Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,


    und zwat ist bei mir folgende Situation. Momentan lebe ich in alleine in einer 2 Zimmer Wohnung für 310 euro warm (Strom + Heizkosten werden extra abgerechnet). Da ich einen Nebenjob habe bekomme ich derzeit HartzIV Leistungen in Höhe von 370 €.


    Demnächst ist ein Umzug + Zusammenzug mit meinem Partner geplant. Dieser steckt gerade mitten im Trennungsjahr. Er Verdient ca. 1500 netto, muss natürlich den Unterhalt des ehelichen Kindes bezahlen und ehebedingte Schulden abbezahlen. Damit bleibt ihm so wenig, das nicht mal seine Frau 1/7 Trennungsunterhalt bekommt.


    Meine Frage ist jetzt, was von seinem Verdienst an meine Hartz IV Leistungen angerechnet wird?


    Vielen Dank im Vorraus

  • erstmal nichts, denn ihr könnt 12 monate einen auf wohngemeinschaft machen, sofern keine kinder bei euch im haushalt leben. lediglich die hälfte der miete muss er übernehmen.


    p.s. habe mir gerade mal deine anderen anfragen durchgelesen, das ist ja nun schon der dritte versuch, in den letzten 10 monaten mit jemanden zusammen zuziehen!:confused:

  • Er hat aber einen Sohn der am Wochenende bei uns wäre - wie sieht dann sie Situation aus?


    Glaube du verstehst da was falsch... ich habe mal im Forum nachgefragt weil ich mit nem guten Kumpel zusammen gezogen bin und alles andere ist auf den selben Mann bezogen.... wir sind seit gut 5 Jahren ein Paar, bisher leider nur über eine Affäre...