Kein Unterhalt seit 2007

  • Hallo zusammen,


    Seit längerem Befass ich mich mit dem Thema Unterhalt, das mir meine Mutter versprochen hatte, dennoch habe ich nie etwas von Ihr bekommen.


    Meine Mutter verließ unsere Familie im November 2007, da war ich gerade in der 10. Klasse einer Realschule, die ich dann im Sommer 2008 verlassen habe.
    Danach habe ich 2 Jahre lang ein Berufskolleg besucht.
    Nun bin ich seit August 2010 in einer Ausbildung zur Steuerfachangestellten tätig.


    Meine Eltern haben sich Scheiden lassen - meiner Meinung nach - im Sommer 2008, es hatte sich irgendwie länger hingezogen, da meine Mutter sich etwas davor gedrückt hatte.
    Sie Versprach soweit ich in Erinnerung habe dem Anwalt meines Vaters monatlich 300€ Unterhalt an mich zu bezahlen, jedoch haben wir von Ihr nie etwas bekommen.


    Zudem vergisst Sie so gut wie jedes Jahr meinen Geburtstag - den meines Bruders aber nicht - und zu Weihnachten schickt Sie nur meinem älteren Bruder etwas. Nebenbei habe ich des öfteren mithören können das mein Bruder fast täglich Kontakt zu Ihr hat und Sie Ihm auch, wenn er Geld braucht, etwas Überweist.
    Aus diesem Grund gibt es öfteres Streitereien zwischen meinem Bruder und mir, denn ich habe so das Gefühl, dass Sie versucht uns auseinander zu reißen.
    Auch wenn sie lügt wie gedruckt und mir verdammt weh tut mit allem was Sie tut und getan hat, hab ich Sie trotzdem lieb und möchte Ihr nichts schlechtes. Dennoch habe ich doch ein Recht auf Unterhalt?!


    Ich hoffe das mir jemand helfen kann, ich wäre sehr dankbar.


    Liebe Grüße

  • Guten Morgen Trüffelschwein,


    um Dir jetzt eine Aussage geben zu können ob noch Ku Anspruch besteht, brauch man noch ein paar Daten.


    -wie hoch ist dein Einkommen
    -wie hoch das deiner Mutter
    -ab Volljährigkeit das deines Vaters
    -gibt es noch weitere Geschwister außer dem Bruder, ist dieser auch noch Ku Berechtigt?
    -wie alt bist Du


    Das Verhältnis zwischen Dir und deiner Mutter scheint etwas Gestört zu sein, vielleicht suchst Du einmal das Gespräch mit Ihr und ihr klärt was zwischen euch ist, es wird wohl evtl. in der Vergangenheit etwas vorgefallen sein was Dir vielleicht gar nicht klar ist.


    gruß Sundown

  • Hallo Sundown,


    Danke schonmal für deine rasche Antwort.


    Ich bin 19 Jahre alt, mein Einkommen beträgt brutto: 831,60€ netto: 661,66€
    Das meines Vaters beträgt brutto: 1.600€ netto: 1.200€
    Außer meinen 21 Jährigen Bruder hab ich keine weiteren Geschwister und dieser hat schon eine abgeschlossene Berufsausbildung und ist derzeit als Arbeiter einer Firma tätig.
    Das Einkommen meiner Mutter kann ich nicht sagen, da Sie darüber sogar vor meinem Bruder schweigt, ich weiß nur das Sie damals dem Anwalt mitteilte Sie würde mtl. 450€ verdienen. Was ich ihr aber nicht ganz glaube, denn Sie ist ein ziemlich verlogenes Stück, ich würde Ihr sogar zutrauen das Sie nebenher noch schwarz Arbeitet. Sie ist ziemlich raffiniert. Ich weiß nur durch Vermutungen das Sie, da sie gelernte Hotelfachfrau ist, in dieser Brache tätig ist.


    Schon des öfteren habe ich das Gespräch mit meiner Mutter aufgesucht. Sie lässt weder mit sich reden noch bereut Sie es in irgend einer Art und Weise uns im Stich gelassen zu haben. Größtenteils macht Sie auch mich für das ganze Dillema verantwortlich. Obwohl ich nicht so recht versteh wie ich mit 15 Jahren dafür sorgen kann das meine Mutter einfach verschwindet...:confused:


    Liebe Grüße

  • Hallo Trüffelschwein,


    also bei deinem einkommen + Kindergeld das ja an dich ausgezahlt werden muß steht dir leider kein Unterhalt von deinen eltern mehr zu.


    Die Rechnung sieht wie folgt aus.


    670€ Bedarf ( mit eigener Wohnung)
    eigenes Einkommen 661,66€ - 90€ Berufbedingte Aufwendungen + 184€ Kindergeld = 755,66€ Gesamteinkommen.



    Was die Rückstände von deiner Mutter angeht wird Dir nur der Klageweg bleiben, da der RA damals leider versäumt hat einen Titel zu erstellen.


    Suche bitte die Dokumente in denen der Ra damals den Unterhalt gefordert hat.
    Mit allen einkommensbelgen von dir gehst du zum Amtsgericht und holst dir einen Beratungsgutschein (etwa 10€), damit kannst Du dann einen Ra aufsuchen, der das weitere Vorgehen mit dir bespricht, ob du diesen weg gehen möchtest mußt du leider allein entscheiden. Nur weil kein titel erstellt wurde heißt dies nicht das du keinen Anspruch auf die offenen Beträge hast, vorausgesetzt der KU wurde auch vom Ra gefordert, einiges von diesen Geld wird aber wohl schon verjährt sein, aber das muß der Ra dann klären.


    Gruß Sundown und viel Glück