Vater hat vollmacht über altes geschäftskonto...

  • Hallo Leute,


    bräuchte bitte unbedingt etwas Info.


    Und zwar, War ich 5 Jahre im Ausland bin seit einem Jahr zurück , hab selbstständig gearbeitet, und war aber auch befristet angestellt , jedoch seit 3 Monaten Arbeitssuchen / ohne Aufträge.


    Da ich kein Einkommen habe aber bei meinen Eltern untergekommen bin, und leider auch Unterstützung von denen beziehen muss was aber nicht ok ist da die selber steuern zahlen müssen, wollte ich Hartz 4 beantragen.


    Ich bin jetzt 28 Jahre jung, und habe mich etwas informiert das ich Anrecht auf Hart4 soweit hätte, und auch Wohngeld beantragen könnte wenn ich einen Untermietvertrag mit meinen Eltern abschließe.


    Jedoch ist das Ding, das ich nur ein Konto hier in DE habe welches ein Geschäftskonto ist (super im minus) , worüber aber mein Bruder und mein Vater noch Vollmacht haben.


    soweit ich mitbekommen hab soll das ein Problem sein. soll ich ein neues Konto eröffnen? (kann das alte aber noch nicht schließen da ich im minus bin)


    Was könntet ihr mir raten um eine möglichst gute Unterstützung zu bekommen, ich bin auf Arbeitssuche und ich werde demnächst auch wieder arbeiten , jedoch konnte ich meine Krankenkassen Beiträge für die letzten 4 Monate nicht zahlen und ich brauche aber zumindest diese Absicherung...


    Hoffe auf Support ^^


    und danke im voraus!!


    Cheers

  • Hallo sogargut


    Du solltest ein neues Konto eröffnen und zwar sogleich ein P-Konto, um eventuellen Pfändungen entgegen zu wirken.
    Melde Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend (falls noch nicht geschehen) und stelle einen Antrag auf ALG II. Willst Du tatsächlich mit 28 bei den Eltern wohnen bleiben? Du könntest Dir auch eine angemessene Wohnung (50 m²) suchen und einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Was in Deiner Region als angemessen gilt, kannst Du mit dem Link "Kosten der Unterkunft" am Ende meines Beitrages checken. Keinen Mietvertrag unterschreiben, ohne dies vorher mit dem Jobcenter abzusprechen!


    Falls Du aber bei den Eltern wohnen bleibst, solltest Du besagten Untermietvertrag mit ihnen abschließen (vorher das Jobcenter fragen). In diesem Fall lebst Du mit Deinen Eltern in Haushaltsgemeinschaft, worauf Du Dich auch gleich bei ALG II-Antragsstellung berufen solltest. Deine Eltern dürfen Dich fortan nicht mehr unterstützen, sonst wird Dir das Geld gekürzt.


    Gruß Gawain

  • @ gawin , wow Thanks buddy ! ;) sieht schon sonniger aus meine Situation durch deine prompte Info...!


    Die schulden sind echt zu hoch gerade, und ich muss zum Arzt und und und...


    Deshalb fällt mir schon mal ein großer Stein vom Herzen, obwohl ja die Bürokratie jetzt beginnt... aber wenn man Bescheid weiß erträgt man es! :D

  • aber wenn die ARGE mich nach meinen Kontos fragt muss ich das Konto welches im minus ist angeben? oder kann ich nur das P Konto angeben? ich hab in einem anderen Forum gelesen das wenn ich nicht alleiniger bevollmächtigter über ein Konto bin das es da anscheinend Probleme gibt ?? (frag mich nicht welche, war nicht erwähnt)


    Danke für die Antworten ;)