umzug in ein anderes bundesland

  • hallo,


    ich möchte in ein anderes bundesland ziehen.. der grund dafür ist ich habe einen neuen partner in rostock.ich selbst wohne in kiel.. er würd auch nach kiel ziehen aber er hat dort seinen job. und es würd mir da besser gehen, daher ich viel mist erlebt habe und da denn ganz neu anfangen könnte.. kann ich trotz das ich in scheidung lebe kiel verlassen? und würd das amt den umzug bezahlen?? meine kinder bleiben schweren herzens bei mein noch mann.. was mir schwer fallen tut aber sie haben d ihre familie sprich grosseltern und so..aber ich will denn sie regelmässig besuchen und sie mich..darf ich denn wenn mir der umzug finanziert wird (was ich hoffe) denn ne grössere wohnung nehmen?? damit sie ihr reich für sich haben wenn sie mich besuchen?? und was muss ich alles tun und beachten damit ich die zustimmung bekomme und das amt mir den umzug bezahlt??
    ich hoffe mir knn jemand dabei weiter helfen..


    vielen dank im vorraus..


    lg tine

  • Ich glaube nicht, dass dir das Jobcenter den Umzug finanziert, da er nicht notwendig ist. Außerdem kämen auf das Jobcenter ja noch Folgekosten zu, da sie dir die Fahrten zu deinen Kindern bezahlen müssten. Der neue Partner ist für das Jobcenter kein Grund. Wenn, dann müsstest du schon Arbeit am Wohnort deines Partners haben.

  • Eine größere Wohnung wegen der Besuche Deiner Kinder steht Dir nur zu, wenn sie häufiger als alle zwei Wochen zu Dir kommen würden, also einen beträchtlichen Anteil ihres Lebens in Deiner Unterkunft verbringen würden. Davon kann vermutlich nicht ausgegangen werden.


    Ich könnte mir vorstellen, dass aufgrund der Wirtschaftlichkeit möglicherweise entschieden werden könnte, die Umzugskosten zu übernehmen. Da Du ja zu Deinem erwerbstätigen Freund ziehen würdest, wäre vermutlich auch Dein Anspruch verringert. Du würdest auch in eine bestehende, nicht renovierungsbedürftige Wohnung und ohne zusätzliche Kosten hinsichtlich Kaution mit einziehen. In jedem Fall wäre das abgebende JC für die Umzugskosten zuständig und nicht das neue annehmende JC.