Auszug aus WG; Erstausstattung?

  • Hallo zusammen!


    Ich hoffe, dass ich hier richtig bin und ihr mir helfen könnt.


    Ich bin 21 und mein Auszubildendenverhältnis endet Ende Juni. Ich werde nicht übernommen, möchte aber ab Herbst studieren. Bis dahin muss ich leider ALG II beantragen.
    Ich wohne momentan bei einem Bekannten als Untermieterin. Er möchte mich hier gerne raus haben und auch ich möchte dringend in eine eigene Wohnung ziehen.
    Eigene Möbel hab ich so gut wie keine, außer eine Waschmaschine und Bett.


    Wie sehen meine Möglichkeiten aus, eine Erstausstattung zu bekommen?
    Kann ich einfach zum 1.7. eine Wohnung anmieten und dann dafür noch Erstausstattung beantragen?
    Oder soll ich mit meinem Bekannten, bei dem ich jetzt wohne, einen befristeten Mietvertrag erstellen, den ich dann bei der ARGE vorlegen kann, um eine eigene Wohnung genehmigt zu bekommen?


    Danke im Voraus!

  • Ja, ich hab bisher BAB bekommen. Nein, ich konnte mir leider nichts zurücklegen.
    Wenn ich ALG I beziehe, habe ich vielleicht 300€ im Monat. Damit könnte ich lediglich meine jetzige Miete bezahlen. Deshalb muss ich ALG II beantragen.

  • Du müßtest dir beim Jobcenter eine Wohnung genehmigen lassen.Da du ja bereits schon einige Zeit nicht mehr zu Hause wohnst wirst du sicher auch eine bekommen.Die Erstausttattung könntest du dann beantragen da du ja wohl jetzt nur ein Zimmer hast oder handelt es sich um eine komplette Wohnung die du jetzt bewohnst?