Mit Freundin zusammenziehen, sie bald ALG2

  • Guten Tag,


    ich folgendes Problem. Ich bin mit meiner Freundin (25 j.) zusammengezogen. Wir stehen beide im Mietvertrag. Noch kriegt sie ALG 1, dieses läuft jedoch diesen Monat aus. Ich arbeite und kriege ca 1800 € netto. Sie hat noch keine Arbeit gefunden, da es in dieser Region schwer ist eine zu finden. Wir wohnen nun ca. 1 Monat zusammen.


    Jetzt meine Frage: Steht ihr ALG 2 zu?


    Bilden wir nun eine Bedarfsgemeinschaft oder nicht? Das Amt meinte ich soll meine ganzen Kontoauszüge, Sparbücher etc. mitbringen. Aber ich muss für sie ja nicht aufkommen, oder sehe ich da was falsch?


    Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus.


    Vielen Dank schonmal.

  • da ihr schon zusammen lebt, wahrscheinlich auch schon ein jahr oder länger wertet man euch ans bedarfsgemeinschaft. (siehe gemeinsamer mietvertrag) und mit 1800 netto wird sie nichts vom amt bekommen. sie muss sich zudem noch freiwillig krankenversichern.

  • ich denke mal trotzdem werdet ihr als bedarfsgemeinschaft bewertet, denn der gemeinsame mietvertrag spricht für den gegenseitigen willen füreinander zu stehen. wenn der eine zum anderen zieht, dann wäre ein jahr probezeit plausiebler. probieren konnt ihr es ja, einen auf wohngemeinschaft zu machen.

  • Erst nachdem ihr 1 Jahr zusammenwohnt werdet ihr als eine Bedarsgemeinschaft geführt. Somit auch keine Veranlassung für Dich, die geforderten Unterlagen vorzulegen, da Du selbst ja nicht hilfebedürftig bist.


  • Wenn sie ihren ALG2 Antrag stellt solltet ihr gleich mit angeben das ihr erst einen Monat zusammen lebt was ja auch anhand des Mietvertrages nachweisbar ist.Insofern trifft bei euch die Regelung das ihr erst nach einem Jahr als BG gewertet werden dürft.Lasst euch da nichts einreden.

  • Zitat

    Ist auch nicht schlimm, dass wir beide im Mietvertrag stehen?


    Das ist für die Bewertung unerheblich und auch logisch, dass ihr beide im Mietvertrag steht. Das Jobcenter wird natürlich für Deine Freundin nur die anteiligen, angemessen Kosten der Unterkunft übernehmen, aber das dürfte ja bei Deinem Einkommen kein Problem sein.


    Unter dem folgenden Link kannst Du nachlesen, was es mit den einzelnen Gemeinschaften auf sich hat:


    http://www.alg2-hartz4.de/index.php?Itemid=50&id=18&option=com_content&task=section

  • Muss meine Freundin jetzt einen anderen Antrag ausfüllen? Da sie uns zusammen als eine Bedarfsgemeinschaft sahen, haben wir die Anträge bekommen und noch irgendwelche Lebensläufe die wir beide ausfüllen sollten. Jetzt ist es ja sicher, dass wir keine BG sind sondern nur meine Freundin alleine. Also reicht es aus, wenn sie nur ihren Antrag abgibt? Oder ist das jetzt komplett anderer Antrag?


    Gruß

  • Alleine Deine Freundin muss den Antrag stellen, denn Du selbst bist ja nicht hilfebedürftig. Sie muss lediglich angeben, dass ihr noch nicht als "eheähnliche Gemeinschaft" zu werten seit, da ihr gem. § 7 Abs. 3a Nr. 1 noch kein JAhr zusammenwohnt.

  • Ich glaube, das ist wackelig. Ich könnte mir vorstellen, Ihr müsst nachweisen, dass Ihr frisch zusammen seid. Also Eure Mietverträge der Vorwohnungen vorlegen. Die haben Amtsdetektive, die Euch sonst anzeigen. Bei mir hatten die mal meinen Vermieter im Erdgeschoss gefragt, ob mein Ex-Freund dort regelmäßig wohnt. Das war schön peinlich, weil danach alle im Haus von meiner Hartz IV-Misere wußten. Leg' deshalb lieber die Vorverträge vor.

  • Ich glaube, das ist wackelig. Ich könnte mir vorstellen, Ihr müsst nachweisen, dass Ihr frisch zusammen seid. Also Eure Mietverträge der Vorwohnungen vorlegen. Die haben Amtsdetektive, die Euch sonst anzeigen. Bei mir hatten die mal meinen Vermieter im Erdgeschoss gefragt, ob mein Ex-Freund dort regelmäßig wohnt. Das war schön peinlich, weil danach alle im Haus von meiner Hartz IV-Misere wußten. Leg' deshalb lieber die Vorverträge vor.


    Ich habe vorher bei den Eltern gewohnt und sie ebenfalls. Also haben wir keine gemeinsamen Verträge.
    Wir schauen jetzt einfach die Tage, was dabei rauskommt.


    Dauert so eine Berechnung lange?


    Gruß

  • So, wir waren heute den Atrag stellen.
    Warum sind eigentlich die ganzen Angestellten dort, die Informieren müssen und sollen, so hysterisch?


    Also die Frau wollte unbedingt, dass meine Freundin dazu schreibt, dass ich zu der Bedarfsgemeinschaft gehöre. Da habe ich mich quergestellt und shcon wurde die Frau hysterisch und meinte, dass wir wohl eine BG sind, da wir ja zusammenleben würden. Da habe ich ihr die Auszüge aus den Ausfüllhinweisen, welche bei ihnen ausliegen, gezeigt. Dort steht ausdrücklich, das mit dem 1 Jahr zusammenleben und so drin. Trotzdem wollte sie es nicht einsehen, da wir gemeinsam im Mietvertrag stehen. Dann fing sie an uns Sozialbetrug zu unterstellen. Also schrieb ich einen Zettel, wo ich versicherte meine Freundin finanziell und logier nicht zu unterstützen. Kopie mit dem stempel habe ich auch bekommen.


    Was haltet Ihr von der ganzen Sache? Irgendwie habe ich nun ein mulmiges Gefühl.


    Für schnelle Antworten bin ich sehr dankbar.


    Gruß

  • Wahrscheinlich hat die SB Probleme damit, wenn man ihre Wissenslücken aufdeckt :).


    Das mit dem Zettel war ne gute Idee. Sollte es dennoch Probleme geben, so könnt ihr gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen und euch auf § 7 Abs.3a Nr. 1 SGB II berufen. Das ihr beide im Mietvertrag steht, ist für die Bewertung nicht relevant, der Vermieter kann sogar darauf bestehen.

  • Moin,


    und die Probleme beim Amt gehen weiter:


    Also nach dem Wochenende lag heute ein Brief von der Jobbörse im Briefkasten. Dort schreiben die, da ich auch im Mietvertrag stehe bilden wir nun eine Haushaltsgemeinschaft. Ich dachte, dass man eine HG bildet wenn man verwandt oder verschwägert ist??? Dann habe ich nochmal den Antrag durschaut und dort steht drin, dass die Partener einen Antrag VE ausfüllen müssen. Aber die haben mir jetzt einen HG Antrag zugeschickt?! Ausserdem wollen die die ganzen Nachweise der Mietzahlungen von meiner Freundin an mich. Das Geld hat sie mir bis jetzt 1 mal Bar gegeben. Wie kann man denn das nachweisen?


    Für schnelle Antworten bin ich sehr dankbar.


    Gruß

  • Hallo Hansmiller,


    zum allgemeinen Verständnis vorab:
    Ihr zwei seid keine Bedarfsgemeinschaft, weil ihr noch kein Jahr zusammenlebt, ihr seid auch keine Haushaltsgemeinschaft, weil ihr weder miteinander verwandt noch verschwägert seid. Ihr seid schlicht und einfach vorerst eine Wohngemeinschaft. Darauf zielt das Formblat VE aber auch ab, also unbedingt wie folgt ausfüllen:


    Die Fragen 1a - 1d allesamt mit NEIN beantworten.
    Als Begründung, warum ihr keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft seid, gebt ihr an:


    Wir wohnen noch kein Jahr zusammen!