Fos

  • Hallo!
    Ich (21) bin dieses Jahr mit meiner 3 Jährigen Ausbildung zur Gärtnerin fertig.
    Danach wollte ich ein Jahr Fachoberschule, Agrarwirtschaft machen.
    Zudem wollte ich auch einen Wohnungswechsel durchziehen.
    Ich wohne momentan allein, eine 1-Zimmer Wohnung mit Küche im Zimmer und das ganze wird mir langsam zu eng. Habe während meiner Ausbildung Anspruch auf BAB gehabt, da ich bei meinen Eltern (Geringverdiener) für die Ausbildung ausziehen musste. Jetzt würde ich gerne mit einer Freundin zusammen ziehen, 3 Zimmer Wohnung, 770 Euro warm, ca 80 m². Diese wird auch die FOS besuchen und wollte auch Bafög beantragen.
    Zudem kommt noch, dass ich die polnische Staatsangehörigkeit habe, aber hier zur Schule gegangen bin und auch meine Ausbildung in Deutschland gemacht habe.


    Jetzt wollte ich wissen ob BAföG mir überhaupt zusteht und ob das bei der größe der Wohnung auch gehen würde (und bei der Miete)?


    Zudem steht noch eine Frage im Raum: Ich habe gehört, dass das ganze mit BAföG ca. 3 Monate dauert... wie soll man in der Zeit finanziell klar kommen? Ich hab keine Ersparnisse und meine Eltern können mir auch nichts geben. Dann hätte ich ja nur 184 Euro Kindergeld und davon kann ich die Hälfte der Miete nicht bezahlen geschweige denn andere Kosten die anfallen würden.


    Schonmal Danke im Vorraus


    Ich habe versucht, durch die Infotexte durchzusteigen aber vergeblich...
    http://www.bafoeg.bmbf.de ich verstehe da nur Bahnhof.


    Liebe Grüße
    Zozo :D

  • in keinem sozialgesetzbuch der bundesrepublik ist vorgesehen, dass sich ein zwei-personenhaushalt eine wohnung mit 80 qm und 770 euro warm leisten könnte. wenn ihr euch das vom bafög und kindergeld leisten könnt: bitteschön.
    aber weder über hartz4 noch über wohngeld wäre diese wohnung förderfähig. in berlin wären es ca. 60 qm und 444 euro´warm.

  • in keinem sozialgesetzbuch der bundesrepublik ist vorgesehen, dass sich ein zwei-personenhaushalt eine wohnung mit 80 qm und 770 euro warm leisten könnte. wenn ihr euch das vom bafög und kindergeld leisten könnt: bitteschön.
    aber weder über hartz4 noch über wohngeld wäre diese wohnung förderfähig. in berlin wären es ca. 60 qm und 444 euro´warm.


    Wir suchen ja schon was kleineres, aber da haben wir die Wahl zwischen Schimmel an den Wänden oder 2 Zimmer Wohnungen wo ein Zimmer 4 x so groß ist wie das andere. Prima für eine WG.
    Eine Bekannte von mir kriegt eine 60 m² Wohnung für sich alleine bezahlt.
    Und die Wohnung die wir jetzt im Auge hatten, liegt schon in der übelsten Gegend in der Stadt.

  • Wenn ihr eine WG aufmachen wollt denke ich ist die Wohnung von der Größe her in Ordnung.Ob ihr sie allerdings bezahlt bekommt müßtet ihr schauen.Im Bezug auf das Bafög solltest du dich erstmal bei der zuständigen Sterlle erkundigen.Da du ja bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast weiß ich nicht ob du da Bafög bekommst zudem müßte auch die Schule Bafög gefördert sein.

  • Wenn ihr eine WG aufmachen wollt denke ich ist die Wohnung von der Größe her in Ordnung.Ob ihr sie allerdings bezahlt bekommt müßtet ihr schauen.Im Bezug auf das Bafög solltest du dich erstmal bei der zuständigen Sterlle erkundigen.Da du ja bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast weiß ich nicht ob du da Bafög bekommst zudem müßte auch die Schule Bafög gefördert sein.


    Die Schule ist BAföG gefördert. Ja, den Ämtern trau ich nicht so ... ich weiß nicht wie ich meinen Antrag auf BAB abholen wollte und die mir ohne eine Frage zu stellen sagten, es würde mir nicht zustehen...
    Da kann man fragen was man will, die sagen meistens Nein, da muss man es einfach wissen.

  • Also Anträge holen und diese dann abgeben kannst du immer.Ob du dann etwas bekommst steht auf einem anderen Blatt.Beim Bab ist es ja so das du es nur bekommst wenn du nicht mehr zu Hause wohnst und deine Eltern nicht gerade vermögend sind.Keine Ahnung wie das bei dir war.Aber du hast ja während deiner Ausbildung sicher einen Lehrlohn erhalten.

  • Die Schule ist BAföG gefördert. Ja, den Ämtern trau ich nicht so ... ich weiß nicht wie ich meinen Antrag auf BAB abholen wollte und die mir ohne eine Frage zu stellen sagten, es würde mir nicht zustehen...
    Da kann man fragen was man will, die sagen meistens Nein, da muss man es einfach wissen.


    BAB und BAföG schließen sich aus; es gibt bei Ausbildung nur BAB oder BAföG aber nicht beides zusammen.
    BAB betriebliche/ berufliche Ausbildung
    BAföG schulische Ausbildung


    Die Schule ist BAföG gefördert.....
    Da kann man fragen was man will, die sagen meistens Nein, da muss man es einfach wissen.


    Solltest Du also eine BAB-Antrag für die Zeit der schulischen Ausbildung haben wollen, wäre die Auskunft korrekt.


    Hallo!
    Ich (21) bin dieses Jahr mit meiner 3 Jährigen Ausbildung zur Gärtnerin fertig.
    ...Habe während meiner Ausbildung Anspruch auf BAB gehabt, da ich bei meinen Eltern (Geringverdiener) für die Ausbildung ausziehen musste.


    BAB gibt es nur für die erste Ausbildung. Insoweit wäre für die folgende Maßnahme kein BAB-Anspruch vorliegend.