jobcenter zahlt miete nicht mehr - was nun?

  • Hallo!
    Ich habe folgendes Problem:
    ich habe aus einer Selbstständigkeit heraus einen Haufen Schulden, eine Insolvenz kommt aber nicht in Frage, da ich auch Unterhaltsschulden habe. Mein Sohn ist jetzt 13. Bei einer Insolvenz würden die Unterhaltszahlungen aber nicht ausgesetzt, sodass ich nach 6 Jahren einen erneuten Schuldenberg von ca. 22.000€ hätte. Dies hat mir eine Schuldnerberatung gesagt.
    Folglich geben sich die Gerichtsvollzieher die Klinke indie Hand. Aus diesem Grund ist es mir nicht möglich, mit meiner Freundin zusammenzuziehen, die ebenfalls AlgII und noch zwei "kleine" Kinder hat. Also habe ich mir eine 2-Raum-Wohnung gesucht, die das Jobcenter für mich angemessen gehalten hat. Nun verbringe ich jedoch den Großteil meiner Zeit bei meiner Freundin und schlafe natürlich auch da. Ich hole regelmäßig meine Post und habe auch keine Termine oder Seminare o.ä. verpasst. In der Wohnung befindet sich nur das nötigste, d.h. ein Bett, Spüle, Fernseher, Schrank.
    Nun hat das JC mir meinen Regelsatz nicht zukommen lassen, bis ich den Ermittlungsdienst in meine bescheiden eingerichtete Wohnung gelassen habe. Kurz darauf habe ich einen Änderungsbescheid bekommen, dass das JC nur mehr für meinen Lebensunterhalt aufkommt, jedoch nicht mehr für die Miete. Das Ermittlungsteam führte dazu an, dass ich mich da anmelden müsste, wo ich mich überwiegend aufhalte. Ich habe auch ein paar mal da genächtigt, d.h. 3-4 mal im Monat.
    Kann das JC mir jetzt daraus einen Strick drehen? Ich habe versucht darzulegen, warum die Wohnung wichtig ist (keine Wohnung - keine Anmeldeadresse - keine Leistung). Trotz mehrmaligen Aufenthalts in der Wohnung zahlt die Arge die Miete nicht mehr.
    Was kann ich tun? Habe mit Familie und Freunden gesprochen, aber auf Grund der GV ist eine dauerhafte Anmeldung nicht drin.


    Über schnelle Antworte freue ich mich natürlich...ist nämlich dringend...


    Kavo

  • Ich versteh nicht so ganz was deine Geschäftsschulden mit deinen Unterhaltsverpflichtungen zu tun haben.Unterhalt wirst du zahlen müssen bis dein Sohn selbstständig ist und die aufgelaufenen Schulden beim Jugendamt wirst du irgendwann eben zurückzahlen müssen wenn du dazu in der Lage bist.Deshalb könntest du doch trotzdem in ein Insolvenverfahren gehen um dann in ein paar Jahren wieder normal leben zu können.Im Bezug auf die Wohnung muß es ja einen konkreten Verdacht geben das du diese nur zum Schein hast und eigentlich bei deiner Freundin wohnst.Ich denke es würde ausreichen das deine Freundin dem Amt gegenüber erklärt das du nicht bei ihr wohnst und nur gelegentlich im Rahmen eurer Beziehung bei ihr bist.Somit müßte dir die Miete wieder gezahlt werden.

  • Zitat

    muß es ja einen konkreten Verdacht geben das du diese nur zum Schein hast


    wieso verdacht?


    Zitat

    Nun verbringe ich jedoch den Großteil meiner Zeit bei meiner Freundin und schlafe natürlich auch da.


    er gibt es doch unumwunden zu. damit ist der tatbestand des sozialbetrugs erfüllt. da kann er noch von glück reden, wenn es keine weiteren regressforderungen gibt.