statt der Hälfte der Betriebskostenerstattung nur ein Drittel abgezogen werden dürfte (eigentlich sogar noch weniger, da ich einen Teil der Betriebskosten aus meiner eigenen Tasche bestritt).


    Die Anrechnung eines personenbezogenen Einkommens steht auf einem anderem Blatt.
    Bei 500 € pro Quartal ( rechnerisch 125 € pro Monat ) würden sich diese Einkünfte also zunächst mal auf die Sicherung des Lebensunterhaltes ( Regelleistung ) auswirken. Auf die KDU hätte das keine direkte Auswirkung, da RL und KDU von verschiedenen Kostenträgern gezahlt werden.


    Warum wurden Nebenkosten anteilig aus eigener Tasche bezahlt ? ( bitte näher erläutern )


    Zitat

    Zum anderen habe ich noch zwei andere Fragen: Mir ist, aufgrund der quartalsweisen Einkünfte jetzt für Dezember die Regelleistung und der Mehrbedarf für Schwerbehinderte um ca. 500 Euro gekürzt worden, die Miete aber kaum. Damit wird das JobCenter nächstes Jahr bei der wieder zu erwartenden Betriebskostenrückerstattung wieder zuschlagen. Gibt es eine Möglichkeit, zumindest zuerst die MIETE kürzen zu lassen statt des Mehrbedarfes für Behinderte und der Regelleistung? Die Leistung für Behinderte ist ein Mehrbedarf nach § 21 SGB II. Auf sie müsste ich eigentlich Anrecht haben, denn diese Aufwendungen entstehen mir ja erst durch die vom Arbeitsamt verordnete Reha. Ich habe eine Schwerbehinderung von 60 Prozent und nehme an einer Rehabilitationsmaßnahme nach §33 IX SGB teil.


    Wo wäre der persönliche Unterschied, ob jetzt an den KDU oder der RL + Zuschüssen angerechnet werden würde ? Die Anrechnung von Einkünften auf die RL wäre doch nachvollziehbarer, da sie doch der Teil der Leistungen wäre, die für den täglichen Lebensunterhalt gedacht sind.
    Wie gesagt, meines Wissens bezahlt die Arbeitsagentur die RL+ Mehrbedarf, die KDU übernimmt die Kommune oder Stadt.
    Eine Rückzahlung aus der Nebenkostenabrechnung kann also anteilig oder voll mit der bereits gezahlten KDU verrechnet werden.


    Zitat

    Frage: Habe ich Anrecht darauf, den Betrag zumindest für die Mietkaution und den Teil der Betriebskosten, die einem anderen Bewohner unserer Wohnung (keine Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft!!!) zustehen, jetzt einzubehalten, das JobCenter fordert aufgrund der quartalsweisen Einkünfte von mir derzeit gesamt über 1500 Euro zurück? Für die letzten 500 Euro für Dezember diesen Jahres habe ich nicht einmal einen Änderungsbescheid erhalten, nachdem ich die Einkünfte dort angab. Ich kam vorgestern aus dem Urlaub und hielt gleich einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid in den Händen. Zeit mich zu äußern erhielt ich nur bis heute (2.1., Sonntag!!!!), das Schreiben ging frühestens am 24.12. ein, das weiß ich, da ich seit diesem Tag im Urlaub (Ortsabwesenheit beantragt beim JobCenter) war, das heißt die Frist zur "Anhörung" betrug nur etwas über sieben Tage. Kann ich jetzt fordern, dass ich zuerst einen korrigierten Bewilligungsbescheid erhalte? Dann habe ich Zeit zum Widerspruch und kann alle meine Gegenforderungen geltend machen. Die Zahlungsaufforderung für Juni und September in Höhe von über 1000 Euro ging auch frühestens am 24.12. bei mir ein, die Frist läuft nur bis zum 6.1. Mir kommt es wirklich so vor, als setzten die einem jetzt die Pistole auf die Brust, damit ich mir über meine eigenen Ansprüche erst gar keine Gedanken machen kann.


    Da wäre wie bereits beschrieben zunächst mal Nachweis darüber zu erbringen, wie sich die Nebenkostenabrechnung im Detail auf die einzelnen Personen der WG aufteilen ließe. Danach würden sich auch Anteile ergeben, die den Mitbewohnern zuständen.


    Der Anhörungsbogen ( datiert auf den 02.01. ) kann auch noch am 03.01. abgegeben werden, wenn dieser der erste Werktag wäre, und der Ursprungstermin außerhalb der Sprechzeiten ( also kein Werktag ) läge.


    Zitat

    Mein Fall ist ziemlich kompliziert, wenn ich konkrete Nachfragen habt, kann ich auf diese vielleicht gezielt eingehen. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!


    Da wären zunächst alle Unterlagen zusammenzunehmen und eine Rechtsberatung zu beantragen. Dieser Fall wäre zu komplex, als das Laien wie z.B. ich hier konkrete Prognosen abgeben könnten. Da wäre professioneller Rat sicherlich aufschlussreicher, als gleich eine Klage in den blauen Himmelzu schießen, die nicht mit konkreten Begründungen belegt werden könnte.


    mfg


    allo

  • @ allo,


    erst einmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich werde versuchen, das alles noch einmal zu erhellen:


    1. Ich habe in mehreren Foren Hinweise darauf gefunden, das Betriebskostenerstattungen, bei denen die Zahlungen selbst geleistet wurden, als Vermögen nach §12 SGB II anzusehen sind. Siehe z.B. http://hartz.info/index.php?topic=16401.0


    2. Ich habe in 2009 mindestens im Monat Dezember die Betriebskosten komplett aus eigenen Tasche bestritten, da ich in diesem Monat überhaupt kein Geld vom JobCenter bekam.


    3. Die Person, die mit im Haushalt lebte, ist mein Bruder. Er ist über 25 und sein Mietanteil wurde vom JobCenter angerechnet, das heißt, die Miete wurde damals zwischen drei Personen aufgeteilt, mir wurde nur ein Drittel bezahlt, mein Bruder hat seinen Mietanteil das gesamte Jahr über selbst bezahlt. Daher müsste mir jetzt auch nur ein Drittel der Betriebskostenerstattung angerechnet werden, mein Bruder erhält sein Drittel ja selbst. Damit ist das Geld, was das JobCenter mir abgezogen hat, nicht für mich vorhanden.


    4. Ich habe inzwischen erfahren, dass bei genehmigter Ortsabwesenheit eh keine Anhörung erfolgen kann. Weiß jemand, ob das stimmt?


    5. Meine dringende Frage für die nächsten Tage: Darf ich meine Forderungen gegen die des JobCenters aufrechnen und zunächst nur einen Teil der zurückgeforderten 1500 Euro zurückbezahlen? Den Rest würde ich dann noch einmal, aufgrund der Kompliziertheit des Falles unter "rechtlichen Vorbehalt" stellen.


    6. Leider kann ich mir das Geld, das ich quartalsweise bekomme, nicht monatlich anrechnen lassen. Es sind Zinsen, die alle drei Monate eingehen, das habe ich mit dem JobCenter schon durch.


    7. Zu deine Frage, ob sich eine Klage lohnt: Es wurden in jedem Fall mehrere Fehler bei der Berechnung meines Hartz IV-Satzes gemacht, da ist eine Klage schon richtig. Was anderes bleibt mir jetzt nicht mehr übrig, anders bekomme ich mein Geld nicht.


    8. Bei einer Rechtsberatung war ich schon, aber ich bekomme leider keinen Anwalt bezahlt (aufgrund des Schonvermögens von nur 2700 Euro, anders als beim JobCenter). Da liege ich knapp drüber. Ich versuche es noch einmal über die Gewerkschaft.


    Also: Was strittig ist, ist von meiner Seite das Drittel der Betriebskostennachzahlung meines Bruders, der Anteil für Dezember, den ich selbst getragen habe, die Mietkaution, die Vermögen nach §12 SGB II darstellen müsste, und eine Ausgabe für eine Unterschriftsbeglaubigung von zugegebenermaßen nur 12,50 Euro, die in Verbindung mit den quartalsweisen Einkünften steht, die mir aber nicht von dem zu berücksichtigen Einkommen abgezogen wurde, obwohl ich darum gebeten hatte. Hier geht es mir auch um zukünftige Anwendungen, die ich schon berücksichtigt haben möchte, denn sie gehen mir ja von meinem Lebensunterhalt ab.


    Zuzüglich wäre ich für eine Auskunft dankbar, ob mir der Mehrbedarf für Behinderte nach §21 SGB II aufgrund eigenem Einkommens abgezogen werden darf oder nicht doch zuerst die Miete. Der Mehrbedarf für Behinderte wird ja auch von einem anderen Träger bezahlt, nämlich von der Bundesagentur für Arbeit (der ALG I-Stelle), nicht vom JobCenter.


    Vielen Dank schon einmal im Voraus!

  • Hallo,


    - Wie setzen sich die 1500 € Rückforderung denn genau zusammen ?
    Auf welche Zeiträume beziehen sie sich ?
    - Was ist mit der Kautionsrückerstattung ? Wurde zwischenzeitlich umgezogen ?


    ( Die Zinseinkünfte sind ja nach eigener Beschreibung bereits abgeklärt )
    - Was ist mit dem Lohnsteuer - Jahresausgleich ?


    - Wie lange wurden denn bereits Leistungen bezogen. ( besonders interessant 2009 )


    - Gab es in 2009 Monate, in denen die KDU von amtlicher Seite übernommen wurde ? Und wie viele ?


    - Bezieht sich die Betriebskostenabrechnung gemeinschaftlich gesehen nur auf 2 Personen ( Brüder ) ?
    ( Oder wie kam es zu einer Aufteilung zwischen 3 Personen ? )
    Ihr dürftet vermutlich als eine BG angesehen worden sein. Wer war Vorstand dieser BG ? Haben nicht mitunter alle Mitglieder der BG ein identisches Anschreiben bekommen, indem alle zusammen rechnerisch auf eine gesamte Rückzahlung in genannter Höhe aufgefordert worden sein könnten ?


    Also da wären doch Details zu notwendig, damit ggf. grob nachgerechnet werden könnte, ob das mit der Rückforderung hinkommen könnte.


    Wozu soll exakt in dem " Anhörungsbescheid " Stellung bezogen werden ?


    Und abschließend noch mal der Hinweis auf die unterschiedlichen Leistungsträger:


    KDU wären Leistungen, die von der Kommune / Stadt bezahlt werden. Da wäre es also für die inerne Rückerstattung der überzahlten Gelder wichtig, was lt.Betriebskostenabrechnung von Dem zurückkommen würde, wozu sie durch gewährung der KDU bereits in Vorleistung traten.


    Individuell zugesprochene RL + Mehrbedarf dazu klingen in diesem Beispiel danach, das sie von einem Leistungsträger ( hier Bundesanstalt für Arbeit ) ausgezahlt wurden.
    Wäre das Einkommen unterhalb dieser Summe, würde das keine Kürzung der KDU rechtfertigen, sondern den Bedarf zum Lebensunterhalt beeinträchtigen. ( also hier ganz einfach weniger Bezuschussung zum Lebensunterhalt )


    KDU ist nicht gleichzusetzen mit den Leistungen zum täglichem Lebensunterhalt. ( zum Lebensunterhalt zählt auch ggf.ein Anspruch auf Mehrbedarf )
    KDU sind rein die Kosten, die für die Unterkunft ( warm ) an sich anfallen.
    Bei den KDU würden auch nur Kosten Berücksichtigung finden, die Lt. Wohnraumgröße und Mietspiegel als angemessen gelten könnten.


    mfg


    allo

  • Hallo nochmal,


    also: die Rückforderungen, das sind dreimal ca. 500 Euro für Juni, September und Dezember 2010. Dabei geht es um quartalsweise Zinseinkünfte. Mir werden davon 30 Euro pro Zahlung als Pauschale für Versicherungen zugestanden, der Rest geht sofort ans JobCenter.


    Die Kautionsrückerstattung kann ich wohl nicht mehr geltend machen, da sie länger als ein Jahr zurückliegt und die Frist für Überprüfungsanträge mit Wirkung zum 1.1.2011 auf ein Jahr verkürzt wurde (was ein Normalsterblicher nicht mitbekommen hat). Weiß jemand, ob das auch rückwirkend gilt? Es war im Februar 2008, nur war ich zu der dermaligen Zeit krank bzw. sehr behindert und stand bis November 2010 unter Betreuung, weswegen ich keinen Widerspruch einlegen konnte. Vielleicht zählt das ja.


    Umgezogen wurde in der Zwischenzeit nicht. Die Steuerrückerstattung liegt leider auch mehr als ein Jahr zurück. Der Leistungsbezug 2009 war mit Ausnahme des Monats Dezember ganzjährig. Im Monat Dezember musste ich die gesamte Leistung zurückbezahlen und mich selbst rentenversichern. Damit müsste 269,09 Euro/12 mein Anteil an den Betriebskosten sein.


    Als BG oder HG wurden wir offiziell nicht angesehen. Mein Bruder hat die eigenen Miete an meinen Vater (dritte Person in meinem Haushalt) bezahlt. Mir wurde nur ein Drittel gewährt. Mein Bruder wird also mitgerechnet, wenn es dem JobCenter passt, wenn dadurch die Miete verringert werden kann, aber wenn es um Rückerstattungen geht, gehört er auf einmal nicht mehr zu den Mietern (obwohl eigene Miete). Was kann denn mein Bruder dafür, dass ich Leistungen nach SGB II beziehe?


    Stellung beziehen soll ich zu Folgendem: Ich hätte im Monat Dezember2010 507,92 Euro zu Unrecht bezogen (das, obwohl ich dem JobCenter nach Eingang auf meinem Konto unverzüglich informierte). Die anderen 1015,84 Euro für Juni und September soll ich bis zum 6.1. überweisen, da ist die Anhörung schon durch (habe meine Bedenken geltend gemacht, konnte aber, aufgrund der Weihnachtsfeiertage und meiner genehmigten Reise noch keine Klage einreichen). Ich habe ausgerechnet, das mein Anteil, den ich ihnen bezahlen müsste, ca. 858,80 Euro betragen müsste (Anteil meines Bruders, der mir abgezogen wurde, ihnen wieder abgezogen: 134,54 Euro und mein Anteil (selbstbezahlt) von Dezember 2009 22,42 Euro.


    Danke für die Beschreibung der unterschiedlichen Leistungsträger. Ich kann also wahrscheinlich nichts dagegen machen, dass mir der Mehrbedarf für Behinderte gestrichen wurde.


    Noch mehr Fragen? Danke schonmal!

  • Hallo nochmal,


    Hallo,

    Zitat

    also: die Rückforderungen, das sind dreimal ca. 500 Euro für Juni, September und Dezember 2010. Dabei geht es um quartalsweise Zinseinkünfte. Mir werden davon 30 Euro pro Zahlung als Pauschale für Versicherungen zugestanden, der Rest geht sofort ans JobCenter.


    Das wären also gesamt 1410 € ( 3 X 500 - 30 = 3 X 470 ) in Anrechnung.



    Zitat

    Die Kautionsrückerstattung kann ich wohl nicht mehr geltend machen, da sie länger als ein Jahr zurückliegt und die Frist für Überprüfungsanträge mit Wirkung zum 1.1.2011 auf ein Jahr verkürzt wurde (was ein Normalsterblicher nicht mitbekommen hat). Weiß jemand, ob das auch rückwirkend gilt? Es war im Februar 2008, nur war ich zu der dermaligen Zeit krank bzw. sehr behindert und stand bis November 2010 unter Betreuung, weswegen ich keinen Widerspruch einlegen konnte. Vielleicht zählt das ja.


    Ist denn das jetzt generell noch Gegenstand der aktuellen Nachberechnung ? Warum eigentlich Kautionsrückerstattung ? Wurde eine Kaution damals darlehensweise gezahlt, oder wie kommt dieser Punkt ?



    mfg


    allo

  • Also, ich versuche noch einmal genau zu antworten:


    die Rückerstattung ist 507,92 Euro alle drei Monate. Das sind also jetzt dreimal 507,92 Euro, also 1523,76 Euro für Juni, September und Dezember 2010. Gefordert werden sofort von mir 1015,84 Euro (der Anteil für Juni und September), Rückzahlung bis zum 6.1. und 507,92 (Anteil für Dezember), dafür war bis heute die Anhörung im Gange. Eingang auf mein Konto (Zinsausschüttung) sind alle drei Monate 537,92 Euro, davon darf ich jeweils 30 Euro behalten (macht in meinem Fall 10 Euro pro Monat).


    Die Kaution von 960 Euro habe ich damals (das war 2007) aus eigenen Mitteln bestritten und sie müsste daher auch zu meinem Vermögen gerechnet werden. In diesem Fall habe ich jedoch schlechte Karten, da die Anrechnung schon über ein Jahr zurückliegt und Überprügungsanträge seit gestern nur noch ein Jahr rückwirkend gestellt werden dürfen. Der Punkt kam daher, dass ich es schon damals eine besondere Härte fand, dass sie das Geld auf zwei Monate verteilt komplett (bis auf die berüchtigten 30 Euro) abgezogen haben. Bis einschließlich Freitag letzte Woche hätte ich wohl noch gute Karten gehabt, das rückgängig machen zu lassen, schade... Ich hatte damals schon einen Überprüfungsantrag gestellt, aber das, was rausgekommen ist, war schlimmer als das vorher (vorher hatten sie die Kaution nur in einem Monat berücksichtigt, also mir nur für einen Monat das Geld komplett abgezogen, jetzt haben sie von den 960 Euro mir 2x30 Euro belassen und den ganzen Rest [genau 900 Euro] auf zwei Monate verteilt abgezogen.)


    Im Monat Dezember 2009 hatte ich Zinseinkünfte, die lt. JobCenter meinen Bedarf überstiegen, daher wurde die Leistung komplett eingestellt. Ich habe mich daher für diesen Monat selbst rentenversichert.


    Ja, es wurde mir genau ein Drittel der Miete gezahlt, das waren damals ca. 270 Euro. Nach Auszug meines Bruders im Februar diesen Jahres, wurde die Hälfte der Miete übernommen, was für das JobCenter ungewohnt viel ist. Die SB meinte aber zu mir, dass ein Auszug aufgrund meiner Behinderung von mir derzeit nicht verlangt werden könne (Betreutes Wohnen wäre für die Allgemeinheit viel kostenaufwändiger). Im fraglichen Jahr wurde ein Drittel der Gesamtkosten übernommen, d.h. ein Drittel der Grundmiete plus Nebenkosten inklusive Heizkosten.


    Unsere Betriebskostenrückerstattung für 2009 betrug 807,26 Euro, davon wurde mir die Hälfte, also 403,63 Euro verteilt auf die beiden Monate September und Oktober 2010 abgezogen. M.E. hätten mir aber nur 269,09 Euro, also ein Drittel, abgezogen werden dürfen. Betriebskostenabrechnungen gehen immer erst rückwirkend ein, trotzdem stehen gesetzlich allen Mietzahlern die Nachzahlungen zu.


    Das Geld hat uns unser Vater in bar ausgezahlt und nicht überwiesen (innerhalb einer Familie sehr unüblich). Rechtsanwälte sagten mir aber, dass eine unterschriebene Quittung darüber genügt. Angekündigt hatten wir das natürlich rechtzeitig, nämlich sofort nach Eingang des Schreibens des Vermieter schon im Juni 2010.


    Berechnungszeitraum der NK-Abrechnung ist 1.1. bis 31.12.2009.


    Zu deiner Frage: Nein, es wurde mir nicht zu hohes Unterkunftsgeld bezahlt, ich hatte das ja gleich im Juni angekündigt, dass die Miete ab August 2010 sich um ca. 50 Euro verringert (mein Anteil ca. 25 Euro). Mir wurde das dann gleich ab August so berechnet.


    Die 1015, 84 Euro plus 507,92 Euro, die ich jetzt zurückbezahlen muss, sind rein aufgrund der Zinseinkünfte zurückzubezahlen. Daher auch meine Frage, ob ich jetzt meine Gegenforderungen wegen des Betriebskostenanteils meines Bruders damit verrechnen kann bzw. wie Ausgaben, die außerhalb der 30 Euro Versicherungskostenpauschale anfallen (im Dezember immerhin 12,50 Euro) zu handhaben sind. Leute, die keine eigenen Einkünfte haben, haben diese Ausgaben ja nicht.


    Vielen Dank!