Mutter weigert sich Antrag zu stellen, KV vorbei

  • Hallo,


    ich bin so langsam aber sicher am Ende meine Nerven.


    Folgende Sachlage bei mir:
    im Juli 2009 hab ich meine Berufsausbildung (über ein Berufsbildungswerk) abgeschlossen und bis Dezember 2010 ALG I bekommen.
    Danach war ich für 3 Monate in einem Arbeitsverhältnis, welches von der Agentur für Arbeit finanziert wurde, und nach der Finanzierung - ganz klar - gekündigt wurde.
    Also ging es wieder zurück auf ALG I.


    Am 13.10.2010 endete dann mein Anspruch und ich bin zur ARGE gegangen. Da ich unter 25 bin, dachte ich mir, dass es wahrscheinlich eh ein Theater geben wird.
    Ich habe mein Anliegen geschildert und mir wurde gesagt, dass ich unter Umständen statt einer BG, eine HG bilde.
    Allerdings hatte ich zu dem Zeitpunkt eine Arbeitsstelle in Aussicht, die ich auch angetreten bin und sich daher die ganze Sache erledigt hatte (der Vertrag endete am 31.12. und wurde auch nicht verlängert.).


    Nun ist es so. Ich lebe mit meiner Mutter, ihrem Lebensgefährten und meiner Schwester (18) in einem eigenen Haus.
    Bei meinem zweiten Besuch der ARGE Anfang des Jahres, wurde dann darauf gepocht, dass ich zu 100% eine BG mit ihnen bilde. Mir ist völlig klar, dass es sich um eine BG handelt und meine Mutter den Antrag stellen muss, daher wunderte ich mich beim ersten Besuch auch über die angesprochene HG (hatte auch nur Unterlagen für mich alleine bekommen - inkl. eben des HG Formulars). Die Sachbearbeiterin sagte jedoch, dass es sich in keinem Falle um eine HG handeln kann.


    Meine Mutter allerdings weigert sich, den Antrag zu stellen, weil dies zur Folge hätte, dass dann der gesamte Haushalt in Hartz 4 wäre und ihr Freund auch seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen muss. Die beiden sind der Meinung, er habe mit uns und meiner "Faulheit" nichts zu tun und warum ich ihn überhaupt immer erwähnen muss.
    Dazu muss ich sagen, dass meine Mutter lediglich eine Witwenrente erhält (knapp 600 €/mtl.) und ihr Freund Arbeitnehmer ist (er verdient ~2500 €, laut ARGE sowieso zuviel, hat jedoch auch "nur" knapp 1000 € zur Verfügung nach allen Abzügen und Ausgaben).


    Das habe ich so der ARGE erklärt, aber die sagten mir nur, ich solle den beiden irgendwie klarmachen, dass es nicht anders geht, aber das ist leichter gesagt, als getan, weil es immer und immer wieder auf das Gleiche rauskommt.


    Das Nächste ist, dass ich seit dem 01.01. nun ohne Krankenversicherung dastehe, was ja sowieso irgendwo nicht gehen kann, da wir hier eine Krankenversicherungspflicht haben.
    Aber: wie soll ich bitte 150 € im Monat zahlen, ohne jegliches Einkommen/jegliche Rücklagen?


    Meine Mutter kann es finanziell nicht, ihr Freund zahlt sowieso nichts, was er, meiner Meinung nach, auch gar nicht soll.
    Da ich nicht mobil bin (ich bin auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen), gestaltet sich die Arbeitssuche auch eher schlecht als recht, da es bei uns momentan nicht sehr rosig aussieht (was natürlich auch am Jahresanfang liegen wird). 400 € Jobs gibt es hier auch nicht wie Sand am Meer und beim Nachfragen in Betrieben, heißt es auch nur: "Wir haben keinen Bedarf."


    Ich weiß, dass man bei der ARGE einen Antrag auf KV-Übernahme stellen kann, aber dazu müsste man wahrscheinlich auch wieder alles offen legen... und ich würde mich wieder im Kreis drehen.


    Meine Mutter droht mittlerweile schon mit Rausschmiss und solchen Späßen. Dass das auch nicht so leicht geht, wie sie sich denkt, winkt sie nur ab und kommt dann mit "ja, aber bei der und der ging es auch" (meine Großcousine ist 18, hat ein Kind und bekommt Wohnung etc. von der ARGE).


    Uff, etwas viel Text und wahrscheinlich viel zu komplex...


    Was ich eigentlich wissen will:
    1. wie läuft das mit dem Antrag auf KV-Übernahme? Zur ARGE möchte ich vorerst nicht mehr, weil ich mich da eh nur auf sarkastische Bemerkungen ("Naja, wenn Sie obdachlos sind, können Sie gerne wiederkommen, dann haben Sie Anspruch") gefasst machen dürfte.


    2. Hab ich wirklich keinerlei Lücken offen, wo ich durchschlüpfen könnte?


    3. Kann die ARGE meine Mutter zwingen, mich wieder aufzunehmen, sollte sie mich rauswerfen?

  • also wenn du unter 23 jahre alt bist, geht noch die familienversicherung bei deiner mutter. sonst musst du in der tat selber zahlen. da gibt es keine lücken.
    die arge kann deine mutter natürlich nicht zwingen, dich im falle eines rauswurfes wieder aufzunehmen. die sind ja keine schlichtungsstelle/familienberatung.

  • Hallo Milly!
    Ich gebe Dir folgenden Rat: Gehe bitte zum Anwalt für Sozialrecht, findest du im Tel.Buch, und kläre mit ihm die Situation. Leider wirst du alleine nichts bei der ARGE erreichen können, Verständnis kannst du bei keiner ARGE erwarten. Keine Angst vor den Kosten, der Anwalt hat Formulare wg. Kostenübernahme. Es gibt Wege auch unter 25 einen alleinigen Antrag stellen zu können, darf ich aber nicht öffentlich kund tun. Mach aber schnell, denn die brauchen dir nur Leistungen ab Antragstellung gewähren.
    Übrigens, wenn der Lebensgefährte deiner Mutter nicht bei euch gemeldet ist, zählt er auch nicht zur Bedarfsgemeinschaft zu, eine Haushaltsgemeinschaft kannst du nur mit Partner oder einem Kind bilden.
    Hoffe ich konnte dir helfen. LG xxkilegna

  • Hallo Milly!
    Ich gebe Dir folgenden Rat: Gehe bitte zum Anwalt für Sozialrecht, findest du im Tel.Buch, und kläre mit ihm die Situation. Leider wirst du alleine nichts bei der ARGE erreichen können, Verständnis kannst du bei keiner ARGE erwarten. Keine Angst vor den Kosten, der Anwalt hat Formulare wg. Kostenübernahme. Es gibt Wege auch unter 25 einen alleinigen Antrag stellen zu können, darf ich aber nicht öffentlich kund tun. Mach aber schnell, denn die brauchen dir nur Leistungen ab Antragstellung gewähren.
    Übrigens, wenn der Lebensgefährte deiner Mutter nicht bei euch gemeldet ist, zählt er auch nicht zur Bedarfsgemeinschaft zu, eine Haushaltsgemeinschaft kannst du nur mit Partner oder einem Kind bilden.
    Hoffe ich konnte dir helfen. LG xxkilegna


    Ok, das klingt nach einem Anfang. Ich werde mich mal umschauen. Vielen Dank!


    Der Lebensgefährte ist bei uns gemeldet, das ist das Problem bei der Sache. :/

  • Da wird dir ein Anwalt auch nicht viel bringen denn du bist eben noch keine 25 und somit bildest du mit deiner Mutter eine BG zu der auch die Schwester und der Lebensgefährte gehört.Zudem kommt dazu das du mit nIHnen zusammen in einer Wohnung oder Haus lebst.Wenn du bereits eine eigene Wohnung gehabt hättest könntest du selbst Leistungen beziehen da man von deiner Mutter nicht erwarten kann das sie dich wieder zu Hause aufnimmt nachdem du schon längere Zeit etwas eigenes hattest.Du kannst jetzt entweder deine Mutter verklagen und sie per Gericht dazu bringen das sie den Antrag stellt oder du läßt dich von ihr rausschmeißen und bist dann bedürftig.

  • Hallo Milly,


    Du hast hoffentlich trotzden einen Antrag gestellt. Der muss entgegengenommen und bearbeitet werden.


    In den Fachlichen Hinweisen (FH) zu § 37 (Antragserfordernis) aus "Weisungen und Gesetze der Bundesagentur für Arbeit zum Thema 'SGB-II-Leistungen'" heißt es:
    "Auch bei berechtigten Zweifeln am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen (z. B. Hilfebedürftigkeit) ist der Antrag als solcher zu behandeln und zu bescheiden."
    unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/IW-SGB-II-Fachliche-Hinweise.html


    Wenn Du daraufhin einen ablehnenden Bescheid von der Arge/Jobcenter erhältst, kannst/solltest Du Dich anwaltlich beraten lassen.


    Gruß Juli

  • Natürlich kann sie einen Antrag stellen und dieser muß oder wird auch bearbeitet werden aber man muß sich ja mal die Situation anschauen.Sie ist noch keine 25 und wohnt mit Mutter,Schwester und Lebensgefährten der Mutter in einem Haus.Sicher hat sie zwischendurch auch mal gearbeitet und solange sie sich im ALG1 Bezug befindet spielt die Familienkonstelation auch keine Rolle aber sobald ALG2 in Anspruch genommen werden soll schon.Da hilft auch der Anwalt nicht weiter weil es ganz klare gesetzliche Regeln gibt.Wenn sie demnächst 25 wird dann bildet sie mit den Verwandten eine HG und bekommt auch Leistungen oder sie muß zu Hause raus dann kann sie auch Leistungen beanspruchen.Allerdings muß sie auch nachweisen das die Mutter sie eben rausgeschmissen hat.

  • Hallo Milly,


    Du hast hoffentlich trotzden einen Antrag gestellt. Der muss entgegengenommen und bearbeitet werden.


    Die hatten mir nicht mal die Unterlagen mitgegeben, da laut ARGE meine Mutter vorsprechen muss und nicht ich.


    Ganz ehrlich... Auf das Geld an sich, verzichte ich gerne, aber die KV ist das Problem. Ich trau mich nicht zur KK zu gehen, weil ich nicht weiß, wie ich denen klarmachen soll, dass ich kein Geld habe, aber mich freiwillig versichern lassen muss.
    Die zeigen mir doch den Vogel. :(

  • So, ich hatte nun ein längeres Gespräch mit meiner Mutter.
    Sie ist ENDLICH gewillt, den Antrag für mich zu stellen.


    Und zwar sieht die Sache nun wie folgt aus: Sie und ihr Freund machen einen Mietvertrag. Wäre er dann aus der BG raus?


    Ist es überhaupt möglich, dass meine Mutter für mich alleine einen Antrag auf ALG 2 stellt, ohne, dass sie und sonstige Familienmitglieder dann in Hartz IV rutschen?


    Ich danke euch wirklich für eure bisherige Hilfe. Ich glaub, manchmal sind es grade fremde Menschen, die einem eher Gehört schenken, als die, die es sollten.

  • Eine BG besteht leider immer dann, wenn davon auszugehen ist, das "gemeinsam" gewohnt wird.
    Wenn getrennte Betten, Schränke etc. vorhanden sind, so ist im Allgemeinen vom gemeinsam getrennten Wohnen auszugehen.


    Im schlimmsten Falle wird die Arge die Wohnverhältnisse prüfen, und sich Zugang zur Wohnung verschaffen wollen. Die muss man allerdings nie reinlassen, es sei denn die Arge hätte eine gerichtliche Entscheidung und somit Befugnis dazu. Also gleich an der Tür abwimmeln.


    Zum Antrag: ich würde / hätte den schon längst selbst gestellt, soll die Arge diesen erstmal bescheiden, dem kann man dann noch immer wiedersprechen,mit Beratungshilfeschein selbstverständlich.


    Zur Not, ist es auch möglich einen Auszug vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres zu erzwingen. Zutaten dafür wären: a.) ein Therapeut b.) echte Probleme Zuhause und am besten noch in Ausbildung sein, weil dann a.) und b.) eine Gefährdung für das erfolgreiche Abschliessen der Ausbildung darstellen.


    Sollte Deine Mutter nun wirklich den Antrag selbst stellen, so ist davon auszugehen, dass es nicht einfach wird. Darauf würde ich sie vorbereiten, als auch die Evetualität des Bedarfs an einer anwaltlichen Beratung.

  • Hallo Milly,


    nach meinem Verständnis hat die ganze Geschichte zwei Seiten. Zum einen das Bürgerliche Recht und auf der anderen Seite das Sozialrecht. Nach dem Bürgerlichen Recht sind Deine Eltern, weil Du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, nicht mehr für Deine Versorgung zuständig, sie müssen keine Unterhalt mehr für Dich bezahlen. Deine Mutter beansprucht auch keine Sozialleistungen für sich, sie kann nicht gezwungen werden, für ein erwachsenes Kind, für dessen Versorgung sie nicht mehr aufkommen muss, einen ALG II Antrag zu stellen. Weder Du, noch das Jobcenter kann sie dazu zwingen. Ich wüsste keine gesetzliche Handhabe dafür, weder nach dem Sozialrecht, noch nach dem Bürgerlichen Recht.
    Sie üben Druck auf Dich aus, weil Du abhängig und wenig/falsch informiert bist.


    ZB. "Ich beantrage ab heute, den ..., Leistungen nach dem SGB II für mich." Dieser eine Satz, per Email, Fax, Einschreiben oder an der Rezeption des JC mit Eingangstempel versehen, abgegeben, gilt als gestellter ALG II Antrag. Das muss vom Amt bearbeitet werden. Und wenn Sie Dir daraufhin schreiben ... Antrag abgelehnt... , hast Du einen Bescheid in der Hand, gegen den Du rechtlich, mit Hilfe eines Rechtsanwalts, vorgehen kannst.
    Ich bin mir sicher, dass Du staunen wirst, nach dem Gespräch mit dem Rechtsanwalt, was Dir im JC alles für Unsinn erzählt wurde.
    Aber nur mit diesem Bescheid vom Amt kannst Du Beratungshilfe erhalten.

    Wahrscheinlich werden Dir nach Deiner einfachen formlosen Antragstellung, die Antragsformulare zugeschickt. Außerdem findest Du sie natürlich auch im Internet.
    Der einfache Antrag, ("Ich beantrage Hilfe von Ihnen.") gilt als Tag der Antragstellung. Wenn Du nachweisen könntest, dass Du schon vor Wochen dem Amt mündlich mitgeteilt hast, dass Du Hilfe benötigst, wäre das der Beginn Deines ALG II Anspruchs. Du wirst offenbar durch falsche Informationen seit Wochen abgehalten, einen Antrag zu stellen. Begreifst Du denn nicht, dass das Amt durch diese Hinhaltetaktik einen Haufen Geld spart?


    Gruß Juli

  • Sie ist noch keine 25 und das ist der Dreh und Angelpunkt.Der Antrag wird abgelehnt werden und da hilft auch ein Anwalt nichts.Wenn es so einfach wäre dann würde jeder der eine abgeschlossene Ausbildung hat und noch bei den Eltern wohnt aber arbeitslos ist ein anrecht auf Leistungen haben.Dem ist aber nicht so.Die Mutter müßte den Antrag stellen und auch der Lebensgefährte gehört bei den Einkommen mit dazu.Sie bilden alle zusammen eine BG und werden auch so gerechnet.


    Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:


    •der oder die erwerbsfähige Hilfebedürftige,
    •der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
    •die im Haushalt lebenden eigenen Kinder und die Kinder des Partners, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unverheiratet sind und kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben,
    •die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils.

  • Meiner Meinung nach könnte Milly auch einen Anspruch auf eine eigene Wohnung durchsetzen, was letztendlich auch das Beste für die ganze Situation wäre. Die Sicht der Dinge, die der Lebenspartner der Mutter hat, würde kurzfristig ohnehin zu Spannungen und Störung des häuslichen Friedens führen und schwerwiegende soziale Gründe für einen Auszug produzieren.


    Aber auch ohne Auszug muss Milly Anspruch auf Leistungen haben, sie würde ja ansonsten gänzlich durch das soziale Netz fallen, wenn weder Eltern noch Staat für sie zuständig wären. Das ganze U25-Denken darf nicht dazu führen, dass man einen Menschen ohne jegliche Mittel für den Lebensunterhalt dastehen läßt.

  • Ich habe ja auch schon gesagt das es das beste wäre wenn die Mutter erklären würde das sie die Tochter praktisch auf die Straße setzt.Das ganze Gesetz ist total verdreht da man als Eltern eigentlich wie Juli schon anmerkte sobald eine abgeschlossenen Ausbildung vorliegt nicht mehr unterhaltspflichtig ist aber trotzdem zum Unterhalt herangezogen wird wenn das Kind mit im Haushalt lebt und arbeitslos ist und kein Einkommen hat.Ich denke noch nicht mal das Leistungen gezahlt werden würden denn der Lebensgefährte der Mutter verdient nicht schlecht dazu kommt der Verdienst der Mutter.Das ganze Dilemma ist nun mal ihr Alter.

  • Das mit der Unterhaltspflicht lt. BGB ist auch das, worauf der Lebensgefährte meiner Mutter pochte. Und so ähnlich sagte es auch die Sachbearbeiterin, als ich im Oktober das erste Mal bei der ARGE war (darum womöglich auch HG).
    Das ganze dreht sich meines Erachtens völlig im Kreis und widerspricht sich förmlich.


    Meine Mutter hat mir zumindest zugesagt, dass sie mit mir zur ARGE geht und auch den Sachverhalt dort erklären wird.
    Ich werde das ein oder andere Argument von hier einwerfen, auch wenn es wahrscheinlich eh nicht viel bringen wird, aber das kann doch wirklich nicht sein.


    Auch wenn ich bisher nicht wirklich viel geleistet hab, find ich es einfach nur eine Sauerei, dass der Staat in Sachen ALG 2 verlangt, dass sich Eltern bis zum 25. Lebensjahr um ihre Kinder zu kümmern haben, aber ab 18 darf man für jeden Furz selbst aufkommen.

  • Ja ist leider so.Früher war es ja mal ab 18 aber da ja dann jeder gleich eine Wohnung genommen hat und Leistungen gefordert hat haben sie schnell den Hahn wieder zugedreht.HG wärst du erst wenn du eigenes Einkommen hättest und deine Eltern Leistungen bekommen würden.Dann bräuchtest du nicht mit deinem Geld für sie einstehen.

  • Klar, wo sie auch Recht hatten. Wenn es jeder zu seinen Gunsten ausnutzt, muss man auch irgendwo eine Grenze setzen.


    Ich finde es nur absolut mies, wenn man falsch "beraten" wird und sie einem auch noch dumm kommen.
    Nachdem ich sagte, dass ich von zu Hause aus nicht unterstützt werde, kam ein ironisches "Och, Sie Arme." und nachdem ich sagte, dass es irgendwann noch dazu kommt, dass mich meine Mutter rausschmeißt, weil sie eben mit ihrer kleinen Rente nicht mehr 2 Kinder versorgen kann, hieß es auch nur "Ja, wenn sie Obdachlose sind, können Sie gerne immer wieder vorsprechen." Da fühl ich mich einfach nur verarscht und nicht für voll genommen.


    Ich weiß, dass es sicherlich viele gibt, die groß daher reden, ich weiß auch, dass es viele junge Leute gibt, die kein Bock haben, aber es sind doch nicht alle so, aber so fühlte ich mich behandelt, vor allem, nachdem es auch hieß, ich soll mir halt schnell mal nen Job suchen, damit ich die KV zahlen kann. Die sind einfach nur lustig.


    Wäre das Verhältnis zu dem Lebensgefährten meiner Mutter nicht so angespannt, wäre das Ganze auch kein Problem, aber ich kann mir nun mal auch nicht aussuchen, was meine Mutter mit dem Haus macht und wen sie darin leben lässt.


    Aber eine Frage hätte ich noch... Es gibt ja die sogenannte Anlage VE. Sofern die ARGE den Mietvertrag zwischen meiner Mutter und ihrem Freund nicht als solches voll anerkennt (leider liegt halt immer noch die Voraussetzung einer BG vor, da sie sich ein Bett teilen - sofern ich es richtig verstehe, ist selbst das ein Grund, eine BG zu sein), könnte er diese doch ausfüllen und denen damit "beweisen", dass er mir keine finanzielle Unterstützung gibt, was er ja auch nicht tut. Er bezahlt ja nicht meine Lebensmittel, sondern meine Mutter und zum Teil auch ich selbst.
    Alles, was er macht, ist meiner Mutter Geld geben, damit sie Überweisungen für ihn tätigt (er kommt aufgrund seiner Arbeit oft nicht dazu), aber das sieht die ARGE ja dann eh, dass dieser Geldfluss nur dafür da ist oder eben wenn die beiden für SICH Anschaffungen machen, dass er da 'nen Teil dazugibt oder was auch immer. Ein gemeinsames Wirtschaften herrscht bei uns als solches ja nicht mal.


    Und, was eben auch das Problem ist, dass meine Mutter nicht in Hartz IV rutschen will. Sie ist nämlich nicht mal voll erwerbsfähig, da sie 1. Krebs krank ist 2. mit ihrem Rücken und ihrer Arthrose zu kämpfen hat und 3. eh einen Schwerbehindertenausweis hat.
    Meine Schwester ist beim Amt Ausbildungs suchend gemeldet und möchte ebenfalls nichts mit der ARGE am Hut haben.


    Jetzt muss ich nochmal dumm fragen. Geht das, dass meine Mutter für mich ALLEIN den Antrag stellt, sodass weder sie, noch meine Schwester mit drin sind, also zwecks Arbeitsvermittlung usw.?


    Für mich ist das Ganze einfach Neuland. Ich hab mich auch nie mit dem SGB beschäftigt. Tut mir Leid, wenn ich so viel Fragen stelle. *g*

  • Hallo Milly,


    dann werden alle Hartz-4-Empfänger, Deine Schwester, der Lebensgefährte Deiner Mutter und natürlich Deine Mutter, solange bis der gesamte Bedarf der Bedarfsgemeinschaft gedeckt ist.


    schau mal unter: http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?f=11&t=499
    da ist ein sehr treffender Beitrag von ram61 (» 24.05.2009, 14:53, ganz unten auf der Seite).
    Derverdeutlicht die Folgen der Zwangs-BG für Eure gesamte Familie, einschließlich der Schwester.



    Eine Mutter ist keine "Rabenmutter", wenn sie ihr Kind unter diesen Umständen früher "rausschmeißt".


    Entschuldige, wenn das falsch rüberkommt. Ich find's schockierend, wie der Gesetzgeber mit dieser U25 Konstruktion Familien zerstört.


    Gruß Juli