Kindergeld bei BG

  • Hallo,


    eine 23 Jährige mit schulischer Ausbildung zur Kinderpflegerin die BaFög bezieht will zu ihrer Schwester als Bedarfsgemeinschaft ziehen.


    Steht ihr das Kindergeld jetzt zu oder der Mutter ? und wie verhält sich das ganze jetzt mit dem BaFög ?

  • Mit der Schwester sollte sie eine WG gründen denn ansonsten würde ja ihr Einkommen beim ALG2 der Schwester angerechnet.Sie müßte dann auch das Bafög neu beantragen bzw. einen Änderungsantrag stellen weil sie ja dann mehr bekommen würde wenn sie nicht mehr zu Hause wohnt.

  • Schwestern sind keine Partner und bilden keine Einstehgemeinschaft = Bedarfsgemeinschaft
    nach § 7 SGB II:
    "(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1. länger als ein Jahr zusammenleben,
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen."


    sondern eine Haushaltsgemeinschaft nach § 9 SGB II:
    "(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."
    Diese Vermutung kann einfach widerlegt werden, indem man versichert, dass man den Verwandten nicht unterstützt.
    Außerdem hat der Verwandte eines Hilfebedürftigen einen Selbstbehalt in Höhe des doppelten Regelsatzes + hälftigen Wohnkosten sowie darüber hinausgehend 50 Prozent der diesen Freibetrag übersteigenden bereinigten Einnahmen (§ 1 Abs. 2 Alg II-V).


    Wenn Deine Mutter keinen Unterhalt für Dich leistet, sollte das Kindergeld an Dich weitergeleitet, oder noch besser, übertragen werden.