Antrag auf Prozesskostenhilfe in den Händen des JobCenters rechtens?

  • Hallo,



    ich wusste nicht recht, in welches Unterforum ich meine Frage packen sollte. Daher jetzt hier:


    Kann mir jemand sagen, ob das Sozialgericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe, den man ja an eben dieses Gericht als Entscheidungsinstanz gestellt hat, ans JobCenter weiterleiten darf?


    Das JobCenter ist hier die Gegenpartei! Das Sozialgericht hat die Aufgabe zu entscheiden und nicht Dokumente, die ja auch immer zum eigenen Nachteil ausgelegt werden können, an die Gegenpartei weiterzuleiten.


    Kann mir jemand weiterhelfen? Und darf das JobCenter den ganzen Prozess verzögern, in dem sie sich erst nach dem 30. April zu allen Angeklagepunkten äußern? Gibt es eine Frist, innerhalb derer sie sich äußern müssen (die Klage ist vom 12.01.2011)?



    Vielen Dank im Voraus,


    scarabäus

  • Frag das doch lieber deinen Anwalt ;)
    ALG2lern bewilligen die nahezu automatisch die Prozesskostenhilfe, daher sollte der Anwalt dich auch jetzt schon beraten können. Meine Anwältin beantragt die Hilfe selber, das sichert ihr schließlich den Lohn.


    Fristen sollte z.B. auch dein Anwalt stellen. Ohne Fristen kommen die nie in den Tritt.

  • Danke schön.


    Leider kann ich momentan noch nicht zu einem Anwalt gehen, da ich die Prozesskostenhilfe ja noch nicht bewilligt bekommen habe. Einen Beratungshilfeschein bekomme ich nicht...


    Deshalb: Ich müsste die Frist jetzt selbst setzen. Da ist die Frage, welche angemessen sei. Aber ich werde das schon alleine irgendwie hinbekommen. Danke nochmal.