nach 3-4 Jahren Rückforderrung?

  • Guten Tag,


    Im Jahr 2008 habe ich eine Ausbildung begonnen, das Arbeitsamt meinte in dem Jahr auch es hätte mich mit knapp 2.200 € überbezahlt, es gab einen kurzen Schriftwechsel und danach hörte man nie wieder etwas von denen, heute 26.02.2011 kommt ein Schreiben in dem man mich Auffordert diese Summe endlich auszugleichen binnen einer Woche :confused: , ich war allerdings in der Zwischenzeit 6 Monate Arbeitslos und auch in der Zeit wurden keine Ansprüche der Regionaldirektion mehr erhoben, sonst währen die ja Prozentual mit 10% vom Lebenserhaltungssatz abgezogen worden :confused:. Nun ich finde es merkwürdig das nach fast 3 Jahren diese Forderrung ohne eine Mahnung einer Kontaktaufnahme oder sonst etwas eingefordert wird zumal die ja angeblich schon so lange besteht. In wie weit habe ich dagegen eine Chance vor zu gehen?


    In den Schreiben werden folgende Forderrungen erhoben:


    Leistungen z.S. d. Lebensunterhalts 18.08.2008 - 01.10.2008 - 1107,92€
    Leistungen für Unterkunft und Heizung gleicher Zeitraum - 1037,45€


    Leistungen unterkunft und Heizung sowie Lebensunterhalt aus dem Jahr: 03.01.2007 - 31.12.2007 zusammen etwa 72€


    ich meine es ist doch wohl ein Witz das es denen 3 bzw. sogar 4 Jahre später erst einfällt? :mad:


  • ich meine es ist doch wohl ein Witz das es denen 3 bzw. sogar 4 Jahre später erst einfällt? :mad:


    1. wenn damals die Forderung mit einem Bescheid geltend gemacht wurde und Du im vorhergehenden Schriftverkehr den Sachverhalt anerkannt hast, dann kann die Forderung sogar eine Frist von 30 Jahren haben.


    2. Die BA hat zum 01.01. auf ein neues Zahlungssystem komplett umgestellt. So wie ich das sehe, sogar mit Mahnverwaltung -automatisiert-. das bedeutet, dass nach der einen Woche ohne Reaktion deinerseits das Mahnverfahren automatisch weitergeführt wird.


    Im übrigen muss eine Behörde innerhalb eines Jahres, nachdem alle Fakten bekannt sind, entscheiden.
    Du schreibst jedoch selbst, dass es nur eine Zahlungserinnerung -Mahnung- war.


    PS: von Verzugszinsen hast Du noch nichts erwähnt


    PSS: aufgrund der von Dir gegebenen Informationen scheint die Forderung zu Recht

  • Zitat

    Ansprüche auf die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (Sozialleistungen) verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.


    Sollte die Forderung Deiner Meinung nach zu Unrecht bestehen, solltest Du einen Anwalt aufsuchen!