Wollen die uns ver*rschen? EG und zuwenig einkommen

  • Liebe User, ;)


    ich bin sehr zornig über unsere Arge und deren Mitarbeiter! zu meiner geschichte:


    Ich bin U25, 2008 zu meinem Freund gezogen...Er und ich hatten immer Arbeit und waren nicht auf Hilfe von außen angewiesen (obwohl wir nicht viel verdient haben!!!)
    Ende Juli 2010 wurden wir zum 1. mal Eltern - da ich ein Beschäftigungsverbot hatte, wurden zur berechnung mehr als 12 monate genommen (15 glaube ich), mein EG viel nicht sogut aus, da meine ausbildungszeit mit rein zählte (haben dies bei antrag ausfüllen außer acht gelassen). Leider lag ich 2 wochen im Krankenhaus und konnte erst Mitte August alle möglichen wege erledigen...einer unsere wege führte uns in die elterngeldstelle wo wir ein paar "tips" bekamen...haben dann wohngeld und danach den Kinderzuschlag beantragt - beim beratungsgespräch wegen dem Kinderzuschlag wurden wir regelrecht ausgelacht (weil wir zu viel einkommen hätten) und uns wurde vor ort versichert das wir nichts bekommen ! Nach 4 wochen kam dann endlich mal der Brief - uns wurde der Kinderzuschlag verwehrt, da wir mit diesen Zuschlag trotzdem noch unterm existensminimum leben:(
    ja, nachdem ich alle möglichen Unterlagen für den ALG2 antrag zusammen hatten, schickte ich diesen zur zuständigen Arge (wurde vorher telefonisch abgeklärt) Der Antrag kam am 15.Dezember vollständig zurück, mit der bitte das ich diesen Antrag ohne Termin bei der zuständigen Arge abgeben kann...bin dann durch die Schneemassen mit dem Kinderwagen und vor ort wimmelte man mich ab :mad:ich bräuchte einen termin, obwohl ich das schreiben mit hatte indem stand das ich keinen termin brauche.
    Man hat mir dann den Antrag abgenommen und der kam am 29.12.2010 wieder zurück! :mad:bin dann wieder dahin gefahren und habe dort ein fass aufgemacht - da es ein neuantrag ist müsste ich auf eine ganz andere stelle -.-
    dort bei der anderen stelle nahm man mich gleich dran und 1 tag später habe ich den antrag mit termin abgegeben. ich musste noch die neueinstufung unseres Autos hinschicken und einen Lohnzettel meines freundes von Dez. 2010 (der ist allerdings noch nicht vorhanden). habe das in den Brief hinein geschrieben und nun kommt ein brief, das ich noch KFZ neueinstufung und papiere vom immobilienfond meines freundes abgeben soll, obwohl das ja schon lange geschah! wollen die uns verarschen? ist das denn normal? ich bin total sauer möchte wissen ob wir nun etwas bekommen oder nicht


    was meint ihr, wie stehen unsere chancen?(wohnen in sachsen) mein freund hat einen unterschiedlichen Lohn (800-920euro) und ich bekomme zur zeit 184 euro KG, 140 Euro Wohngeld und 271Euro EG
    Wohnung kostet 426euro warm
    auf dem Amt habe ich 2 unterschiedliche meinungen gehört, der eine sagt ja und der andere nein
    und wann würden wir etwas bekommen?

  • Ich würde sagen die Chancen stehen eher schlecht bei zusammen rund 1450 EUR. Es gibt Hartz IV Rechner vieleicht da mal Eure Daten eingeben. Wenn Ihr Wohngeld bekommt gibt es aber kein Hartz IV zuzätzlich.

  • hey edgar!


    man man man, das gibts doch nicht! :( wir kommen mit dem geld einfach nicht hin - wegen dem wohngeld:war ja wie gesagt eigentlich anders geplant! nämlich wohngeld + Kizu deswegen wurde das ja beantragt


    Gibt es auch eine "schwebe" wo man zu wenig für Kizu und zuviel für ALG2 hat? wenn ja was macht man dann?
    und warum muss ich diese unterlatgen 2-3 mal hinschicken?war beim wohngeld nämlich auch schon so...


    Edit: hab jetzt 2 rechner probiert:bei dem 1.hatten wir keinen anspruch auf ALG2 und bei dem 2. anrecht auf 288euro

  • Mindestens 200 Euro ALG II solltet ihr meiner Meinung nach erhalten. Der Rechner im Internet hat wahrscheinlich die Bereinigung des Erwerbseinkommens nicht vorgenommen. Zur Anrechnung des Erwerbseinkommens auf ALG II findet sich ein Rechner unter:
    http://www.einkommensrechner.bmas.de/einkommensrechner/


    Als Tag der Antragstellung von ALG II gilt der Tag an dem Du Kinderzuschlag beantragt hast. Wenn eine andere Sozialleistung beantragt und abgelehnt wurde, ist der nachfolgende (ALG II) Antrag ein sogenannter nachgeholter Antrag, der auf den Zeitpunkt der ersten Antragstellung (in diesem Fall Kinderzuschlag) zurückwirkt (§ 28 SGB X).