Heiz-Warmwasser-Kosten

  • Hy,


    Nach §§21 und 22 des Neuen SGB II sind die Heizkosten incl. Warmwasseraufbereitung in voller Höhe zu Übernehmen.


    Deshalb haben wir ( 4 Personen, Verheiratet mit 2 Kindern ) einen Antrag gestellt, das die bisherigen bewilligten Heizkosten von 90,-€ neu Berechnet werden sollen.


    Heute kam ein Bescheid, das die Heiz und Warmwasser Aufbereitungskosten für unsere Gas Zentral-Therme in höhe von 112,50€ Rückwirkend Übernommen werden ( Ab 01.01.2011 ).


    Wie wir im Antrag der Jobbörse anhand der Heizkostenabrechnung mitteilten zahlen wir jedoch 140,-€ Monatlich an Gas.


    Bei dem heutigen Anruf bei der Jobbörse hieß es nur, das die Bewilligten 112,50€ die MAXIMALEN Heiz und Warmwasserkosten für einen 4 Personen Haushalt sind.
    Nach den Oben genannten Paragraphen sind aber die Vollen Heizkosten zu Übernehmen.


    Wir Wohnen hier in einem Altbau aus dem 18ten Jahrhundert, unsere Decke besteht NUR aus Rigipsplatten, Holz und einer Asche-Schlacke schicht. KEINERLEI Isolierung zum Dachboden.
    Dennoch schaffen wir es die 110 Qm mit eben NUR 140,- an Gas zu Beheizen und auch das Warmwasser Aufzubereiten.


    Kann es sein, das es bei den Heizkosten nun auch sowas, wie bei den Mieten , einen Gestaffelten Maximalbetrag nach Personen und Qm gibt ?
    Wenn ja, wo kann man die Tabelle einsehen.


    Gruß

  • Zitat

    Nach den Oben genannten Paragraphen sind aber die Vollen Heizkosten zu Übernehmen.


    Nein, so ist das nicht! Bislang wurde Leistungsberechtigten ein bestimmter %-Satz für die Warmwasseraufbereitung von der Regelleistung abgezogen. Dieser entfällt künftig! Andere, welche ihr Warmwasser über einen Boiler, also auf eigene Kosten erzeugen, können diesbzgl. künftig einen Mehrbedarf beantragen.

  • Hy,


    wir haben hier bei uns 140,-€ Heizkosten Incl. Warmwasseraufbereitung.
    Warum werden davon NUR 112,50€ als Maximalbetrag für 4 Personen Übernommen ??


    Die 140,-€ Zahlen wir nun schon seit 3 Jahren, immer Incl. Warmwasseraufbereitung.
    Es wurden die letzten 3 Jahre immer NUR 90,-€ für Heizung OHNE Warmwasseraufbereitung bewilligt.


    Wenn man von den 140,-€ die 20% für die Warmwasseraufbereitung abzieht, währen es die Letzten 3 Jahre immerhin 112,-€ reine Heizkosten gewesen.
    Diese wurden aber nie bewilligt, da es hieß, für 4 Personen gibt es Maximal 90,- FESTEN SATZ an Heizkosten.
    Woher dieser FESTE SATZ kam konnte uns Niemand sagen, : Es ist halt so.


    Wenn es FESTE SÄTZE FÜR HEIZKOSTEN gibt, muss es auch eine Tabelle dazu geben ODER ???


    Gruß

  • Nachwievor werden gem. § 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, aber eben nur insoweit sie angemessen sind. Es gibt für Heizkosten regional gewisse Richtsätze, werden diese überschritten liegt es im Ermessen des SB was angemessen ist und was nicht.

  • Es gibt für Heizkosten regional gewisse Richtsätze, werden diese überschritten liegt es im Ermessen des SB was angemessen ist und was nicht.


    Dann hoffen wir, das wir bald nen Neuen SB bekommen, der GRÖßERE DAUMEN hat, damit er MEHR als Beitragsbemessungsgrenze Raussaugt. :D

  • Schau doch mal nach, wie hoch in deiner Region so der Satz ist, kannst dafür den Link "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur nutzen.
    In meiner Region wären es € 88 Heizkosten bei 4 Personen, da dieser Richtwert aber aus dem Jahr 2006 stammt wurde die Messlatte mittlerweile auf € 100 angehoben.

  • Hy,


    habe in der Tabelle Nachgelesen, ( Main-Tauber-Kreis, Boxberg ), dort wir jedoch NUR die KALTMIETE angegeben.
    Unsere Kaltmiete ist sogar 100,-€ UNTER dem Höchstsatz, von Nebenkosten oder Heizkosten ist NICHTS angegeben. ( Schade )


    Gruß