erst Mietbescheinigung dann mietvertrag unterschreiben?

  • Hallo. Hätte da eine Frage, wie man vorgeht wenn man von der Arge Leistung braucht. Also es sieht folgendermaßen aus, bin vor 2 Jahren in Mannheim gelandet und schaffe momentan als Aushilfe/minijob, jetzt zur FrAge. Habe erst in einer Wg gewohnt und bis jetzt noch kein Hartz4 bezogen und mich mit einem 400 euro Job über Wasser gehalten. Allerdings gab es vor 6 Monaten ärger in der Wg und ich bin seitdem bei meiner Freundin untergekommen, um nach einet Wohnung zu suchen. Mittlerweile hab ich etwas gutes in aussicht und soll auch schon nächste Woche den Mietvertrag unterschreiben, zumindestens hoffe ich dass des klappt, wie schaut es aus, ich war schon letzten Monat beim Amt und es wurde anerkannt, dass ich nicht mehr bei meinen Eltern wohnen kann und ich Leistung kriege sobald ich eine Wohnung habe. Einen Antrag hab ich bekommen, der auch eine Mietbescheinigung beinhaltet. Da ich jetzt keine eigene Wohnung mehr habe und es Zeit wird dass ich wieder ein Dach auf dem Kopf habe, kann ich dann einfach den Mietvertrag unterschreiben, die erste Miete usw. zahlen und dann zum Amt gehen oder muss das zwingend erst mit einer Bescheinigung beim Amt genehmigt werden?


    Danke fürs Antworten und sorry Bei google wurd ich nicht wirklich fündig.


  • Da ich jetzt keine eigene Wohnung mehr habe und es Zeit wird dass ich wieder ein Dach auf dem Kopf habe, kann ich dann einfach den Mietvertrag unterschreiben, die erste Miete usw. zahlen und dann zum Amt gehen oder muss das zwingend erst mit einer Bescheinigung beim Amt genehmigt werden?


    Sorry, aber was n das für n Quatsch?! Wenn du die erste Miete selbst bezahlst (wovon überhaupt?) wirst du die hinterher nicht wiederkriegen und musst dich noch fragen lassen, woher du das Geld hast!


    Lass dir vom Vermieter einen Vorvertrag geben, oder hast du schon einen Vertrag?


    Dann gehst du damit zum JC und läßt dir sofort bestätigen, dass die KdU übernommen werden und danach schleißt du den Mietvertrag ab.


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