Umzug!?!

  • hallo,


    wir sind neu hier und würden uns freuen wenn wir schnell hilfreiche antworten bekämen.


    und zwar geht es sich um einen umzug.


    wir (mein ehemann,ich und unser 9 jährger sohn) wohnen im raum mönchengladbach,derweil in einer
    76 qm² wohnung,deren miete 556 € kalt mit nebenkosten (strom und gas werden noch extra berechnet!!!!) beträgt.
    nun wohnen hier seid einiger zeit eine neue familie im haus,die uns und auch die anderen mieter mehr als tyrannisieren,daher haben wir den entschluss gefasst nach 6 jahren hier auszuziehen,da dieser ganzer stress einem wirklich an die substanz geht und auch unser sohn dadurch nervöser wird.


    da wir aber hier in der ecke bleiben möchten/müssen,schon alleine schultechnisch für unseren sohn,haben wir uns vor einigen tagen eine wohnung angeschaut die direkt um die ecke liegt.diese würde auf 90 qm² kommen und würde warm 650 € kosten,gas müßten wir nicht mehr berechnen da es dort nichts mit gas gibt.


    wenn wir nun von unserer alten wohnungsmiete ausgehen dann kommen wir da auf 556 € warm plus gas und strom auf ca.680€.
    aber da wir in der neuen wohnung 650 e warm bezahlen würden,wäre unsere frage...würde das die arge übernehmen?
    weil pi mal daumen genommen kämen wir ja summa sumarum auf fast das selbe geld.
    oder was würde die arge machen wenn wir nur den angemessen betrag für die wohnung haben möchten und den rest so dazu geben?


    und was würde passieren oder was könnte die arge machen wenn wir einfach umziehen und dies danach der arge mitteilen?


    WIR MÖCHTEN AUCH NICHTS BEANTRAGEN FÜR UMZUG KAUTION RENOVIERUNG ODER ÄHNLICHES!!!!


    wir bekommen seid januar 2011 erst hartz4.


    aber umziehen müssen wir,denn hier geht es nervlich wirklich nicht mehr.


    wir würden uns über antwort sehr freuen
    besten dank
    misima

  • Hallo misima,


    wenn sich eurer Rechnung entsprechend das Jobcenter sogar noch € 30 sparen würde, dann würde ich diesen Umzugswunsch beim Jobcenter einfach mal vortragen. Ob die das nun genehmigen oder nicht, ist eigentlich unmaßgeblich, da sie euch künftig ohnehin nur max. die bisherigen Kosten der Unterkunft bezahlen würden bzw. eine sich aus dem Umzug ergebende, billigere Miete.


    Also: Beim Jobcenter sagen und dann umziehen, ob mit oder ohne Genehmigung!

  • Zitat

    wenn wir nun von unserer alten wohnungsmiete ausgehen dann kommen wir da auf 556 € warm plus gas und strom auf ca.680€.
    aber da wir in der neuen wohnung 650 e warm bezahlen würden,wäre unsere frage...würde das die arge übernehmen?
    weil pi mal daumen genommen kämen wir ja summa sumarum auf fast das selbe geld.


    So geht das nicht, ihr könnt nicht Warmmiete mit Kaltmiete vergleichen. Das JC geht immer von der Kaltmiete aus (die Nebenkosten sind auch begrenzt), und was euch an Wohnungen zusteht bzw. bezahlt werden müssen, von Größe und Preis, kann/muss euch das zuständige JC sagen.


    Also tretet denen auf die Füsse und laßt euch da nicht abwimmeln, geht zu den Vorgesetzten(Teamleitung, und laßt euch den Umzug genehmigen, sonst zahlt ihr alle Kosten dafür auch noch selbst!


    Wenn ihr ohne Genehmigung umzieht, braucht ihr da gar nicht Bescheid sagen, das Grundgesetz gewährleistet immer noch die "Freizügigkeit im Bundesgebiet", aber ihr bleibt dann auf den Umzugskosten sitzen und bekommt ev. nicht die vollen KdU ersetzt!


    .

  • Als Kritisch sehe ich die 90m² !


    Laut gesetzt habt ihr 45m²+15+15 somit 75m² mit 90m² währt ihr somit viel zu groß


    Dem JC wird es ziemlich egal sein ob es Geld sparrt so paradox das ist :confused:
    Ferner gebe ich Knuddel recht, interessant ist die Grundmiete nicht die nebenkosten !


    Also bitte auf die 75m² achten wenn dann noch die Grundmiete nicht höher ist ist das so gut wie gebongt :)


    Ich muß knuddel nochmal recht geben noch haben wir eine Freie Wohnungswahl zur Not ruhig ne Wohnung nehmen die mehr geheizt werden muß, Heizkosten sind vom Staat zu erstatten und wenn das Haus 0 Isolation hat könnt ihr auch nix dafür das selbst das Heizen auf 20'C teuer ist, wenn das jC das will tun wir ihm doch den Gefallen

  • Da es sich in diesem Falle um einen nicht erforderlichen Umzug handelt, würde er ohnehin nicht genehmigt werden. Die TE verzichtet auf Anträge zur Kostenübernahme bzgl. Umzug, Kaution und Renovierung und ist gewillt, eine sich ergebende Differenz zwischen Angemessenheit und tatsächlicher Miete aus eigener Tasche zu bezahlen.
    Wozu sollte sie also auf die m² achten?

  • Unter vorbringung das es ihr Aufgrund der Sozialen Situation im Haus nicht mehr zumutbar ist dort zu wohnen erfolgt ein Umzug eben nicht "unnötig".


    Über die Umzugskosten würde ich ehrlich gesagt auch Streiten, zumal ich von ausgehe das es den beiden zumutbar ist ihren Umzug selbst zu gestalten währe es evtl. zu prüfen ob man ihnen die Kosten für ein Leihauto inkl. Sprit erstattet


    Sollte sie wirklich in eine 90m² Wohnung ziehen könnte das erhebliche Schwierigkeiten mit sich brigen ! Wie ich schon schrieb stehen 90m² 3 Personen nicht zu, somit währe die argomentation vom JC wahrscheinlich das sie in einer "falschen" Wohnung sind und sich das JobCenter entweder garnicht daran beteiligt oder zumindest nun die Heizkosten verrechnet ! 90/75 = 0,83 somit würde das JobCenter unterstellen das sie bei kleinerer Wohnung auch nur 83% heizkosten hätte..


    Ferner würde ich NIEMALS auf eigene Faust umziehen, dies kann als "Sich vom Arbeitsmarkt entziehen" interpertiert werden und würde somit minimal eine Sanktion Maximal den Wegfall von hartz IV bedeuten


    Wie Knudel hier schreibt kann ich nur Sagen Sozialgericht, wahrscheinlich hab ich jetzt auch nen ruf weg aber anerst kommst du nicht zu deinem Recht

  • Zitat

    sich das JobCenter entweder garnicht daran beteiligt


    Das glaubst Du ja wohl selber nicht!


    Zitat

    zumindest nun die Heizkosten verrechnet ! 90/75 = 0,83


    Dem stimme ich zu.


    Zitat

    Ferner würde ich NIEMALS auf eigene Faust umziehen, dies kann als "Sich vom Arbeitsmarkt entziehen" interpertiert werden und würde somit minimal eine Sanktion Maximal den Wegfall von hartz IV bedeuten


    Was erzählst Du denn hier für einen Unsinn?

  • hallo,
    erstmal danke für die vielen wenn auch unterschiedlichen antworten.


    also wir möchten uns nicht dem arbeitsmarkt entziehen,da wir ja im raum bleiben un d wirklich nur eine ecke weiterziehen,schon auf grund der grundschule unseres sohnes.


    zum umzug:also wir möchten keinerlei sachen dafür beantragen,kaution ist nicht fällig,umzugswagen wollen wir nicht und renovierungskosten wollen wir auch nicht haben.


    und umziehen müssen wir,schon aus schutz für unseren sohn.die besagte neue familie hier die hat uns schon zweimal das jugendamt geschickt,und zweimal hat das jugendamt nichts gefunden,wir hatten 9 jahre lang nichts damit zu tun.und dieser ganze stress der damit verbunden ist der geht nicht spurlos an unserem sohn vorbei,wird nervöser und bevor die schulleistung drunter leidet oder es hier im haus noch schlimmer und extremer wird,haben wir den entschluß gesetzt das wir ausziehen werden.


    und ob nun 75 qm² oder 90 qm² ich dachte dieses gesetz würde es nicht mehr geben?wenn die miete doch angemessen ist?
    und was könnte denn schlimmsten falls geschehen wenn wir umziehen bei der arge?


    sorry für die vielen fragen,aber wir beziehen erst seid diesem jahr hartz4 und da sind soviele sachen die wir nicht wissen,daher sind wir froh das man hier antworten bekommt!!!


    LG MISIMA

  • Zitat

    was könnte denn schlimmsten falls geschehen wenn wir umziehen bei der arge?


    a) Die Kosten der Unterkunft werden nur in Höhe der momentanen Miete bezahlt
    b) Die Heizkosten werden nur anteilig übernommen, da die Wohnung zu groß ist.