Anfang in Deutschland

  • Hallo,


    ich habe folgende Situation:


    Ich habe deutsche Staatsangehörigkeit bin aber im Ausland geboren. Auch im Ausland bin ich zur Schule gegangen und habe mein Studium abgeschlossen. Im Jahre 2001 war ich kurzfristig (9 Monate) in DE tätig. Ich habe damals auf Lohnsteuerkarte gearbeitet. Ich war also in das deutsche Sozialsystem eingertagen. Danach habe ich mich wieder ausserhalb von Deutschland aufgehalten. Jetzt möchte ich definitiv nach DE kommen und hier arbeiten und leben. Ich habe finanziele Mittel für das Neustart (also Wohnung mieten und erste Wochen während Arbeitssuche). Ich denke innerhalb von Wochen (sagen wir 2/3 Monaten) würde ich eine Stelle finden-habe sehr gute Ausbildung und Arbeitserfahrungen, Sprachkenntnisse etc.
    Ich leide aber an einer chronischen Krankheit und muss regelmässig Artz besuchen.


    Steht mir der Anspruch auf Krankenkassenversicherungen wenn ich mich jetzt bei der Arbeitsagentur als Arbeitssuchende anmelde ??


    Das ist die wichtigste Frage weil Geld fürs Leben hätte ich und ich denke ich kriege schnell ein Angebot entweder vom Arbeitsamt oder finde allein eine Stelle. Aber der Zugang zum Gesundheitssystem ist mir wichtig.


    Bitte um Antworten evtl. Info wer mir auf die Frage eindeutig antworten kann.


    LB


    Tom

  • Steht mir der Anspruch auf Krankenkassenversicherungen wenn ich mich jetzt bei der Arbeitsagentur als Arbeitssuchende anmelde ??


    Tom


    Es gibt seit einiger Zeit nicht nur den Anspruch auf eine Krankenversicherung,
    als abhängig Beschäftigter oder ALG- Empfänger,
    es ist Gesetz, das Jeder in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden muss!!!


    Es kann also nicht mehr wie früher passieren, dass man ohne Krankenversicherung da steht.....

  • Wenn du wirklich die Deutsche Staats angehörigkeit hast gild folgends:


    Jeder deutsche Staatsbürger hat das Recht auf hartz IV !


    Jedoch brauchst du einen Festen wohnsitz da er den bezug von hartz IV wesentlich erleichtert ! Ebenso ein Konto bei einer deutschen bank


    Bei der Krankenkasse solltest du dich selbst anmelden nach freier wahl, aber selbstverständlich muß das JC deine Krankenkassen kosten ab dem 1. Tag der Unterstüzung übernehmen :)


    PS: Suche dir möglichst jetzt schon eine preislich angepasste Wohnung ! Da das Job Center dich sonst nach 6 monaten zum zwangsumzugs verdonnern kann, PS: Die Isolierung kann dir egal sein, Heizung zahlt eh der Staat

  • Zitat

    Jedoch brauchst du einen Festen wohnsitz da er den bezug von hartz IV wesentlich erleichtert !


    Ohne festen Wohnsitz gibts goarnix!


    Zitat

    Ebenso ein Konto bei einer deutschen bank


    Wo steht denn das geschrieben?


    Zitat

    Bei der Krankenkasse solltest du dich selbst anmelden nach freier wahl


    Na na na :confused:


    Insgesamt eine miserable Beratung!

  • Ohne festen Wohnsitz gibts goarnix!


    Insgesamt eine miserable Beratung!


    Das würde dich wohl freuen, wenn Obdachlose gar nix mehr kriegen und du ihnen dann genüßlich beim Verrecken zuschauen kannst, oder was willst du uns von deiner schwarzen Seele berrichten, du Zweit- oder Drittaccont!!!

  • Danke für Antworten.


    ''Bei der Krankenkasse solltest du dich selbst anmelden nach freier wahl, aber selbstverständlich muß das JC deine Krankenkassen kosten ab dem 1. Tag der Unterstüzung übernehmen ''


    Und kann die Arbeitsagentur das ablehnen bzw. mir eine andere Krankenkasse zuteilen oder die Kostenübernahme zeitlich verschieben...denn das wäre dann fatal für mich.

  • Danke für Antworten.


    ''Bei der Krankenkasse solltest du dich selbst anmelden nach freier wahl, aber selbstverständlich muß das JC deine Krankenkassen kosten ab dem 1. Tag der Unterstüzung übernehmen ''


    Und kann die Arbeitsagentur das ablehnen bzw. mir eine andere Krankenkasse zuteilen oder die Kostenübernahme zeitlich verschieben...denn das wäre dann fatal für mich.


    Du hast ab der Antragstellung für ALG oder Hartz IV Anspruch auf Krankenversicherung, und die kannst du dir auch selbst aussuchen, die dürfen nicht ablehnen!

  • es ist Gesetz, das Jeder in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden muss!!!


    Es kann also nicht mehr wie früher passieren, dass man ohne Krankenversicherung da steht.....


    Da das "Lesen" hier inzwischen zu einer reinen Glückssache geworden ist, hier nochmal für alle Legastheniker mein Beitrag von heute Mittag.....:rolleyes:


    Zitat

    Legasthenie (von lat. legere „lesen“[1] sowie altgriechisch ἀσθένεια asthéneia „Schwäche“[2], wörtlich also Leseschwäche)[3] – auch Lese-Rechtschreibstörung, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit oder LRS genannt – versteht man eine massive und lang andauernde Störung des Erwerbs der Schriftsprache. Die betroffenen Personen (Legastheniker) haben Probleme mit der Umsetzung der gesprochenen zur geschriebenen Sprache und umgekehrt. Als Ursache werden eine genetische Disposition, Probleme bei der auditiven und visuellen Wahrnehmungsverarbeitung, der Verarbeitung der Sprache und vor allem bei der phonologischen Bewusstheit angenommen. Die Störung tritt isoliert und erwartungswidrig auf, d. h. die schriftsprachlichen Probleme entstehen, ohne dass es eine plausible Erklärung wie eine generelle Minderbegabung oder schlechte Beschulung gibt. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie geht davon aus, dass in Deutschland 4 % der Schüler von einer Legasthenie betroffen sind. Bei frühzeitiger Erkennung können die Probleme meist kompensiert werden; je später eine Therapie ansetzt, desto geringer sind in der Regel die Effekte.

  • Genaugenommen hat noch immer nicht JEDER einen Anspruch auf die Aufnahme in eine GKV (hier ist ja die sogenannte "Versicherung der Nichtversicherten" gemeint, denn auch hierfür müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:


    Zitat


    (1) Versicherungspflichtig sind


    13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und


    a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
    b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html


    Wer also z. B. zuletzt privat versichert war, der hat keinen Anspruch, den muss seine PKV zum Basistarif aufnehmen.


    Wobei das hier ja nicht die Frage war.


    Allein durch die Alo-Meldung bei der Agentur für Arbeit wird keine KV-Pflicht begründet. Es bedarf schon der ALG 2 Antragstellung und -bewilligung, damit die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V eintritt.



    Turtle


    PS an Grandfather: Auch Obdachlose haben Anspruch auf ALG 2. Sie erhalten da -wie früher in der Sozialhilfe- Tagessätze.