400 EUR Job bei Tochtergesellschaft im Konzern

  • Hallo,


    ich soll zusätzlich bei einer Tochtergesellschaft in unserem Konzern noch einige Aufgaben übernehmen. Wäre es möglich diese zusätzlichen Aufgaben bei der Tochtergesellschaft von meinem Arbeitgeber als 400 EUR Job laufen zu lassen?


    Oder ist sowas innerhalb eines Konzerns nicht möglich?


    Danke für kurze Infos.


    PS: Gibt es dazu auch rechtliche Quellen oder Urteile?


    Danke
    BlankenHans

  • Nein, weil Du insgesamt ja mehr als nur € 400 verdienst!


    Aber für die Aufgaben bei det Tochtergesellschaft bekomme ich doch maximal 400 EUR pro Monat.


    Und die Tochtergesellschaft ist eine selbständige Firma, keine Betriebsstätte oder sonst was, nur halt eine Tochtergesellschaft, weil der Hauptarbeitgeber daran beteiligt ist...

  • Zitat

    Sie können mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, allerdings nicht beim selben Arbeitgeber. Damit soll verhindert werden, dass normale Beschäftigungsverhältnisse in mehrere Minijobs aufgespaltet werden, um Sozialbeiträge zu sparen. Ihre Verdienste aus allen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Sie dürfen nicht über 400 Euro liegen. Ist das der Fall, sind sie sozialversicherungspflichtig. Und zwar von dem Zeitpunkt an, von dem die Minijob-Zentrale die Versicherungspflicht festgestellt und dem Arbeitgeber mitgeteilt hat


    Ich hoffe das hilft Dir weiter.


    Gruß Gawain

  • Dann wäre es interessant was genau ein Arbeitgeber im Sinne des Minijobs ist?


    In diesem Fall sind es ja wirklich zwei Firmen bzw. Arbeitgeber, jede Firma hat seine eigenen Angestellten...


    Müsste es dann also möglich sein?


    Denke schon oder?


    Habe dieses dazu auch noch gefunden...


    http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/eintrag-anzeigen.php?fid=1&iid=54392&f1p=1&id=0&gt=aok07&si=AOK71291682791988847&titel=Minijob+bei+Tochterfirma

  • Zitat

    In diesem Fall sind es ja wirklich zwei Firmen bzw. Arbeitgeber


    Ja, könnte man so sehen, aber wichtiger ist doch, dass in Deinem Fall der angestrebte 400€-Job nicht mehr sozialversicherungsfrei ist, da beide Verdienste zusammengerechnet mehr als € 400 ergeben.

  • Ja, könnte man so sehen, aber wichtiger ist doch, dass in Deinem Fall der angestrebte 400€-Job nicht mehr sozialversicherungsfrei ist, da beide Verdienste zusammengerechnet mehr als € 400 ergeben.


    warum???


    es ist doch eine Vollzeitstelle und nur 1 x 400-EUR-Job


    Verstehe ich nicht ganz...