Alleine mit Kind in Bremen/Niedersachsen (Ansprüche/ Wohnung etc.)

  • Hallo,
    ich lese nun schon den ganzen Tag hier in diesem Forum und werde ehrlich gesagt immer verwirrter, daher schildere ich lieber mal meinen eigenen Fall und hoffe auf eure Hilfe.


    Erst einmal zu meiner augenblicklichen Situation:
    Ich bin seit 7 Jahren verheiratet, habe ein 3 Jahre altes Kind. Wohne zur Zeit in unserem 130 qm großen Mietshaus in Bremen. Mein Mann wohnt seit 3 Monaten getrennt von mir in Süddeutschland. (Unsere Trennung ist bisher nicht offiziell, wir werden sogar noch einen bereits gebuchten Sommerurlaub zu dritt verbringen... )
    Wir haben uns auseinandergelebt und sehen nach 3 Jahren Kampf keine gemeinsame Zukunft mehr.
    Ich bin seit der Schwangerschaft nicht mehr berufstätig gewesen und habe nun nach 3 Jahren Elternzeit meinen alten 40 (+) Stunden-Job gekündigt, da er sich so oder so nicht mit meinen Pflichten als Mutter hätte vereinbaren lassen. (Überstunden ohne Ende, keine Möglichkeit auf Halbtags umzustellen...). Da mein (Noch-)Mann mehr als genug verdient, habe ich mich nicht als arbeitssuchend gemeldet...


    Jetzt zu meinen Fragen:
    Wenn wir uns nun trennen/ bzw. uns scheiden lassen.
    1. Ich würde mir lieber eine Wohnung in der Nähe meiner Eltern suchen wollen, damit sie mich mit meiner Tochter besser unterstützen können (nicht finanziell, sondern Betreuung), dies würde bedeuten, dass ich von Bremen nach Niedersachsen ziehen müsste! Würde ich dann bereits jetzt bei Fragen, mich an die Arge in Niedersachen wenden oder trotzdem in Bremen?! Arbeiten die womöglich sogar zusammen? Entschuldigt mein Unwissen, ich hatte noch NIE mit der Arge zu tun!! :-(


    2. Welche staatlichen Ansprüche habe ich?! Wie groß darf meine Wohnung überhaupt sein? Bzw. wie teuer darf wie Wohnung sein, so dass die Arge die Kosten übernehmen würde? Wieviel Unterhalt muss mein Mann für meine Tochter bezahlen?...


    3. Ich gehe davon aus, dass ich wohl mindestens halbtags eine Arbeit suchen muss, da meine Tochter ja ab Sommer im Kindergartenalter ist? Ist das so korrekt? Oder kann man von mir verlangen, dass ich ganztags arbeite? (Eigentlich hat sie einen angemeldeten Kindergartenplatz in Bremen. Jetzt wo durch die Trennung all unsere Pläne umgeworfen werden, muss ich versuchen einen neuen Kindergartenplatz für meinen zukünftigen Wohnort zu suchen.)


    4. Meine (erstmal) letzte Frage: Sollte ich vielleicht vor der entgültigen Scheidung bereits eine neue Bleibe suchen? Habe irgendwo gelesen, dass mir während des Trennungsjahres ja nur ein Bruchteil des bisherigen Betrages von meinem Mann zur Verfügung gestellt werden muss (mein Mann verdient ziemlich gut). Ich werde wohl kaum in dem Trennungsjahr das teure Mietshaus bezahlen können!! Ich möchte aber auch nicht 2 Mal in so kurzer Zeit mit einem Kind umziehen müssen... wir sind in den letzten 3 Jahren ohnehin schon 2 Mal umgezogen. (Auch ein Grund für unsere Eheprobleme, da dies immer von meinem Mann ausging.)


    Entschuldigt, wenn ich etwas konfus geschrieben haben sollte. Mich überfordert das hier alles gerade total, da ich mich nie mit Sozialleistungen auseinandersetzen musste... Mit meinem Job verdient man selbst in Vollzeit recht wenig. Als Single wäre das ja alles kein Problem, aber auch noch ein Kind durchzubekommen, würde selbst in Vollzeit sehr schwierig werden. :-(


    Ich hoffe, ihr könnt mir ein wenig weiter helfen. Danke!

  • Wieso das Jobcenter und ALG 2? Wenn du vor der Geburt deines Kindes gearbeitet hast, dann steht dir ALG 1 zu, wenn das Kind betreut wird. Und das wird das Jobcenter verlangen und dich zur Arbeitsagentur schicken, dass du ALG 1 beantragst.


    Zusammen mit Trennungs- und Kindesunterhalt sollte das erstmal zum Leben reichen.


    Turtle

  • Wieso das Jobcenter und ALG 2? Wenn du vor der Geburt deines Kindes gearbeitet hast, dann steht dir ALG 1 zu, wenn das Kind betreut wird. Und das wird das Jobcenter verlangen und dich zur Arbeitsagentur schicken, dass du ALG 1 beantragst.


    Zusammen mit Trennungs- und Kindesunterhalt sollte das erstmal zum Leben reichen.


    Turtle


    Entschuldigung, ich muss jetzt leider nochmal ganz doof zurückfragen. ich denke, ich bin in meiner augenblicklichen Situation nicht klar im Kopf und kann nicht vernünftig denken...


    ALG 1, bekommt man das auch nach einer langen Zeitspanne von 3 Jahren Elternzeit noch? Das wusste ich nicht!!! :-o Aber ich hätte erst Anspruch darauf nach der 3-monatigen Sperrfirst, weil ich ja selbst gekündigt habe, richtig?
    ALG 1 würde man aber dann doch auch nur bekommen, solange man GAR keine Arbeit hat, oder stimmt meine Vermutung nicht? (z.b. bei Minijob? besteht dann immer noch Anspruch?)
    Wenn ich aber eine Stelle finde, dann kann diese aber doch nicht auf Vollzeit beruhen (oder können die das verlangen, obwohl ich ein Kind habe? Sorry, ich weiß es wirklich nicht. Ich kenne überhaupt niemanden in meinem Bekanntenkreis in meiner Situation) und ich würde nur Teilzeit arbeiten können.
    Mit meinem Job könnte ich aber mit einem Teilzeitverdienst kaum leben. Ich habe schon mit meinen 40 (+) Stunden damals nur 1.800 Euro brutto im Monat verdient. Als Single sollte das locker machbar sein - keine Frage, aber mit einem 3-jährigen Kind sehe ich da Probleme... Und...wäre überhaupt ein ALG1 mit meinem Gehalt genug zum Leben mit einem Kind?


    Danke fürs Lesen. Ich fühle mich zur Zeit so hilflos...


  • Zusammen mit Trennungs- und Kindesunterhalt sollte das erstmal zum Leben reichen.


    Turtle


    Okay, den Teil habe ich gerade überlesen... ALG 1 plus diese 2 Unterhaltszahlungen... hm...
    Mein augenblickliches Mietshaus würde ich aber trotzdem niemals halten können in der Zwischenzeit.. das glaube ich nicht... die Kosten alleine HIERfür liegen schon bei 1.200 Euro und ich wohne ja alleine mit unserer Tochter zur Zeit hier...

  • Elternzeit ist Anwartschaftzeit beim ALG 1. Und die Kündigung dürfte sanktionslos durchgehen, wenn du nachweisen kannst, dass die Arbeitszeiten und die Kinderbetreuung nicht miteinander vereinbar sind.


    Beim ALG 2 wird man Vollzeitarbeit von dir verlangen. Kitas haben ja gemeinhin nicht nur 4 Stunden auf, sondern so, dass eben die Eltern in Vollzeit arbeiten können.


    1800 Euro brutto sind heutzutage kein schlechtes Geld. Vergleiche das mal mit 364 Euro ALG 2 + 215 Euro fürs Kind + Miete und noch ein paar Euro Alleinerziehendenzuschlag. Das ist auch nicht die Welt, wobei solche "wirtschaftlichen" Erwägungen (mit ALG 2 hab ich genauso viel wie mit Arbeit, da bleib ich doch lieber zuhause) sowieso nicht interessieren. Denn wer sich weigert, zu arbeiten, bekommt dann die Leistungen gekürzt.


    Außerdem blendest du die Unterhaltsansprüche, die du und das Kind haben ja völlig aus! Das geht nicht.


    Turtle

  • Elternzeit ist Anwartschaftzeit beim ALG 1. Und die Kündigung dürfte sanktionslos durchgehen, wenn du nachweisen kannst, dass die Arbeitszeiten und die Kinderbetreuung nicht miteinander vereinbar sind.


    Okay, das habe ich soweit verstanden. :-) Das klingt doch schon mal ganz gut für mich. Da werde ich mich dann wohl mal schnell drum kümmern.


    Zitat


    Beim ALG 2 wird man Vollzeitarbeit von dir verlangen. Kitas haben ja gemeinhin nicht nur 4 Stunden auf, sondern so, dass eben die Eltern in Vollzeit arbeiten können.


    Die können einen bei einem so kleinen Kind echt zwingen, dass man Vollzeit arbeitet? Das ist hart. (In meinem Job heißt "Vollzeit" normalerweise 9-10 Stunden am Tag arbeiten, auch bei einem 40 Stundenvertrag - Überstunden sind abgegolten. Da nimmt keiner Rücksicht in meiner Branche. Bei meinen Arbeitskollegen mit Kindern hat das auch niemanden interessiert, dass die Kinder haben. - Ich arbeite im Steuerberaterbüro.) Alleine der Gedanke bringt mich schon zum Weinen... Das heißt, weil ich auf das falsche Pferd gesetzt habe (falschen Mann), muss nun ein anderes Lebenwesen (meine Tochter) dafür büßen und sieht seine Mutter kaum noch (und den Papa ja sowiso nicht mehr - der ist ja sozusagen über alle Berge). Ich fühle mich echt wie das letzte Miststück. *heul*]
    Da gibt es auch keine Ausnahmen, ja? Ich dachte, ich hätte mal irgendwo gelesen (sorry, habe jetzt keine Quelle parat), dass man bei Kindern unter 6 Jahren "nicht" zu Vollzeit gezwungen werden könne... Das ist wohl nicht mehr aktuell?!


    Zitat


    Außerdem blendest du die Unterhaltsansprüche, die du und das Kind haben ja völlig aus! Das geht nicht.


    Okay, aber "meinen" Unterhalt bekäme ich nur für das Trennungsjahr oder nicht? Da hatte sich doch letztes Jahr einiges geändert! Oder ist das schon wieder rückgängig gemacht worden? Was ist denn da der augenblickliche Rechtsstand?


    Vielen Dank für die erste Hilfe!!!!! *mwah* Ich weiß es wirklich zu schätzen!

  • Gibt es eigentlich irgendwo Quellen für Angaben, wie groß bzw. wie teuer meine Mietwohnung maximal sein darf, damit die Wohnung von der Stadt bezahlt werden würde, FALLS ich es mal nötig hätte? Ich sage ja nicht, dass ich es sofort wollte.
    Ich will nur bei der Suche einer kleineren Wohnung für mich und meine Tochter auch die richtige wählen. Ich möchte nicht, falls es mir in 2-3 Jahren plötzlich richtig mies geht, schon wieder nur aus diesem Grunde umziehen müssen! So nach dem Motto "Tut uns leid, ihre Wohnung ist zu teuer, wir würden nur diesen und jenen Betrag übernehmen. Den Rest müssten sie selbst bezahlen." oder "Ihre Wohnung ist zu groß, suchen sie sich eine neue!".
    Ich will all das verhindern. Ich möchte mich endlich irgendwo man RICHTIG niederlassen können. :(
    Ich suche solche Infos für die Bundesländer Bremen und Niedersachsen... und finde nix. Bloß immer wieder unterschiedliche Aussagen.

  • Also deine Wohnung ist schon mal viel zu groß, als dass du die vom Staat finanziert bekommst. Außerdem musst du arbeiten. Dein Kind ist 3 Jahre alt. Ich denke, dass du mit Arbeit, Kindesunterhalt und Kindergeld gut über die Runden kommen wirst, wenn du dir eine angemessene Wohnung suchst. Vom Staat bekommst du erstmal wohl nix, außer natürlich das normale ALG I.

  • Also deine Wohnung ist schon mal viel zu groß, als dass du die vom Staat finanziert bekommst. Außerdem musst du arbeiten. Dein Kind ist 3 Jahre alt. Ich denke, dass du mit Arbeit, Kindesunterhalt und Kindergeld gut über die Runden kommen wirst, wenn du dir eine angemessene Wohnung suchst. Vom Staat bekommst du erstmal wohl nix, außer natürlich das normale ALG I.


    Danke für die Rückmeldung.


    Das meine Wohnung viel zu groß ist, war mir schon klar. Ich habe die Werte meiner Wohnung deshalb hier gepostet, damit man sieht, dass ich zur Zeit in einer Situation stecke, die sich von Grund auf ändern muss... Alles muss sich ändern.
    Wie groß darf denn aber meine Wohnung sein, für den Fall der Fälle (siehe meine letzten Beiträge oben). 50 qm? 60 qm? So wie ich es sehe, ist es nämlich in dem Wohnort meiner Eltern, wohin ich zurückziehen möchte, kaum möglich Wohnungen unter 65 qm zu finden, bzw. Kaltmieten unter 450-500 Euro. Da kommen ja Wasser, Heizung, Strom noch dazu....
    Ehrlich gesagt, klingt das auch schon für mein mögliches Gehalt plus Kindesunterhalt ziemlich viel für Mietkosten. In unserer Gegend braucht man z.B. ein Auto (ich habe bereits ein altes, billiges Auto), um sich fortzubewegen. Es gibt so viele Dinge, die man noch mitkalkulieren muss.
    Ich denke, ich bin ein Fall für den Psychiater.... Ich bin kurz vorm Zusammenbrechen.

  • Wohngeld würdest du doch auch bekommen.


    Wohngeld steht mir auch zu? Das ist ja alles so kompliziert. lol. Danke für diesen Hinweis!!!
    Wenn man sowiso schon so wirr im Kopf ist, weil einem das bisherige Leben unter den Füßen weggezogen wird, soll man sich in diesem Urwald von (angeblichen) Möglichkeiten noch zurecht finden?! Man oh man...


    Auch nochmal dir vielen Dank!! :-)