Kann ich noch ALG2 aufstocken?

  • Hallo Gemeinde,


    ich werde vorraussichtlich ab März eine 35h/ Woche Stelle antreten: sozialversicherungspflichtig.
    Mein Bruttogehalt wird insgesamt 1050€ betragen.
    Ich bin Single, 30 Jahre alt und Steuerklasse 1 - wohne in Sachsen.
    Laut diversen Rechnern im Internet würde mein Gehalt netto ca 800€ betragen.


    Nun zu meiner Frage: kann ich bei 800€ netto denn überhaupt noch ALG2 aufstocken?
    Mit 800€ um die Runden zu kommen ist doch recht fraglich, abzüglich Fahrtkosten zur Arbeitsstätte hätte ich weniger netto auf der Hand, wie als wenn ich ALG2 beziehen würde, Miete gezahlt bekomme und für 100€ anrechnungsfrei Arbeiten gehen würde.


    Ich zahle derzeit 296€ warm Miete.


    Nimmt man mal den Grundbedarf von 365€ zuzügl 296€ Warmmiete zuzügl. 100€ anrechnungsfreier Verdienst, wäre ich praktisch bei 761€ Gesamtlebensbedarf, der mir zusteht.


    Bei 800€ netto Teilzeitverdienst ohne ALG2 abzügl. 50€ Bahnticket wäre ich letztendlich bei 750€ - wo wäre denn da der Anreiz überhaupt arbeiten zu gehen?


    Nun wie gesagt meine Frage könnte ich bei 296€ Miete und 800€ Nettoteilzeitverdienst noch etwas ALG2 aufstockend beantragen?

  • Hallo Gemeinde,


    Hallo,


    Zitat

    ich werde vorraussichtlich ab März eine 35h/ Woche Stelle antreten: sozialversicherungspflichtig.
    Mein Bruttogehalt wird insgesamt 1050€ betragen.


    Für einfachste und unbelastende Tätigkeit o.K. ( Z.B. Verkehrszähler )


    Zitat

    Ich bin Single, 30 Jahre alt und Steuerklasse 1 - wohne in Sachsen.
    Laut diversen Rechnern im Internet würde mein Gehalt netto ca 800€ betragen.


    Kann hinkommen...


    Zitat

    Nun zu meiner Frage: kann ich bei 800€ netto denn überhaupt noch ALG2 aufstocken?
    Mit 800€ um die Runden zu kommen ist doch recht fraglich,


    800-296-50 wären 454 €. Für einen leichten Job ums Eck würde ich damit anfangen.
    Es gibt Menschen,die für die paar Knöppe 11-12 Stunden unterwegs sind, und erst beim Amt " bettelten", weil es incl. ÖPNV-Ticket noch nicht mal 340 Öcken waren...


    Zitat

    abzüglich Fahrtkosten zur Arbeitsstätte hätte ich weniger netto auf der Hand, wie als wenn ich ALG2 beziehen würde, Miete gezahlt bekomme und für 100€ anrechnungsfrei Arbeiten gehen würde.


    Siehe obige Rechnung...ÖPNV in der Tasche und dann noch nebenan bei leichter Tätigkeit und 35h/Woche...
    Dafür würde ich als mehrfach gelehrter auch Papier einsammeln...,Akkord aber gewiss genau so wenig, wie zeitraubende und teure Anreise zum Job.


    Zitat

    Ich zahle derzeit 296€ warm Miete.


    Wurde bereits berücksichtigt...


    Zitat

    Nimmt man mal den Grundbedarf von 361€ zuzügl 296€ Warmmiete zuzügl. 100€ anrechnungsfreier Verdienst, wäre ich praktisch bei 761€ Gesamtlebensbedarf, der mir zusteht.


    mit 140 h/mtl bei einfachster Arbeit wären es lt. Beispiel ja 800 € netto, oder ist es harte Maloche ?


    Zitat

    Bei 800€ netto Teilzeitverdienst ohne ALG2 abzügl. 50€ Bahnticket wäre ich letztendlich bei 750€ - wo wäre denn da der Anreiz überhaupt arbeiten zu gehen?


    da könnten manche " multifunktional " bei über 130 € liegen...( Region : 50 KM Umkreis )


    Wir haben noch ein anderes Problem:


    Wir sind viele,ohne uns könnte die heimische Leiharbeit auch nicht " explodieren "...warum kann sie das ?
    Warum kann die Politik " bummeln " mit Entscheidungen ? Warum sind wir Arbeiter zunehmend wehrlos ?
    Vergleiche mal den Ochsen am Strick und die ziehenden Menschen als Gemeinschaft ... Einer hält den Ochsen nicht, aber 1000 ...:confused: ##
    Gewerkschaften sind relativ so stark, wie die Mitarbeiter in sie vertrauen....


    Zitat

    Nun wie gesagt meine Frage könnte ich bei 296€ Miete und 800€ Nettoteilzeitverdienst noch etwas ALG2 aufstockend beantragen?


    Ich habe keinerlei Zuschuss in schlechten " Voll - Zeiten " bekommen...daher würden meine Rechnungen in etwa Deiner aus mehrerlei Erfahrung entsprechen.
    Es kann sogar so weit gehen, das der Körper Schaden nimmt und die Einkünfte letztlich unterhalb des ALG II liegen...:o ( Dabei noch nicht mal an eine AGH an der Rechnung berechtigt anlehnen zu dürfen...:cool: )


    Vz: ~ 850€ mtl bei ~ 60 h/Woche ( Facharbeit, netto ) gegenüber runden 800 € mtl. bei 30 h Woche in einer AGH.
    Bemühe also mal die Suchmaschinen nach dem Ruf :" Gleiche Arbeit für gleiches Geld " und denkemal darüber nach,wie der Sache endlich Nachdruck zu verleihen wäre. ;)


    mfg


    allo

  • Hallo Pinhead,


    das wird schon eng. Aber meiner Meinung nach hast du Anspruch, wenn auch geringfügig.
    Nicht vergessen solltest du, dass es auf dein Einkommen Freibeträge gibt, die die 100 € - Grenze überschreiten (20% bis 800,- brutto, also 160,-€).


    Versuche mal einen ALG II - Rechner, wie schon empfohlen.


    Allerdings glaube ich ,dass du evtl. mit Wohngeld besser aufgehoben wärst. Auch dafür gibt es Rechner.


    Alles Gute.
    VG Jalale