Was steht mir nach der Kündigung zu

  • hallo


    erstmal kurz zu mir


    ich bin 20 jahre alt,habe letztes jahr im juli meine ausbildung zum bäcker abgeschlossen, arbeite seit 3.9.2010 in einer kleineren bäckerei und bekomme ca 1100 raus,wohne seit ca einem jahr mit einem kumpel in einer wg


    so nun zu meinem problem seitdem ich in der bäckerei arbeite schieb ich ca ne 55 std+ woche (+1 std auto fahrt pro tag),
    hatte jetzt glaube seitdem ich dort arbeite nur paar tage an denen ich wneiger als 10 std gearbeitet habe am freitag/samstag kommt hinzu das wir keine pause einlegen desweiteren kommt hinzu das noch viel mit der hand gearbeitet wird und es wenig maschinen gibt die die arbeit entlasten und langsam bin ich an einem punkt angelangt wo ich einfach nicht mehr kann ich fühl mich total schlapp und unter den enormen arbeitszeiten fangen langsam auch an die sozialen kontakte zubröckeln


    nun habe ich beschlossen demnächst von mir aus zukündigen was für ansprüche stehen mir zu?


    ich brauch einfach 2-3 monate pause und danach würde ich gerne eine neue ausbildung beginnen


    würde mich sehr über wertvolle tipps etc freuen

  • Du würdest auf alle Fälle eine Sperre von drei Monaten bekommen wenn du selbst kündigst.Im Bezug auf die Arbeitszeiten müßtest du vielleicht mal mit deinem Arbeitgeber sprechen.Du könntest dir auch eine neue Arbeit suchen in deinem erlernten Beruf.Vielleicht eine etwas größere modernere Bäckerei.

  • mit AG reden ist schlecht da heisst es bleiben oder gehen


    Bäcker will ich nicht wirklich weitermachen weis von etlichen kollegen das es in anderen bäckereien ähnlich zugeht das muss ich net haben


    würde ich wenigstens ALG II + Wohngeld bekommen das würde mir erstma reichen um 2 monate über die runden zukommen

  • habe ein halbes jahr mit 400 euro lehrlingsgeld + kindergeld gelebt also das sollte kein thema sein und ist nicht bestandteil meiner frage :)


    ich möchte nur wissen was mir zusteht in dem kurzen zeitraum wo ich nicht arbeite


    danke im vorraus

  • ALG 1 wegen Sperrzeit wohl nicht, also könntest du ALG 2 beantragen. Da du U25 bist, würdest du aber auch hier einen 100%ige Sanktion bekommen, d. h. kein Geld für Nahrung, Strom usw. für 3 Monate. Nur Geld für die Miete. Wobei du das als Kostenersatz später wieder zurückzahlen müsstest.


    Turtle

  • Hast du denn schon einen Ausbildungsplatz für den Anschluss?
    Hast du im noch Urlaub?


    Dann könntest du passend zum Ausbildungsbeginn kündigen und zum Ende hin deinen Urlaub nehmen und evtl. Überstunden abfeiern. Das wäre dann ja immerhin eine kleine Pause.


    Ansonsten siehe die anderen Antworten.