Erstausstattung bei neuer Wohnung

  • Hallo,


    ich hoffe, ich finde hier Hilfe bei meinem Problem in Sachen Erstaustattung der neuen Wohnung.


    Ich versuche, alles so gut wie möglich aber auch kurz zu erklären.


    Über längerem Zeitraum bin ich Hartz4 gewesen, habe jetzt seit kurzem eine Arbeit in Vollzeit, aber noch zu geringen Lohn, ich kriege sobald erste Lohnabrechnung vorleit, einen sogenannten Aufstückungsbetrag.


    Es geht darum das ich vor einigen Jahren eine Scheidung hinter mir gebracht habe. Aus der Ehe ist mein Sohn hervor gegangen, wird im Juli 8 Jahre alt. Ich hab 50 % des Sorgerechts, der Sohn wohnt aber bei der Mutter, geht dort auch zu Schule etc. Ich hab ihn regelmäßig jedes zweite Wochenende, wird auch in den Ferien für mindestens die Hälfte der Zeit. Aufgrund der Arbeit geht das jetzt leider nicht mehr. Auch meine seit paar Jahren neue Freundin kann durch ihren Job nicht auf ihn aufpassen.


    Durch ein Gerichtsurteil des Sozialgerichtes Dortmund im Dezember 2010, dort wurde ein Fall behandelt der sich meinem zu 99 % gleicht, dort ging es auch um einen Vater, der seine Tochter alle 2 Wochen bei sich hat und in den Ferien, aber auch den Umstnad hat, das er nur in einer sehr kleinen 1 ZKB wohnte. Ihm wurde auch eine größere Wohnung bewilligt, auch wenn das eigene Kind nicht dauerhaft, aber regelmäßig bei ihm ist, wird das als Temporäre Bedarfsgemeinschaft angesehen.


    So hab ich auch einen Antrag diesbezüglich gestelt, da ich auch nur 1 ZKB , 38 qm groß, bewohne.
    Jetzt habe ich ab 1.10. eine Wohnung, 3 ZKB , mit eigenem Zimmer für den Sohn, die Erlaubnis vom Amt habe ich im April erhalten, mir eine größere Wohnung zu suchen, weil nach Besichtigung meiner jetzigen Wohnung denen auch klar war, das ich so nicht die Zeit mit meinem Sohn verbringen kann.


    Jetzt komm nach den ganzen Text zu dem eigentlich Problem. Die Küche in meiner jetzigen Wohnung ist eine Einbauküche, sie war schon vorher drin, gehört der Hausverwaltung, ich habe somit keine Küche für die neue Wohnung. Nach der Scheidung damals habe ich die Küche meiner ExFrau überlassen, selbst hab ich nie eine neue Erstausstattung für mich in Anspruch genommen, weil die Wohnung hier ja schon eine Küche hatte.
    Ebenfalls habe ich auch keine Raumausstattung, einen Schrank nur wo der Fernseher drauf steht, sonst nur ein Computertisch, ein Sofa und ein Sessel, welche beide aber so ziemlich durch sind, das es sich nicht lohnt, diese mit in die neue Wohnung zu nehmen. Meine ganzen anderen Sachen wie z.B. CDs ,DVDs, Bücher, Klamotten bewahre ich in einer großen Zahl von Umzugskisten auf, seitdem ich hier eingezogen bin.
    Habe auch die ganze Zeit immer auf dem Sofa geschlafen weil auch kein Bett vorhanden ist. Meine eltern haben letzten Jahr für meinen Sohn ein Klappbett hier hingestellt damit wenigstens mein Sohn vernünftig schlafen kann.
    Somit habe ich auch kein Bett, Schrank oder irgendwas für das Kinderzimmer



    Hab ich noch oder überhaupt ein Anrecht auf Ausstattungskosten der neuen Wohnung ? Ich verdiene nicht genug um mir das alles selbst zu leisten. Weiterhin bringt es mir auch nichts, wenn ich paar Euro als Darlehen erhalte, die ich dann eh wieder abzahlen muß.


    Falls noch Fragen sind, bitte genau stellen, dann antworte ich auch gerne so genau wie es nur geht ;)

  • Hast du den Mietvertrag schon vom Jobcenter absegnen lassen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie dir eine 3-Zimmer-Wohnung genehmigen. Wieviel Quadratmeter hat denn die neue Wohnung? Wenn das Kind nur gelegentlich bei dir wohnt, braucht es nicht gleich ein ganzes Zimmer. Es reicht auch, dass das Kind die Möglichkeit hat, im Wohnzimmer auf dem Sofa zu schlafen. Oder bei dir im Schlafzimmer. Ich bin auch der Meinung, dass du selbst schuld bist, wenn die alles deiner Ex-Frau überlassen hast. Du gehst ja auch arbeiten. Dann musst du dir das Geld eben zusammensparen. Muss jeder andere auch, der knapp über Hartz IV liegt und gar nix bekommt.

  • Doch auch wenn die Kinder nicht immer bei ihm sind bekommt er jetzt neuerdings für jeden ein eigenes Zimmer. Das kann man sogar einklagen. Klar gibt es für jedes zusätzliches Zimmer Erstausstattung. Wenn man zwischendurch obdachlos ist bekommt sogar alles neu bezahlt. Obdachlos ist man wenn man keinen gültigen Mietvertrag hat, dann zahlt das Amt alles.

  • Doch, eine 3 ZKB ist völlig legitim. 1 Wohnzimmer, 1 Zimmer für mich, 1 Zimmer für meinen Sohn.
    Die neue Wohnung hat 64 qm.
    Das hat auch der Arge Mitarbeiter so gesagt, der bei mir vorbei kam um meine jetzige Wohnung zu überprüfen. Die jetzige Wohnung ist total unzumutbar.


    Was das überlassen der ExFrau angeht, viel war da eh nicht mehr ausser der Küche und ein großes Bücherregal, vieles mussten wir einfach bei der Trennung auch weg schmeißen weil vieles auch einfach nicht mehr zu gebrauchen war.

  • .... vieles mussten wir einfach bei der Trennung auch weg schmeißen weil vieles auch einfach nicht mehr zu gebrauchen war


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    Das solltest du besser für dich behalten, sag einfach, ihr habt euch getrennt, und du hast nun deshalb bestimmte Sachen nicht mehr, dann ist das voll gesetzeskonform!


    Und lass dich von dem asozialen und neidischen Gequatsche nicht verwirren, du hast Anspruch, also stell Anträge auf das, was fehlt!

  • Ok, hab heute nachgefragt wie das mit Wohnausstattung ist.


    Laut meinem Sachbearbeiter, der leider seit kurzem neu an seinem platz ist, und meinen alten, den ich seit 5 jahren habe, abgelöst, habe ich keinen anspruch.


    Wegen Küche müsste ich nachweisen das die jetzige Küche nicht meine ist und die in der Wohnung bleiben muss.