Ist Versicherungsleistung (Erstattung für Zahnersatz) Einkommen?

  • Hallo allerseits,


    heute kam ich vom Zahnarzt mit einem Kostenvoranschlag für Zahnersatz: lockere 1600.-. Nun würde ich eine Teil davon, den die GKV nicht übernimmt, von meiner privaten Zusatzversicherung erstattet bekommen. Frage ist nur: ist diese Erstattung anrechenbares Einkommen im Sinne des SGB II?


    Da ich immer noch einen Eigenanteil leisten muss, könnte es sich ja eigentlich um eine zweckbestimmte Einnahme handeln, die meine Lage nicht so günstig beeinflusst, dass Leistungen nach dem SGB II daneben nicht mehr gerechtfertigt wären. Oder?


    Hat schon jemand Erfahrungen mit diesem Thema?