Übernahme der Kabelgebühren für Kabelfernsehen

  • :confused::confused:


    Ich habe im Nov. 2010 einen Kabelanschluss beantragen müssen, damit ich in meiner neuen Wohnung auch einen Fernsehempfang habe. Bei meinem JobCenter hatte ich den Antrag auf Übernahme dieser Kosten eingereicht. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Gegen diesen Ablehnungsbescheid hatte ich Anfang Dez. einen Widerspruch eingelegt, der heute wieder abgelehnt wurde.
    Aus meinem Mietvertrag geht hervor,


    " Soweit die Rundfunk- und Fernsehversorgung noch durch die Vermieterin erfolgt, ist der Ausbau des Kabelnetzes sowie die Umstellung auf einen privaten Netzbetreiber geplant. Mit dem Übergang des Kabelnetzes auf den privaten Betreiber wird die Vermieterin von ihrer Verpflichtung, Rundfunk- und Fernsehsignale zu liefern, frei. Es ist Sache des Mieters, einen Vertrag mit dem privaten Netzbetreiber abzuschließen."


    Nach der Rücksprache mit meiner Vermieterin, ist in dem Wohngebiet keine Gemeinschaftsantenne vorhanden.

    Nun möchte ich wissen ob das JobCenter im Recht ist meinen "Antrag auf Übernahme dieser Kosten" abzulehnen.
    Für eine schnellstmögliche Antwort wäre ich dankbar.


    Gruß

  • Bei einem Mietvertrag in dem der Kabelanschluss durch den Vermieter abgeschlossen wird, bezahlt ja das JobCenter diese Gebühr mit.
    Wo der Mieter selbstständig einen Vertrag über den Kabelanschluss abschließen muss, wird die Gebühr nicht vom JobCenter übernommen.:mad:
    Wo ist da die Gerechtigkeit ???? :confused::confused:

  • stimme ich dir zu. aber ist nun mal so. alternativ kannste ja auf dvb-empfang machen.
    das problem ist nämlich, dass man als mieter nicht drum rum kommt, wenn der mit seinem ganzen haus einen vertrag mit einem provider geschlossen hat. das ist dann praktisch ein zwangsanschluss für jeden, egal ob hartz4 oder bankvorstand.