ALG nach STUDIUMAbschluss???

  • Hallo!


    Ich bin gerade dabei mein Studium (Diplom) im Monat Juni zu beenden. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld danach? Werde voraussichtlich 2 oder 3 Monate brauchen, um eine geeignete Arbeit für mich zu finden. Ich bin 26 Jahre alt und habe vor dem Studium meinen Zivildienst gemacht.


    Falls ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, habe ich noch weitere Fragen:


    1. Auf welches Arbeitslosengeld habe ich Anspruch?


    2. Wie muss ich mich das Arbeitslosengeld beantragen? Muss ich beim Arbeitsamt arbeitslos melden? Wenn ja, wann muss ich mich arbeitslos melden? Ich habe etwas von einer 3-Monats Frist gelesen. Ich weiß aber erst seit letztem Freitag, wann genau mein Studium enden wird. Schließlich wusste ich nicht vorher, ob ich meine Prüfungen bestehen werde. Ich halte mich gerade in Spanien auf, weil ich hier gerade mein letztes Semester in Form eines Auslandssemesters absolviere. Reicht das, wenn ich mich telefonisch arbeitslos melde, oder muss ich vor Ort sein? Werde nämlich erst zum 1.Juli in Deutschland sein.


    3. Was beinhaltet das Arbeitslosengeld? Miete, Lebenskosten, Versicherungen...?


    Würde mich über Antworten sehr freuen!!! Habe mich natürlich schon eingelesen, aber leider sind die Seiten der Arbeitsagentur sehr umständlich niedergeschrieben.


    Gruß und vielen Dank!!!

  • Hallo gigi!


    Zitat

    Auf welches Arbeitslosengeld habe ich Anspruch?


    Da Du nicht gearbeitet sondern studiert hast, kommt nur ALG2 in Frage. Dies beinhaltet die Kosten für den Lebensunterhalt (€ 364) plus die Kosten für eine angemessene Unterkunft, u.U. auch die Kosten für eine Wohnungserstausstattung.


    Du musst Dich arbeitsuchend melden und ALG2 beantragen. Da Du aber noch im Ausland bist, wird das Ganze erst ab 1. Juli möglich sein und auch erst ab dann zum Tragen kommen.


    Gruß Gawain

  • Erst einmal Danke für die Antwort!!! Sehr nett!!


    Habe noch weitere Fragen:


    1. Ist das nicht möglich sich telefonisch als arbeitslos zu melden, damit ich ALG schon zum Juni und nicht erst ab dem 1.Juli bekomme?


    2. Habe was von einer 3-Monatsfrist gelesen, die ich schon verpasst habe. Bekomme ich deswegen Probleme?


    3. Kann ich einem Familienmitglied eine Vollmacht zukommen lassen, damit diese Person mich als arbeitslos meldet?


    Vielen Dank im Voraus und Gruß!!!

  • Laut §7 SGB II bist Du Leistungsberechtigt ab dem 1. Juli.


    Du mußt Dich umgehend arbeitslos melden, sobald Du davon erfährst, spätestens am 1. Juli. Den Antrag solltest Du persönlich am 1. Juli abholen, da Du dann den Eingangsstempel drauf hast. Oder Du druckst ihn Dir vorher schon aus und gibst ihn am 1. Juli direkt persönlich ab. Die Leistungen werden im voraus ausgezahlt, jedoch kann bei Abgabe des Antrags bis 31. Juli rückwirkend ab dem 1. Juli gezahlt werden.


    Grundsätzlich steht es Dir zu, dass Du einen Beistand hast, der Dich zu Deinen Terminen begleitet. Auch kannst Du einem Beistand eine Vollmacht ausstellen, der dann in Deinem Namen handelt. Diese Vollmacht ist dann vorzulegen.


    In Deinem Fall wäre es wohl am besten, wenn tatsächlich ein von Dir Bevollmächtigter die Arbeitslosmeldung in Deutschland vornimmt, und zwar direkt an dem Ort, wo Du nach Deiner Rückkehr nach Deutschland auch wohnen wirst. Es gibt schließlich einen vernünftigen Grund für Deine Abwesenheit für die Zeit vor Deiner Bedürftigkeit, die ja erst ab dem 1. Juli bestehen kann, sofern Du Dich dann in Deutschland aufhältst. Den Antrag kann Dein Bevollmächtigter dann auch direkt mitnehmen und Du kannst diesen dann am 1. Juli direkt ausgefüllt und am besten persönlich in der Leistungsstelle abgeben.


    Vermutlich wirst Du im Laufe des Monats Jlui auch eine neue Wohnung benötigen. Frag also direkt bei Abgabe des ANtrags beim Sachbearbeiter nach was genau Dir zusteht. Aber auch diese Frage könnte Dein Bevollmächtigter bereits vor Deiner Rückkehr aus Spanien klären und gegebenenfalls eine passende Wohnung besorgen.


    Beste Grüße,


    Freydis :)