über 25 und BG mit Mutter

  • Hallo, ich komm gleich zu den Fakten:



    - lebe seit 2007 mit meiner Mutter in einer sogenanneten BG (Bedarfsgemeinschaft).


    - bin 35 und ledig (keine Kinder)


    - meine Mutter ist 64 und erhält 890 Euro (gemeinsam mit Alters-und Witwenrente).



    Nun hab ich mitbekommen dass: "Arbeitslose, die über 25 Jahre alt sind, grundsätzlich keine


    Bedarfsgemeinschaft mehr mit den Eltern bilden."



    Es bringt anscheinend erhebliche Nachteile in einer BG


    mit der Mutter zu leben, da ihr Einkommen auf den Antragsteller (auf mich) angerechnet wird,


    ergo erhalte ich weniger Geld als mir zusteht, da gibt es ein Gerichtsurteil was die Sache betrifft:


    http://www.sozialticker.com/hartz-iv-aelter-als-25-bedeutet-eigene-bedarfsgemeinschaft_20070501.html




    Frage I : Soll ich dagegen klagen und eine eigene BG für mich bilden, da ich über 25 bin?

    dazu sei gesagt das ich weiterhin mit meiner Mutter zusammenleben will,


    und sie nicht alleine lassen.



    Frage II : Müssen wir beide dann in eine andere Wohnung umziehen, da ja dann nur ich


    in der BG genannt werde? Also, kann die ARGE mich zwingen aus der jetzigen


    Wohnung auszuziehen mit der Begründung "da nun eine Person in der BG gezählt


    wird, wird auch der Wohnraum abgezogen"



    Frage III : Wie würdet ihr persönlich handeln wenn ihr in meiner Lage wäret?




    Grüße, ripop.

  • Die Sache hat sich erledigt, habe nach dem Schreiben Arge NU erreicht und die haben mir


    gesagt das ich in alleiniger BG eingetragen bin.


    Ich ging davon aus das automatisch die Personen zur BG gezählt werden die im Haushalt leben,


    und dies im Berechenungsbogen nicht eingetragen werden muss, dem ist aber nicht so.



    p.s.:


    Sorry, für die unnötige Paranoia, aber auch Danke für Dein unermüdliches Engagement Turtle1972.


    Die Admins können dieses Thema stoppen.


    ripop

  • Das bei dir ist doch gar nicht vergleichbar. Dort ging es um die sogenannte "Unterhaltsvermutung", die sich bei dir noch darin manifestiert, dass du noch nichtmal eine Ausbildung absolviert hast.


    Bei dem TE hier greift im Prinzip auch die Unterhaltsvermutung, jedoch ist die Mutter mit der niedrigen Rente dazu gar nicht leistungsfähig. Und nicht mehr gesteigert unterhaltsfähig, ich gehe nämlich davon aus, dass ripop eine Ausbildung absolviert hat mit seinen fast 10 Jahre mehr als du auf dem Buckel.


    Turtle