was soll ich machen, wenn ich keine Jobsangebote mehr finde?

  • wie bereits von mir verstanden wurde, habe ich die EDV unterschrieben, deren Unterschreibung mein Fehler war (ich dachte, dass ich unterschreiben muss, falsches Denken und Informationsmangel rechtfertigen mich aber nicht ), aber was gemacht ist ist gemacht, hoffe, dass Sie mir dabei helfen.


    Also nochmal, die EDV ist wie folgt


    [Blockierte Grafik: http://img2.bilder-hochladen.tv/kMX34V67.jpg]


    das Problem ist, dass man fast überall bei seinen Anzeigen MINDESTENS eine der folgenden Voraussetzungen verlangt,von deren ich keine erfüllen kann:


    -Körperliche Belastbarkeit
    -Vollzeitabeit
    -Führerschein
    -Berufserfahrung
    -abgeschlossene Ausbildung
    -Deutsch als Muttersprache
    -Vermittlungsgutschein ( den ich eigentlich erst nach 3 Monaten einer unerfolgreichen Jobsuche erhalten kann, obwohl Sie diesen Punkt aus dem Verzeichnis gerne ausstreichen können, die oben aufgezählte reichen völlig aus )



    Von der ARGE habe ich auch noch keine Jobangebote bekommen, was mich eigentlich nicht wundert, da es kaum mir passende Angebote überhaupt gibt.
    Ja, einige kann ich doch finden, aber trotzdem weniger als 8 im Monat.
    Was soll ich also machen? Soll ich eine Bitte (oder wie heißt das, weiß ich nicht) um eine Verkürzung der erforderlichen Anzahl der Bewerbungen meinem Sachbearbeter schreiben, oder ?


    Nochmal zur Erinnerung.
    Ich lebe seit 3 Jahren in Deutschland, habe gerade mein Abi am Studienkolleg für Ausländer gemacht und bekomme weiter HARTZ IV, werde in 1 Monat 25 Jahre alt.


    Danke und entschuldigung für mein Deutsch und dass ich Sie mit meinen Unkenntnisse belaste.

  • du sollst dich doch nur bewerben. egal als was oder wo. ob du nun ins anforderungsprofil passt oder karl-heinz interessiert doch bei der arge ehedem keine sau. nun stell dich nicht so an.


    ich verstehe so, dass ich mich um MiniJobs nach dieser EDV nicht bewerben darf, oder?

  • Guten Morgen!


    Deine Eingliederungsvereinbarung sagt "sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse". Minijobs zählen da nicht dazu. Mit einer Bewerbung auf einen Minijob erfüllst Du Deine EGV also nicht.


    ABER: Wer sagt, dass Du Dich nicht trotzdem bewerben darfst? Die EGV ist eine Vereinbarung, die getroffen wird, weil Du Arbeitslosengeld beziehst oder beantragt hast oder beantragen willst. Um was geht es Dir? Eine Tätigkeit annehmen bis zum Studium, um Geld zu verdienen? Oder Arbeitslosengeld beziehen bis zum Studium? Im zweiten Fall: Schreibe tatsächlich Deine 8 Bewerbungen im Monat, um Deine EGV zu erfüllen - und da zählen Minijobs nicht! Im ersten Fall: Sprich mit Deiner Integrationsfachkraft und signalisiere ihr, dass Du was tun willst, Dir aber nur wenige Möglichkeiten bleiben - und sprich mit ihr auch über Minijobs! Die EGV ist kein Vertrag, der nicht geändert werden kann (so schwer das auch sein mag...), aber das musst Du auch zeigen und Deiner Integrationsfachkraft sagen, was Du tun willst, bei welchem Arbeitgeber, wie lange.... Und da zählt alles, was in Arbeit führt, auch ein Minijob.


    Viel Erfolg!

  • was ist aber wircklich, wenn ich 8 Bewerbungen doch geschickt habe, aber nur 2 Absagen bekommen? In der EDV steht nicht, dass in diesem Falle einfach Bewerbungsanschreibenkopien reichen würden, würden sie trotzdem reichen?

  • was ist aber wircklich, wenn ich 8 Bewerbungen doch geschickt habe, aber nur 2 Absagen bekommen? In der EDV steht nicht, dass in diesem Falle einfach Bewerbungsanschreibenkopien reichen würden, würden sie trotzdem reichen?


    Man bekommt nicht immer Absagen, das ignorieren die immer gerne. Ich reiche nur die Absagen ein, die ich bekomme, von allem anderen die Kopie des Bewerbungsanschreibens.


    Aber heitzutage bewirbt man sich ja meist per Mail, von daher würde ich das Mailprogramm so einrichten, dass Du eine Lesebestätigung bekommst, die reicht auch als Beweis aus.