Unterhalt nach Heirat

  • Hallo :-)


    Mein Freund und ich würden gerne in nächster Zeit heiraten, wissen allerdings nicht, wie es dann mit dem Unterhalt meiner Eltern ist.
    Er ist noch in der Ausbildung & ich bin Schülerin.
    Jetzt habe ich schon einiges im Internet gelesen, aber so ganz fündig bin ich immer noch nicht geworden.
    Es scheint wohl so zu sein, dass die meine Eltern noch unterhaltspflichtig sind, wenn mein zukünftiger Ehemann nicht genug verdient, oder? Aber wo liegt da denn die Grenze?


    Außerdem habe ich gelesen, dass ich mir dann auch einen Job suchen müsste, allerdings bin ich 1. Schülerin & habe 2. einen Schwerbehindertenausweiß.


    Meine Mutter wäre da nicht das Problem, sie würde uns so oder so unterstützen, mein Vater ist da allerdings etwas anders eingestellt und unterstützt uns Kinder nur, wenn er es auch wirklich muss... und von ihm kommt nun mal der größte Teil.


    Vielleicht könnt ihr mir ja sagen wie das rechtlich aussieht, oder zumindest wohin ich mich wenden muss, um es rauszubekommen.


    Liebe Grüße


    Lagerfeuer


    P.s. Und wie sieht es aus, wenn mein Freund nach seiner Ausbildung noch sein Fachabi machen möchte?

  • Eigentlich wollte ich ja nur die rechtliche Seite davon wissen & keine moralische Diskussion starten ob das jetzt so okay ist oder nicht.
    Immerhin ist es ja unsere Entscheidung & wir haben sehr gut Gründe, die uns kaum eine andere Möglichkeit offen lassen. Sonst würden wir gar nicht standesamtlich heiraten. Ursprünlich war lediglich eine kirchliche Trauung geplant, aber es gibt nun mal Situationen in denen sich sehr viel ändert.


    Also könnt ihr mir nicht sagen, wo die Grenze liegt & wie das mit dem Job ist, wenn man Schülerin ist? :-(

  • Zitat

    Ursprünlich war lediglich eine kirchliche Trauung geplant


    Wahrscheinlich auf dem Gelände der Bavaria-Filmstudios :D.
    Im wirklichen Leben braucht man hier in Deutschland trotzdem vorab einen Standesbeamten.

  • Wahrscheinlich auf dem Gelände der Bavaria-Filmstudios :D.
    Im wirklichen Leben braucht man hier in Deutschland trotzdem vorab einen Standesbeamten.


    Tut mir Leid Dich da enttäuschen zu müssen, Gawain, aber seit Januar 2009 kann man sich auch kirchlich trauen lassen ohne zuvor auf dem Standesamt gewesen zu sein.


    http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E61A652B271D1462AA21958B40E3CAC4E~ATpl~Ecommon~Scontent.html


    http://www.theology.de/kirche/amtshandlungen/trauung/kirchlichetrauungohnestandesamt.php


    Freundlicher geht es wohl auch nicht, oder?


    @ lacki:
    Kennst Du Dich damit aus? Um eine sichere Auskunft zu bekommen, müssten wir zu einem Anwalt, oder?
    Bzw. WO würde ich denn eine sichere Auskunft bekommen?
    Immerhin habe ich jetzt schon in einigen Artikeln gelesen, dass die Eltern sehr wohl noch unterhaltspflichtig sind, wenn das Einkommen nicht ausreicht & eigentlich war das auch der Grund meiner Frage hier.

  • Die Eltern sind dir nicht mehr Unterhaltspflichtig wenn du verheiratet bist sondern dann ist der Ehepartner zuständig.Wenn ihr nun kein ausreichendes Einkommen habt dann müßtet ihr Sozialleistungen beantragen.


    Unterhaltsansprüche


    privilegierte volljährige Kindern (§ 1603 Abs.2 S.2 BGB)


    Vorraussetzungen dafür:


    · bis 21 Jahre und


    · befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und


    · sie leben im Haushalte der Eltern oder eines Elternteils und


    · unverheiratet sind



    Sind volljährige Kinder verheiratet, so ist der vorrangig der Ehegatte unterhaltspflichtig.

  • Zitat

    Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen (§ 1310 Abs. 1 BGB). Nur aus ihr folgen rechtliche Wirkungen für die Ehepartner. Kirchlichen Trauungen oder religiösen Eheschließungsfeierlichkeiten wird dies auch in Zukunft nicht zukommen. Eine nicht vor dem Standesamt geschlossene Ehe hat danach grundsätzlich keine Rechtswirkungen. Der Wegfall der §§ 67 und 67a Personenstandsgesetz ändert hieran nichts.


    Da hat Lagerfeuer recht, seit 1. Januar 2009 kann man hierzulande jetzt auch nur ein bißchen heiraten... vielleicht um künftigen Unterhaltsforderungen aus dem Weg zu gehen, wenn es schief geht :rolleyes:
    Inwieweit diese rechtsunwirksame Heirat bestehende Unterhaltsverpflichtungen der Eltern von "Braut" und "Bräutigam" aufrechterhalten, vermag ich nicht zu sagen, aber wenn ihr eines Tages mal richtig geheiratet habt, so mit Standesbeamten und Unterschrift und so, müssen euch die Eltern leider keinen Unterhalt mehr leisten.


    Allein das Ansinnen, zu heiraten und danach noch Unterhalt von den Eltern zu fordern oder zu erwarten, läßt ernsthafte Zweifel zu, ob ihr beiden überhaupt geistig in der Lage seid den Bund fürs Lebens zu schließen und endlich Verantwortung zu übernehmen. Jeder der hier selbst Kinder hat, wird nur den Kopf schütteln können!

  • Hy,


    also ICH verstehe die Frage so, haben wir einen ANSPRUCH auf Unterhalt der Eltern nach einer Heirat ( Standesamtlich ) .


    Da gibt es nur eine Antwort: NEIN.


    Selbs verständlich wird das JC nach der Schulausbildung oder Ausbildung jeden Auffordern sich einen Job zu suchen, jedoch Heist Suchen nicht einen Bekommen


    Gruß




  • Hallo wie alt seit ihr beide denn wenn man fragen darf,wenn ihr heiraten wollt
    bin ich der meinung wird geprüft in wie fern ihr selber für euren lebensunterhalt
    bestreiten könnt wenn ihr es nicht könnt dann wird geschaut ob deine eltern
    zahlen können und wenn die auch nicht können dann müsst ihr beim amt um
    unterstüzung fragen und wenn du noch eine behinderung hast wird da auch nochmal
    geprüft in wie fern dein behinderungsgrad ist und dann werdet ihr was bekommen
    aber dafür müsst ihr erstmal alles offenlegen was ihr an einkünfte habt und was ihr
    beruflich macht das beste ist ihr lasst euch mal von jemanden aus dem fach beraten.

  • Sie haben doch geschrieben was sie machen.ER ist in Ausbildung und sie geht noch zur Schule.Wenn sie volljährig sind was wohl so ist wird keiner prüfen ob sie in der Lage sind zu heiraten oder nicht.Wer sollte dies auch tun?Heiraten kann jeder nur ob er auch geistig so weit ist um diese Verantwortung zu tragen sei mal dahingestellt.Bei den beiden wage ich dies zu bezweifeln wenn sie noch nicht mal in der Lage sind sich zu unterhalten.Es kann sich jeder mal vorstellen wie dieser gemeinsame Haushalt aussehen soll.Sie spielen Familie und die Eltern sollen es bezahlen.Na gute Nacht.Hoffentlich bleiben sie von Kindern verschont weil diese können einen jetzt schon leid tun.

  • Nur um eines mal klar zu stellen.
    1. sind wir alt genug & es hat nichts mit Reife zu tun, ob man genügend Geld hat um sich selbst zu unterhalten.
    In Deutschland gibt es immerhin genügend Menschen die von Hartz-4, Sozialhilfe oder sonstigem leben & weit aus über 30 sind.


    2. kennt ihr weder uns noch unsere Hintergrüne, wie könnt ihr dann über uns urteilen?
    Um sich ein richtiges Urteil über eine Person bilden zu können, sollte man sie wenigstens kennen & nicht nur ein paar Zeilen gelesen haben, die man sich dann so legen kann wie man es will.


    3. haben wir uns fachlich informiert & uns steht sehr wohl weiterhin Unterhalt zu.


    4. leben wir schon seit einem Jahr zusammen & spielen eben nicht "Familie und die Eltern sollen es bezahlen". Der kleinste Teil unseres monatlichen Geldes kommt von meinen Eltern, das ist lediglich eine Unterstützung. Und wenn Eltern wollen, dass es ihren Kindern gut geht, dann helfen sie ihnen gerne. Denn ob ich jetzt zu Hause lebe & somit für mich mitgekocht und gewaschen wird, Strom, Wasser, neue Kleidung usw. oder ob meine Eltern mir etwas Geld geben, macht keinen Unterschied. Außerdem ist es genau der Unterhalt, den mein Vater meiner Mutter zuvor für mich bezahlt hat, also macht es schon zweimal keinen Unterschied, ob ich jetzt zu Hause lebe oder in einer eigenen Wohnung.


    Und zu guter letzt, ist und bleibt es unsere Entscheidung. Übrigens auch ob wir Kinder bekommen oder nicht. Allerdings sollte man sich überlegen ob es wirklich so ist, wie es vielleicht aussieht, bevor man andere Personen so verurteilt. Es wird schon nicht ohne Grund sein, dass meine Familie hinter uns steht & sagt wir sollen es machen, auch wenn wir dabei möglicherweiße trotzdem weiterhin ihre Unterstützung brauchen. Manchmal schadet es nicht eine Person erst mal kennen zu lernen, bevor man so über sie redet!


    sonnenschein76 . Danke.

  • Da eure kirchliche Trauung nicht das ist, was man vor dem Gesetz unter einer Eheschließung zu verstehen hat, kann es durchaus sein, dass bestehende Unterhaltsansprüche gegen die Eltern von dieser "Scheinehe" unberührt bleiben. Da eine standesamtliche Trauung nun wirklich kein Vermögen kostet, gehe ich davon aus, dass die beiden Heiratswütigen berechnend genug sind, dies so und nicht anders zu machen,damit die armen Eltern weiterhin bluten müssen.


    Wer solche Kinder hat, den braucht das Leben nicht mehr zu strafen. :eek:

  • Ich weiss nicht was Kiddis für eine Vorstellung haben?Man kann doch Eltern nicht immer ausnehmen wie eine Weihnachtsgans.Wenn ihr heiraten wollt, dann macht das, aber dann steht auch auf eigenen Füssen und verlaast euch nicht ständig auf andere.

  • Wenn eure Eltern so hinter euch stehen und euch weiterhin unterstützen wollen dann verstehe ich eure Frage hier nicht.Die Unterstützung würde weiterlaufen und alle sind guter Dinge.Ich denke aber mal das eben nicht alles Friede Freude ist und ihr eventuell per Gericht euren Anspruch einklagen müßtet und ob ihr dann wirklich noch Geld bekommen würdet ist fraglich.Aber irgendwann ist auch mal die Ausbildung zu Ende und die Schule abgeschlossen und dann endet auch der Anspruch und vielleicht seid ihr dann auch in der Lage euch selbstständig zu unterhalten.Ich bin nur froh das meine Kinder ein anderes Denken haben und arbeiten gehen für ihren Lebensunterhalt anstatt nur die Hand aufzuhalten.Das man die KInder trotzdem unterstützt ist völlig klar aber eine solches Anspruchsdenken wie hier erfordert schon eine Menge Frechheit und zeigt eine völlig fehlgeleitete Erziehung.