Angemeldet in der Wohnung meines Bruders

  • Hallo liebe Forumsmitglieder!
    seit Tagen habe ich das Internet durchforstet. Leider habe ich weder eine passende Frage, u daher die passende Antwort nicht gefunden.
    Folgender Sachverhalt:
    mein Bruder erhält ARGE 2. Bis März 2010 haben wir zusammengelebt, der Mietvertrag lief auf uns Beide. Die Miete wurde direkt durch zwei geteilt, u auch so vom Amt gezahlt.
    Dann zog ich aus (Studiumbedingt) u habe ich mich jetzt wieder auf die Wohnung meines Bruders umgemeldet. Nur, ich wohne nicht hier.
    Soweit mir es bekannt ist, sind wir hier auch keine BG, sondern eine Haushaltsgemeinschaft.
    Nun, die Fragen:
    1. muss ich bzw mein Bruder umgehend dem Amt Bescheid geben?
    2. muss ich das bei der Wohngesellschaft angeben? Auch wenn nur mein Bruder im Mietvertag steht?
    3. gibt es einen Unterschied zwischen Untervermietung u Mitmieter für das Amt u für die Wohnungsgesellschaft?
    4. muss ich angeben, wo ich lebe, ohne dass ich das als 2. Wohnsitz etc anmelden muss?


    Ich will nur keine Probleme verursachen, will aber nichts mit dem Amt zu tun haben.
    Aber klar, wenn es das Gesetz verlangt, dann werde ich natürlich die Miete entsprechend entrichten. Es ist hier nur in dem Fall für mich einfacher, mich bei meinem Bruder anzumelden. Aber damit will ich ihn natürich keine Schwierigkeiten bereiten.


    Ich habe Bekannte, die sich ständig ummelden, u. weder die ARGE, noch die Wohnungsgesellschaft bekommt etw mit. Auch hier zahlen sie woanders Miete.
    Da klappt es. Um ehrlich zu sein, ich will nicht Gefahr laufen, das Amt hinter das Licht zu führen. Denn lieber zahle ich, als den Ärger mit den zu haben!


    Was mich prinzipiell interessiert: Die Stromrechnung wird wohl nicht gezahlt, oder? DH, das ist wohl mitberechnet, aber wenn jm zB 100€ Kosten fabriziert, u jm anderes 30€, ist dem Amt praktisch egal. Man bekommt sozusagen die Differenz nicht gezahlt?
    Vermutlich ist diese Frage ausführlicher zu beantworten. Aber falls doch nicht, wäre ich auch für diese Antwort dankbar.


    Ich danke im Voraus für alle, die sich die Mühe machen, den Beitrag zu lesen, u. ggf zu beantworten.
    Selbstverständlich freue ich mich auch auf Querverweise, falls dieser Fall bereits einmal geschildert wurde.


    Einen schönen Tag wünsche ich Euch allen!

  • ja, wenn du in der wohnung deines bruder wieder gemeldet bist, stehen ihm vom amt her nur die hälfte der miete zu. also melden, sonst ist das sozialbetrug. da es alle drei monate einen automatisierten datenabgleich u.a. auch mit dem landeseinwohnermeldeämtern gibt, ist die gefahr der entdeckung relativ hoch. in der folge wären rückzahlungen und ggf. auch eine alg2 -sperre für deinen bruder möglich.
    strom muss grundsätzlich vom regelsatz (derzeit 359 euro) bezahlt werden, unabhängig vom verbrauch. nur wenn man eine elektrische heizung hat, so würde ein teil der stromrechnung vom amt übernommen.

  • hallo lacki,
    ich danke dir für deine antwort.. ich wusste nicht, dass da ein abgleich stattfinden.. ok, aber jetzt weiss ich es
    dann werde ich das alles erledigen.
    wie gesagt, auf betrug oder auf ärger bin ich nicht aus. es ist schlimm, gez, versicherungen, ämter.. mafia artig :D
    herzlichen dank noch einmal!!!