Zweck gebundene Zuwendungen

  • Was sinnvolles?
    Warum geht nach §33 SGB II ein Pflichtteilsanspruch auf die Arge über ,während dieser nach Zivilprozessordnung nur pfändbar ist,wenn der Pflichtteilsberechtigte ihn geltend macht?
    Soll das etwa bedeuten, dass Schuldner besser gestellt sind als Hartz4-er?

  • @ pesa Wenn dein Sohn dir Geld überweist dann sollte er es als Darlehen kennzeichnen denn ansonsten geht das Jobcenter davon aus das du von deinem Sohn unterstützt wirst und somit weniger oder gar keine Leistungen mehr bräuchtest.Wenn du mit dem Geld Rechnungen bezahlst dann könnte dein Sohn ja auch das Geld direkt überweisen.

  • Zitat

    Werde hier nie mehr was schreiben




    na spätestens wenn deine frage geklärt wäre, hättest du dich wie alle die anderen 99,9 % der ratsuchenden hier nicht mehr blicken lassen.
    das forum lebt derzeit von drei leuten. neben meiner wenigkeit sind dass Kitty und Gawain. einige andere treten hier mehr oder weniger sporadisch auf oder sind nach spätestens einer woche wieder verschwunden.
    zumal hast du doch den thread hier manipuliert, indem du deinen deinen beitrag von gestern, wo du betrugsabsichten geäussert hast, von gestern, 15.45 uhr, heute um 10.15 uhr nachträglich geändert. so was ist eigentlich unnötig, weil dieses forum anonym ist, spricht aber auch nicht für dich. wird aber trotzdem immer wieder gemacht!
    ich lese das forum halt sehr genau!

  • Wenn man als Ratgeber Menschen nicht gut behandelt und es eher Unterhaltungen als Anwort entstehen. und man dann noch als Sozialschmarotzer dargegestellt wird muß man sich nicht wundern wenn Leute nicht wiederkommen. Gute sachdienliche Anwort habe ich in einem anderen Forum erhalten und habe mich hier noch bedankt. Ich verware mich dagegen zu betrügen. Ich wusste das eigendliuch zweck gebundene Zuwendungen nicht angerechnet werden. In Einzelfällen ist es wohl auch so. Sicherer ist man allerdings mit einem Darlehnsvertrag. Woher will hier jemand wissen ob ich meinem Sohn was wieder gebe oder nicht? Es wurde mir sogar geraten das er die Rechnung direkt bezahlt. Dann merkt es keiner. Das ist besser? Ich betrüge niemand und rechne immer sehr akkribisch mit der Arge ab und bin froh über jeden Euro den ich selbst verdiene. Nach jeder Abrechnungperiode habe ich ordnungsgemäss zuviel erhaltenes Geld zurück gezahlt. Aber so eine hohe Summe habe ich nicht. Wenn ich es schaffe wieder ohne Arge zu leben werde ich sicher meinem Sohn sein Geld erstatten. Geändert habe ich den Text wege Personen wie Ihnen Lacki. Aber keine Angst. Ich werde es mit meiner Mitarbeiterin bei der Arge offen besprechen und klären. Sie sollten sich nicht wundern wenn man hier nicht bleibt. Achso, ich nehme mir auch nicht raus hier als eventueller Ratgeber zu fungieren. Da fehlt mir grundlegend zuviel wissen und ich möchte nicht Leuten falsche Ratschläge geben.

  • Wenn dein Sohn die Rechnungen direkt bezahlt dann betrügt ihr niemanden und das hat dir hier auch keiner geraten.Allerdings ist es so das wenn du von deinem Sohn Geld auf dein Konto bekommst natürlich das Jobcenter dies als dein Einkommen rechnet.Das ist übrigens bei jeden so da bildest du keine Ausnahme.Man kann sich diesbezüglich doch dann Probleme und Erklärungen ersparen und es gleich auf dem direkten Weg machen.Im übrigen kann deine SB auch nicht auf deine Erklärungen hören sondern hat sich an das zu halten was sie schwarz auf weiß sieht.