Erstaustattung neue Wohnung

  • Ja. Besitze gar nichts, keine Möbel, keinen Hausrat (Teller, Tassen etc.) keine Geräte wie Waschmaschine o.ä.!! Wohnung hab ich ab Freitag und das Amt hier (OG) bewilligt erst mal nix!!! Jetzt brauche ich es eben schwarz auf weiss, was beantragt werden kann und die "liebe" Dame vom Amt dann auch bewilligen muß!!!

  • Wenn du noch keine eigene Wohnung hattest und jetzt eventuell durch Trennung eine eigene beziehst dann hast du schon ein Recht auf die Erstausstattung.Müßtest du eine Liste erstellen was alles gebraucht wird und dann bekommst du einen pauschalen Betrag der nun nicht für alles reichen wird aber dir für den Anfang erstmal hilft.

  • Danke, aber wo genau steht denn, was ich beantragen kann und was die genehmigen MÜSSEN?
    Ich denke, ohne dass ich der Dame die Fakten, am Besten mit Paragraphen, präsentiere, bekomme ich von
    dort gar nix!! :(

  • Das ist eine Bodenlose unverschämtheit von der Dame , wenn sie vorher noch nie allein gelebt haben und daher kein hausrat besitzen muss es ihnen bewilligt werden
    ansonsten zum einem anwalt gehen der für sowas spezialisiert ist

  • :eek:tja, das stimmt, leider! Wenn ich wüsste was da gesetzlich verankert ist, könnte ich morgen der Dame die Fakten auf den Tisch legen. Eins ist klar, bis ich einen Fachanwalt habe, der die Sache übernimmt, sitze ich in einer leeren Wohnung und hab nicht mal ein Bett, geschweige denn eine Matratze...

  • Schau mal hier:


    Es besteht ein Rechtsanspruch auf:
    - Erstausstattungsbedarfe
    - Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (§ 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II)
    - Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt (§ 23 Abs. 3 Nr. 2 SGB II)
    -mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen (§ 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II);
    dafür notwendige besondere Ausstattung
    Entscheidend dabei ist die Differenzierung zwischen:


    Erstbeschaffungsbedarf: Alle im sozialhilferechtlichen Sinne notwendigen Hausratgegenstände, die nicht vorhanden sind, sind Erstbeschaffungsbedarfe. Sie müssen lediglich für die Wohnung sein.


    Ersatzbeschaffung: Alle vorhandenen Hausratsgegenstände einschließlich Bekleidung, die ersetzt werden müssen, sind Ersatzbeschaffungen und müssen aus der RL angespart werden.


    Tipp: Bedarfe für die Wohnung bedeutet: Alle Hausratsgegenstände die nicht vorhanden sind und zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens und Herstellung des soziokulturellen Existenzminimums notwendig sind (im Sinne von § 1 Abs. 1 SGB I), sind Erstbeschaffungsbedarfe und daher zu bewilligen!


    Einmalige Beihilfen im SGB II Teil II: Der Begriff Erstausstattungsbedarfe ist unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Leistungsberechtigten weit auszulegen: (Im Sinne von §§ 2 Abs. 2 SGB I, § 30 SGB I ) Erstausstattungsbedarf ist alles, was (noch) nicht in der Wohnung vorhanden ist. Erstausstattungsanspruch besteht nicht nur einmal und dann nie mehr im Leben, sondern immer, wenn Grundausstattung aus besonderen Gründen notwendig ist:


    - nach einem Wohnungsbrand
    - nach Auszug aus dem Elternhaus
    - nach Trennung vom Partner, wenn Hausrat fehlt
    - für Obdachlose, die sich eine Wohnung einrichten
    - nach einer Zwangsräumung, wenn der Hausrat nicht eingelagert wurde
    - wenn eingelagerter Hausrat nicht mehr benutzbar ist.


    Für die Definition der Wohnungserstausstattung sind die Kommunen zuständig. Jede Kommune entscheidet da für sich. (Bochum z. B. 800 – 1000 Euros nach mit Liste einzeln zu beantragenden Gegenständen; dann wird nach Otto-Versandkatalog berechnet, vieles allerdings nur "gebraucht".) Einen Antrag zu stellen, sollte immer in Betracht gezogen werden. Mehr als eine Ablehnung kann daraus nicht resultieren. (23.06.07)

  • Also in Berlin gibt es ungefähr 1200 €. Ich verliere eigentlich immer alles wenn ich die Wohnung wechsel. Der Sachbearbeiter muss mir nachweisen was ich habe und das kann er nicht. Also kriege ich alles neu. Geh dahin und lass dir eine Liste vom Sachbearbeiter geben. Du hast ein recht drauf. Wenn nicht gehe zum Chef der Sachbearbeiterin, dann rückt sie die Liste schon raus!

  • Ich glaube dir auf keinen Fall das du ständig eine neue Erstausstattung bekommst denn diese gibt es nur wenn du bestimmte Vorraussetzungen erfüllst.Außerdem hattest du doch angegeben das du gar keine Wohnung hast bzw. hattest sondern ständig bei irgendwelchen Leuten wohnst.Halte hier keine Märchenstunde ab sondern bleibe bei der Wahrheit.