Außergerichtliche Vereinbahrung

  • Meine Ex, mit der ich ein Kind habe, möchte dass wir eine außergerichtliche Vereinbahrung bzgl. Kindesunterhalt für unser gemeinsames Kind treffen.
    Wir sind uns über die Höhe des Betrages einig.
    Wie könnte man diese Vereinbahrung verfasen?
    Worauf sollte man achten?
    Danke

  • wenn deine ex mit kind zufälligerweise sozialleistungen bekommst oder in betracht ziehst, welche zubeantragen, dann könnt ihr vereinbaren was ihr wollt. der sozialträger(oder jugendamt) wird nämlich eine einkommensbescheinigung vom vater verlangen und dann die düsseldorfer als berechnungsgrundlage nehmen.


    diese frage hast du ja in ähnlicher form hier im forum bereits am 21. nobember gestellt::rolleyes:


    http://www.sozialleistungen.in…-titel-aendern-14082.html


    dazu sind doch jugendämter da!:D

  • Also Ololito,


    die Frage hast Du echt schonmal gestellt und wir haben Sie dor beantwortet, wenn ihr euch einig seid ab zum Ju die haben das zu machen was Ihr beiden vorgibt.


    Man könnte den Text so formulieren:


    Der Kindesvater XXXXXX verpflichtet sich seinem Kind xxxxx ab dem xx.xx.2011 in Höhe von xxx€ jeweils Monatlich zu zahlen.
    Die Kindesmutter ist damit einverstanden, eine Neuberechnung durchzuführen sobald das Einkommen des Kindesvaters unter den gültigen Selbstbehalt fällt.



    Wenn Deine Ex das Unterschreibt wäre das so möglich und gültig, allerdings kann die KM diesen Vertrag jederzeit einseitig auflösen, oder wie Lacki es schrieb, bei beantragung von Sozialleistungen wäre eine solche Absprache ebenfalls hinfällig.


    gruß Sundown