Auszug aus der "Bedarfsgemeinschaft"

  • Hallo liebes Forenteam,


    kurz zur Ausgangssituation:


    Ich bin 19 Jahre alt, besuche die 12. Klasse eines Beruflichen Gymnasiums und bewohne derzeit mit meiner Mutter, die aufgrund diverser Erkrankungen dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausscheidet und eine entsprechende Rente erhält, eine gemeinsame Wohnung. Diese ist verschimmelt, ein entsprechendes Verfahren läuft. Da die Wohnung aufgrund der Mängel besonders meiner Mutter nicht mehr zuzumuten ist, haben wir einen Auszug beschlossen.


    Meine Mutter ist - wie gesagt - erwerbsunfähig. Sie leidet unter Depressionen und war deshalb in therapeutischer Behandlung, die jedoch ohne Erfolg beendet wurde. Da die Depressionen meiner Mutter auch mir zunehmends zuschaffen machen, haben wir beschlossen, dass es besser für alle Beteiligten wäre, jeweils einzelne Wohnungen zu beziehen.


    Zu meiner Frage:


    Da wir zurzeit die Miete mindern, habe ich keinen Anspruch auf ALG II, da ja nur ich als erwerbsfähiger Hilfebdürftiger Leistungen nach dem SGB II erhalten kann. Ich habe mich bereits im Internet recherchiert und herausgefunden, dass eine eigene Wohnung nur gerechtfertigt ist, wenn ein schwerwiegender sozialer Grund vorliegt. Kann man das auf meinen Fall anwenden? Wie sind die Erfolgsaussichten?


    Vielen Dank für Eure Hilfe :)

  • Falls noch nicht passiert, sollte Deine Mutter einen GdB-Antrag stellen – auch ausschließlich psychische Erkrankungen und Störungen führen zu Behinderung. In den meisten Fällen wird man nicht darauf aufmerksam gemacht, dass man einen Anspruch hat. Gleichzeitig Antrag beim JC, um als Rehabilitandin anerkannt zu werden, sofern dieser Antrag noch nicht gestellt ist.
    Der Gleichstellungsbeauftragte für Behinderte oder z. B. der Sozialverband helfen beim Durchsetzen der Rechte für Behinderte. Eine verschimmelte Wohnung beispielsweise ist im eigentlichen Sinne unbewohnbar, weil krank machend. Schimmel ist nicht umsonst als Sondermüll zu entsorgen! Das heißt, das Euch ein Wohnberechtigungsschein zusteht.


    Wenn Du ein berufliches Gymnasium besuchst, dann erhältst Du doch BAföG oder? Somit bist Du ja eigentlich nicht Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft gemeinsam mit Deiner Mutter, sondern Ihr beide lebt in einer Haushaltsgemeinschaft. Eigentlich sollte es daher nicht schwierig sein, in eine eigene Wohnung zu ziehen (inklusive Umzugskostenerstattung, Erstausstattung, usw.).


    Mietminderung bedeutet nicht, dass die Miete tatsächlich gemindert ist und bleibt, sondern nur vorübergehend zurückgehalten wird. Eigentlich dürfte dies also keineswegs als geringere Miete ausgelegt werden. Vielleicht kennt jemand hier passende Urteile?


    Beste Grüße, auch an Deine Mama,


    Freydis :)