Was nun, wenn man die Umzugsgenehmigung hat?

  • Hallo,


    wie oben schon gefragt, was mache ich, wenn ich die Umzugsgenehmigung erwirkt habe? Kann ich dann bei der Arge wo man demnächst wohnen möchte, einfach den Antrag auf den Regelsatz und die Daten zur mietenden Wonung mit der Umzugsgenehmigung einreichen?


    Schon mal Danke für die Infos.

  • Zitat

    Ja habe ich


    Na also, auf gehts!
    Dir wurden die Leistungen und der Wohnungswechsel doch bereits genehmigt, spielt doch in diesem Falle keine Rolle, welches Jobcenter das tat, es gilt! Zieh um und melde Dich dann mit Deinen ganzen Unterlagen beim Jobcenter am neuen Wohnort!

  • Naja, ich kann ja erst umziehen, wenn die ARGE zusichert, dass sie die Miete übernehmen.


    Stell Dich doch nicht so an. Die Umzugsgenehmigung hast Du, jetzt eine angemesse Wohnung suchen wie hoch die Miete etc. sein darf bei der Arge erfragen. Dann kannst Du einen Mietvertrag mit dem Vermieter machen aber noch nicht unterschreiben, damit zur Arge und Dir diese Wohnung genehmigen lassen. Bekommst dann einen Bescheid. Oder Dir von der Arge ein oder mehrere Wohnungsangebote Vordrucke holen die der Vermieter ausfüllen muss, damit zur Arge und Dir die Wohnung genehmigen lassen. So und danach umziehen.

  • Frage,
    muss ich den kompletten Harz4 Antrag noch mal stellen? Zur Info, ich möchte von Velbert nach Stuttgart ziehen. Das heißt also von NRW nach Baden Württemberg.


    Da die Entfehrnung ja sehr groß ist, muss ich unbedingt persönlich bei der Arge vorsprechen, oder kann ich die Unterlagen auch per Post schicken?

  • Da Du bereits Hartz IV bekommst, musst Du dies in Stuttgart nicht nochmals neu beantragen. Du sollst Dich dort lediglich melden. Die "sehr große" Entfernung wirst Du dennoch vorab mindestens einmal zurücklegen müssen, um dort eine Wohnung zu finden und vom dortigen Jobcenter genehmigen zu lassen. Eine persönliche Vorsprache beim Jobcenter in Stuttgart ist daher unumgänglich :rolleyes:


    Gruß Gawain

  • Da muss ich widersprechen. Es ist ein kompletter Neuantrag nötig. Im SGB II ist die sogenannte "örtliche Zuständigkeit" verankert, die JCs sind keine Bundesbehörde wie die BA, d. h. sie sind nur örtlich zuständig. Mit dem Wegzug erlischt die Zuständigkeit des alten JCs, was bedeutet, dass man am neuen JC einen neuen Antrag stellen muss.


    Turtle