Freundin (19) in Ausbildung will zum Freund (22 u. Hartz IV) ziehen!

  • Hallo,


    ich habe folgende frage und zwar darf meine Freundin, sie ist 19 Jahre alt und in einer Ausbildung zu mir ziehen? Sie bekommt kein Geld vom Amt ich jedoch schon! Dürfte doch kein Problem sein wenn sie derzeit keinen Cent vom Amt bekommt eben aufgrund ihrer Ausbildung!? Freue mich auf eure Antworten und bedanke mich vorab!


    Mfg
    MarcusBBG1988

  • wer um alles in der welt sollte ihr verbieten, zu dir zu ziehen? ihr könntet ein jahr auf probe machen, wobei sie dann für die hälfte der miete gerade stehen müsste. schließlich hat sie ja ein einkommen aus der lehrlingsvergütung. nach 12 monaten würde man euch dann als bedarfsgemeinschaft bewerten und ihre gesamten einkünfte in die berechnung mit einbeziehen.

  • Ok und wie verhällt sich das falls sie nach ihrer Ausbildung nichts findet bzw. nicht übernommen wird? Müsste sie dann nicht auch anteilig Miete bekommen? Sie zieht ja zu einem Zeitpunkt aus wo sie keinen Cent bekommt! Uns wurde gesagt sie würde dann nach ihrer Ausbildung ALG 1 bekommen und eben aufstockend ALG 2! Ich selbt bekomme nur 287€ HartzIV! Rechnet man das Kindergeld gegen was für meine Miete drauf geht habe ich im endefekt 133€ raus! Danke schonmal für eure Antworten! :)


    Mfg
    MarcusBBG1988

  • So...da werde ich sauer! Es hat rein garnichts damit zu tun das wir unbeding Hartz IV haben wollen! Wir denken nur an die eventualitäten! Ich glaube in Zukunft werde ich dieses Forum meiden da einem hier eh nur vorwürfe gemacht werden!


    Mfg

  • Zitat

    da einem hier eh nur vorwürfe gemacht werden!


    ich fasse gerne nochmal deine Hartz4-vita zusammen:


    du bist nunmehr 23 Jahre alt, hat evt. keinen nennenswerten schulabschluss, (sekundärschule) hast lediglich ein berufsvorbereitungsjahr absolviert, dann ein ein 14tägiges praktikum absolviert und bis dato keinen einzigen tag gearbeitet. zudem bist du ohne genehmigung der arge von bernburg nach magdeburg gezogen, weil deine eltern es mit dir nicht mehr ausgehalten haben.
    also ich finde deine bisherige lebensleistung bescheiden und überschaubar.


    das sind keine vorwürfe, dass sind fakten, die du hier selbst in den letzten jahren reingeschrieben hast.
    du müsstest langsam anfangen die zu bewegen, nachtragen wird dir keiner was.

  • Deine Freundin würde nach der Ausbildung erstmal ALG1 bekommen bevor sie in den Hartz4 Bezug fallen würde.Allerdings werdet ihr auch nach einem Jahr als BG gerechnet.Deine Freundin sollte auch eventuell BAB beantragen wenn sie bei dir einzieht und die Mutter/Eltern nicht viel zahlen können.Wenn sie also dann längere Zeit bereits bei dir wohnt und Hartz4 beantragen müßte dann wird sie es sicher auch bekommen weil auch das Jobcenter nicht verlangen kann das sie wieder zu Hause einzieht und die Eltern müssen sie auch nicht wieder aufnehmen.Bis dahin hast du ja aber vielleicht eine Arbeit und das alles ist gar nicht nötig.

  • Kitty


    Zitat

    Wenn sie also dann längere Zeit bereits bei dir wohnt und Hartz4 beantragen


    es geht hier um max. 5 monate, also keineswegs eine längere Zeit. zudem hast den aspekt nicht beachtet, dass er ohne einverständnis der arge umgezogen ist.


    Zitat

    Bis dahin hast du ja aber vielleicht eine Arbeit und das alles ist gar nicht nötig.


    na dann werde ich dir mal deine eigene antwort kopieren, die du ihm 21.10.2009 gegeben hast:


    Kitty schrieb:


    Zitat

    Zur Zeit keine.Ich weiß das ist nicht das was du hören willst es ist aber so.Wenn ihr zusammenzieht dann müßtet ihr euch alleine unterhalten.Bei dem Einkommen deiner Freundin käme eventuell noch BAB in Betracht aber selbst das ist dann zum leben für zwei Personen etwas wenig.Davon mal abgesehen denke ich wirst du ja auch etwas beisteuern wollen und nicht auf Kosten deiner Freundin leben.Ich will dir mal sagen du mußt aufhören dich selbst zu bemitleiden.Das du keinen Abschluß hast ist schlicht und einfach deine Schuld.Du bist jetzt 21 und solltest doch wissen was du willst.Geh in die Berufsberatung des Arbeitsamtes und schau was die für dich tun können.Es gibt die Möglichkeit eines Berufsvorbereitungsjahres die auch bezahlt werden und wo du vielleicht anschließend die Möglichkeit hättest eine überbetriebliche Ausbildung anzufangen bei der du auch eine Vergütung bekommen würdest.Da du dann auch BAB beantragen könntest sollte dies eigentlich reichen um eine Wohnung zu finanzieren.


    die situation hat sich seitdem überhaupt nicht verändert.