Muss Ehefrau auch Hartz4 beziehen

  • Meine Frage:
    Ich beziehe selber Hartz4 und bin seit 4 Monaten verheiratet jetzt will das Amt das meine Ehefrau auch leistungen bezieht obwohl sie es nicht möchte meine Frau hat kein eigenes Einkommen möchte aber auch nicht vom Amt leben.Das Amt möchte mich zwingen das meine Frau auch geld bezieht sonst würden sie die Zahlungen von mir einstellen. Jetzt meine Frage ist das rechtens einen Menschen dazu zu zwingen in einer Ehe leistungeh zu beziehen....
    Auf Antworten würde ich mich sehr freuen weil es ist dringend Danke im vorraus.....

  • ja, ihr seid eine bedarfsgemeinschaft und werdet nun gemeinsam veranlagt. wenn deine frau kein eigenes einkommen hat, und nur du hartz4 beziehst, fragt sich die arge natürlich, wovon ihr lebt. nicht das deine frau über ein großes vermögen /grundbesitz /teures auto verfügt und du am ende keinerlei hartz4-ansprüche hast. im rahmen der mitwirkungspflicht muss sich deine frau also der arge gegenüber erklären. andernfalls folgt die aufhebung des leistungsbescheides, ggf. auch rückwirkend.

  • wie ich in diesem fall schon sehe, wollt ihr der arge einiges verscheigen. denn:


    Zitat

    meine frau hat ja noch ihre eigene kleine wohnung....


    ein hartz4-empfänger, aber zwei wohnungen. da muss man sich doch fragen, wie deine frau, ohne einkommen, die wohnung unterhält!?
    ihr seid 4 monaten verheiratet, so doof ist die arge ügrigens nicht. ihr seit verheiratet und seid demzufolge eine bedarfsgemeinschaft. glaub mir, die arge weiss inzwischen viel mehr als ihr euch vorstellen könnt. die haben den braten schon grochen.
    lügen haben kurze beine!

  • du verstehst da glaub ich was falsch meine frau und ich haben uns vor über 2 jahren kennen gelernt und sie hat ihre wohnung noch nicht gekündigt meine frau verdient ihr lebensunterhalt auf ihre art und weiße dies möchte ich nicht weiter ausbreiten....aber durch den ganzen stress was ich wegen dem amt habe entsteht bei uns sehr große spannungen deshalb ist sie auch wieder in ihre eigene wohnung gezogen....was soll das amt also riechen.....

  • ihr seit solange ihr verheiratet seid eine bedarfsgemeinschaft. um weiter hartz4 zubeziehen, muss sie sich deer arge gegenüber erklären.


    Zitat

    meine frau verdient ihr lebensunterhalt auf ihre art und weiße dies möchte ich nicht weiter ausbreiten


    verstehe! dann kann ich nur zur schnellen scheidung raten. einen anderen weg sehe ich nicht.

  • also das heißt wenn meine frau auszieht sagen wir zum beispiel in ihre wohnung oder zu freunden oder egal wohin muss sie sich rechtfertigen das versteh ich nicht wirklich.....außerdem gibt es ein trennungsjahr heißt das ich bekomme dann ein ganzes jahr kein geld mehr oder wie muss ich das verstehen....ich finde es ehrlich gesagt schon ein wenig heftig das man sich offenbaren muss oder soll....was kann ich den tun...da sie sich wirklich von mir getrennt hat......ich bin ehrlich gesagt schon sehr mitgenommen von der ganzen situation....

  • in dem fall wird der unterhaltsanspruch deinerseits gegenüber deine frau geprüft. wie bei jeder anderen trennung/scheidung auch. egal ob millionärshaushalt oder hartz4-milleau. warum sollen für euch andere gesetze gelten, als bei allen anderen auch.
    tja, dass hättet ihr euch 4 monate vorher überlegen sollen, mit der heirat.

  • Zitat

    ich bekomme doch hartz 4 wie soll ich ihr den unterhalt zahlen


    Zitat

    wird der unterhaltsanspruch deinerseits gegenüber deine frau geprüft


    deine frau müste dir ggf. unterhalt zahlen. du als hartz4er natürlich nicht. passt bloss auf, was ihr macht und lasst euch nicht erwischen.;)

  • Hallo,


    Es hat so oder so schon Vorteile, Fenster zur Nutzung zu haben.


    So einfach wollen wir doch nicht mal " einfach ins blaue "..So eIin einfaches Telelkop würde ich mir durch eigener hände Schaffenskraft .


    Tja, alleinig so der Unglauben...


    mfg


    allo