alg2 unter 25 brauche Hilfe

  • Halllo ihr Lieben,


    ich hab da mal ein paar Fragen an euch :), also ich habe Ende September meine Ausbildung beended (die ich selbst finanziert habe) und bin seitdem arbeitslos. Am ersten Tag meiner arbeitslosigkeit war ich gleich beim Amt und hab mich gemeldet, daraufhin wurde mir gesagt das ich da ich unter 25 bin und noch zuhause wohne, müsse meine Mutter den Antrag stellen da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind.
    Soweit so gut ich los zum Amt den Antrag geholt und mit meiner Mutter ausgefühllt und abgegeben.Lange Zeit hörten wir nix von unserer Bearbeiterin die noch dazu sehr unfreundlich ist also meldet wir uns.
    Am Telephon sage Sie uns fast jeden Monat aufs neue das etwas Fehlen würde obwohl wir ganz genau wussten das sie es hatte, dann 2 Monate später schickte sie uns wieder los wir sollen erstmal Wohngeldbeantragen was abgelehnt wurde, da meine Mutter für Wohngeld zu viel verdient.
    Also warteten wir wieder bis die Dame sich Ende Dezember mal wieder meldete und sagte es Fehlen schon wieder Kontoauszüge dem 100% nicht so war! Ende der Geschicht meine Mutter erreicht den Teamleiter der uns sagt das wir jetzt Geld bekämen ganze 30 Euro im Monat;) und ich muss ganz ehrlich sagen das ich mich etwas verarscht fühle! Erstmal halten die uns 4 Monate hin und dann 30 Euro?!
    Meine Frage also kann das wircklich richtig sein zudem in der Bedarfsgemeinschaft noch meine schwester wohnt (13Jahre) und zum anderen was genau von dem Geld ist für meine Mutter und was für mich? Kann ich wenn ich die Bewilligung bekomme Einspruch oder so einlegen? Wäre super wenn mir jemand helfen könnt da wir echt nicht weiter wissen:confused:


    Danke schon mal im vorraus


    Wichtige Infos:D
    Wohnen in HH
    Miehte: 750 Euro warm
    Einkommen 1370 netto (Mutter)
    Kindergeld nur für meine Schwester :184 Euro
    Alimente (nur Schwester):250 Euro

  • Etwas mehr als 30 Euro könnten es möglicherweise sein:


    Du hättest einen Bedarf von ca. 532 Euro,
    Deine Schwester in Höhe ca. 63 Euro
    Deine Mutter in Höhe von ca. 603 Euro.
    Macht einen Gesamtbedarf von ca. 1198 Euro, abzüglich ca. 1060 Euro Erwerbseinkommen, wären ca. 140 Euro ALG II für die BG.


    Schätzungsweise 310 Euro des Erwerbseinkommens Deiner Mutter sollten anrechnungsfrei sein. Das richtet sich nach Bruttoeinkommen, notwendigen Versicherungen, Fahrtkosten ... und dem Einkommensfreibetrag.
    Unter http://www.einkommensrechner.bmas.de/einkommensrechner/
    ist ein Einkommensrechner des BMAS, mit dem ermittelt werden kann, wieviel Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden sollte.


    Möglicherweise gibt es Probleme mit der anerkannten Miethöhe. Das müsste aber erstmal eine Zeitlang so akzeptiert werden. (Die Kosten für Warmwasserzubereitung in Höhe von insg. ca. 15 Euro werden z.Z. von der Miete abgezogen.)



  • Danke schön:)


    und wie geh ich jetzt am besten dagegen an?

  • Meine Rechnung oben kann selbstverständlich nur eine Schätzung sein.


    Was ein Teamleiter am Telefon sagt, ist bedeutungslos. Ihr müsst einen Bescheid über die Bewilligung von Leistungen erhalten. Der beinhaltet auch Berechnungbogen. Wenn die nicht in Ordnung bzw. nicht nachvollziehbar sind, sollte Deine Mutter als Vertreterin der BG (auch mit Deiner Vollmacht) Widerspruch einlegen. Das steht aber alles auch im Bescheid des Jobcenter.


    Außerdem: grundsätzlich alles schriftlich beim Jobcenter einreichen, mit Eingangbestätigung auf der Kopie, bzw. Brief als Einschreiben oder vorab als Fax gesendet.