Staatlich Hilfe (ALG II/ALG I)

  • Mein Freund und ich haben ein Problem. Wir wollen nach 4 Jahren endlich zusammenziehen und wissen nicht, wieviel ALG II wir bekommen werden. Mein Freund wohnt in Hellersdorf und ich in Friedrichshain. Wir werden dann in seiner Wohnung in Hellersdorf wohnen. Ich bekomme 757,32 € ALG II. Mein Freund wird im Mai arbeitslos, und dann ALG I bekommen. Wieviel, das wissen wir noch nicht. Ich werde dann einen Antrag auf Umzug von Friedrichshain nach Hellersdorf stellen, den ich sicher genehmigt bekommen werde, da die Miete in Hellersdorf sehr viel niedricher ist als in Friedrichshain.
    Kann mir jemand helfen bzw. mir genau sagen, was ich tun müßte, um herauszubekommen, wieviel an staatlicher Hilfe uns dann zusammen zustehen würde?

  • Wir wollen ja noch nicht in diesem Jahr zusammenziehen, erst so Anfang 2012. Bis dahin wollen wir alles geregelt haben.
    Meine Tochter ist noch in Amerika und kommt erst kurz vor Weihnachten wieder zurück. Von ihr sind noch viele Sachen bei mir und auch bei meinem Freund. Diese Sachen müßen ja erst aus beiden Wohnungen, damit wir den Platz nutzen können, den wir dringend brauchen.
    Ich wollte einfach wissen, wie man unsere staatlichen Ansprüche berechnet, wenn wir dann zusammenziehen werden 2012.

  • Zitat

    wieviel an staatlicher Hilfe uns dann zusammen zustehen würde?


    Dein Freund wird weiterhin sein ALG I bekommen und Du € 364 Regelleistung + die hälftige Miete. Wie Obdachlos schon schrieb, werdet ihr erst nach 1 Jahr als Bedarfsgemeinschaft geführt.

  • Zitat

    Kann man das irgendwo nachlesen?


    Ja, dies regelt der nachfolgende Paragraph:



    Nach diesem besagten Jahr dürfte sich auch das ALG I Deines Freundes erledigt haben, woraufhin ihr jeweils € 328 Regelleistung + Kosten der Unterkunft bekommt.