Klageerhebungsandrohung / Gesetzliche Auskunftspflichten

  • Hallo zusammen,
    wende mich mit einer speziellen Frage an Euch, um einen Überblick zu erhalten, was ich "tun muss" und was eben nicht.
    Ich habe eine jetzt 19-jährige Tochter, die noch zur Schule geht, bei der Kindsmutter lebt. Mit der Kindsmutter war ich nie verheiratet, sie ist seit zwei Jahren jedoch in den Stand der Ehe eingetreten. Ich habe über 19 Jahre hinweg brav und auch willig den Kindsunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle bezahlt und darüber hinaus in einigen Fällen mehrere tausend Euro ( z.B. Autokauf für die Tochter, aber auch "Sondereinzahlungen" auf das Konto oder bar ) bezahlt. Vor zwei Wochen habe ich nun ( aufgrund einer finanziellen Schräglage ) die zwischen der Kindsmutter und mir verinbarte Unterhaltssumme um 50 Euro gekürzt. Damit war die Kindsmutter nicht einverstanden und sie suchte einen Rechtsanwalt auf, der mir nun ( obwohl ich niemals auch nur einen Pfennig bzw. Cent schuldig blieb ) mit einer Klageerhebung droht und zunächst meine komplette finanzielle Situation dargelegt haben möchte. Er fordert zahlreiche Belege, Steuerbelege, Gehaltsabrechnungen, Zinsertragsrechnungen für Lebensversicherungen etc.
    Die Kindsmutter ( wohlhabend mit Haus, Hof, Pool und Garten ) arbeitet ( trotz der Volljährigkeit unserer Tochter / zuvor habe ich das ja eingesehen als Sie noch minderjährig war ) nur 60% und hat darüber hinaus noch Nebeneinkünfte ( Tanzgruppe ) in mir unbekannter Höhe.
    Was kann der Anwalt an Schriftstücken von mir verlangen?
    Kann ich bei der Berechnung einen Kredit anrechnen lassen, der mir privat gewährt wurde?
    Wie sieht es mit meinen "Sonderzahlungen" aus, die ich geleistet habe?
    cWie ( darum geht es mir insbesondere ) kann ich eine solche "Schlacht" und "Peinlichkeit" abwenden?
    Vorab besten Dank für Eure Hilfe.:confused:

  • Hallo Aristotales.


    1. Besteht ein Titel gegen Dich?


    Wenn Ja, wie sieht der Titek aus, bitte genauer Inhalt.


    2. Was für eine Schule macht das Kind, falls Abi ist es noch Previligiert und somit unterliegt die Mutter ebenfalls der erhöhten Erwerbsobligatorischkeit.


    3. Ist die Mutter seit der Volljährigkeit ebenfalls Barunterhaltspflichtig, ergo vom Anwalt die selben Daten der Mutter anfordern und auf Punkt 2 hinweisen, weiternhin kann Ihr Selbstbehalt auch gesenkt werden da sie wieder Verheiratet ist und man kann auch noch zu dem Nebenverdienst einen Wohnvorteil hinzurechnen (falls das Haus bezahlt ist bzw keine Zinsen mehr zu zahlen sind).


    4. Es kommt nicht darauf an was die KM verdient sondern was sie Theoretisch verdienen könnte.


    5. Unterlagen:


    -Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
    -Zinserträge aus Sparanlagen,Fonds etc.- , Lebensversicherung gehört hier nicht hinzu.
    -Steuererstattung des letzten Jahres.


    diese Position sind vorzulegen.


    6. In Abzug zu bringen sind:
    -Private Rentenversicherung 4% des Vorjahresbrutto (muß auch bespart werden)
    -Lebensversicherung (Achtung Anwalt wird mucken machen, nicht draufeinlassen)
    -Berufbedingte Aufwendungen


    7.
    Sonderzahlungen und Autokauf sind eine Freiwillige Leistung und können nicht in Abzug gebracht werden.


    8. Warum hat die Km sich da eingemischt seit der Volljährigkeit ist die Tochter dein Ansprechpartner und der KU muß auf das Konto der Tochter überwiesen werden.Bankdaten der Tochter anfordern.


    9. Der Kredit kann nicht in abzug gebarcht werden.


    Zusammenfassung:


    Der Anwalt kann nicht alle Unterlagen verlagen (Zinsen aus Lebensversicherung), ebenfalls sind Beträge aus VWL des Arbeitgebers ohne Berücksichtigung.
    In Deinem Fall solltest du auf alle Fälle einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen, nach meiner Erfahrung schont dies im Endeffect bei dem Verhalten von Anwalt und Mutter nicht nur die Nerven sondern auch den Geldbeutel.


    gruß Sundown

  • Hallo Sundown,


    est mal recht herzlichen Dank für Deine Antwort.
    Also es ist so, dass die KM mir androhte, sie ließe Klage einreichen ( der RA vom Kind hat ja schon geschrieben ), wenn ich den KU kürze ( bin derzeit halt in ner finanz. Notsituation ). Ich zahle nach wie vor brav 402 Euro moantlich ( das wurde so errechnet ). Vielleicht bleibt es ja nur bei der Drohung, aber es ist zusätzlicher Stress für mich und ich verstehe es auch nicht, da es nie Probleme gab.
    Tatsache ist, dass meine Tochter eine weiterbildende Schule besucht und völlig unklar ist, ob sie noch studiert, ne Lehre beginnt etc.
    Die KM arbeitet nach wie vor keine 100% ( sonst könnte sie ja Ihren Nebenjobs nicht nachgehen, also Tanzgruppe und Ortschaftsrat ). Das Haus ist noch nicht abbezahlt.
    Einen Titel gegen mich gibt es nicht.
    Muss ich dem RA denn nur die Unterlagen senden, die Du aufgeführt hast, also Gehaltsmitteilungen und den letzten Steuerbescheid? VWL habe ich keine, dafür aber 2 Lebensversicherungen. Kann er diese Unterlagen verlangen ( in einem Fall ist meine Tochter begünstigt ). Kann er auch -wie er schreibt- verlangen, dass ich ihm den Stand meiner Vermögenslage ( Kontostand ) aufzeige?
    Ich kann mir derzeit echt keinen RA leisten, will aber auch keine "Schlammschlacht".
    Wäre nett nochmals von Dir zu hören. Kannst Du mir denn sagen, auf welchen Paragraphen ich mich berufen kann, was die geforderte Vorlage der LV betrifft bzw. dass die KM wieder 100% arbeiten gehen könnte?
    Danke vorab!
    Gruß

  • Hallo Aristotales,


    also mit Paragraphen bin Ich leider net so doll unterwegs, aber wenn du auf " TreffpunktEltern.de" dort ins Unterhaltsforum gehst , gibt es Leute da die es Dir Untermauern können.
    Da bin Ich auch Online.



    Nun die Unterlagen der Gehaltsabrechnung, Steuerbescheid und Zinsen mußt Du vorlegen, allerdings auch die Mutter und diese muß sie Dir nach §1605(Auskunfstpflicht) vorlegen.


    Ich würde nun so vorgehen:


    eigene Unterlagen einsenden, macht ein gutes Bild bei Gericht falls nötig, den RA nach §1605 auffordern die Unterlagen der KM vorzulegen mit Fristsetzung, auf § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB(Unterhaltspflicht der KM ab Volljährigkeit) hinweisen.
    Der KM eine Vollzeitstelle unterstellen, denn sie unterliegt der erhöhten Erwerbsobligatorischkeit.
    Dem RA klarmachen, das keine Rechnung anerkannt wird ohne das die Unterlagen der KM vorliegen.


    Hier noch ein Urteil das evtl. hilft:


    http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=1177



    Jetzt noch ein paar Tipps:


    Versuch doch bitte mal mit der Tochter zu sprechen, denn Sie kann auch ohne Anwalt etc. sich mit dir auf einen Unterhaltsbetrag einigen, ohne das die KM darauf einfluß hat.


    Je nachdem wie deine Lage aussieht also Geldmäßig, kann evtl. beim Amtgericht ein Beratungsgutschein beantragt werden, damit wäre zumindest das Erstgespräch Kostenlos, also alle Unterlagen über Ausgaben und Einkommen mitnehmen.


    Wenn Du mir mal alle Daten geben könntest, kann Ich Dir so in etwa sagen was zu zahlen wäre.
    Einkommen der letzten 12 Monate, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,Steuerrückerstattung und Zinseinnahmen.


    Wieviel Kilometer bis zur Arbeit, Privatrente, Lebensversicherung (Geht nur eine davon)




    Aber wie wurde der Betrag von 402€ errechnet? Ab Volljährigkeit sinken die Beträge automatisch, da ab dann das volle Kindergeld angerechnet wird, aus diesem Grund kann Ich nicht nachvollziehen warum hier weiter KU in der höhe des Minderjährigen Unterhalts gefordert wird zumal kein Titel besteht.


    gruß Sundown

  • Hey Sundown,
    Danke für die schnelle Antwort!
    Deinen Vorschlag mit meiner Tochter zu reden, habe ich versucht, aber die KM hat eben mehr Einfluss und blockt alles ab.
    Zu den von Dir "geforderten" Daten: ich verdiene durchschnittlich 2650 Euro monatlich, habe weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld bekommen, letzter Steuerbescheid = + 350 Euro, ansonsten habe ich keinerlei Nebeneinkünfte, keine vermögenswirksamen Leistungen, dafür aber 2 Lebensversicherungen ( eine Aussteuerversicherung gekoppelt mit Kapitalversicherung/Erlebensfall und eine Kapitalversicherung/Erlebensfall, in einem Fall ist meine Tochter als Begünstigte eingetragen ), resultierend hieraus Überschussanteile i.H- von ca. 700 bzw. 800 Euro.
    Den Betrag von 402 Euro hat der RA errechnet. Seit der Volljährigkeit meiner Tochter habe ich -in Absoprache mit der KM- immer 350 Euro bezahlt ( ohne jegliche Probleme ).
    Sonst habe ich kein weiteres Vermögen.
    Wie ist dass mit der Erwerbsobligatorigkeit gemeint?
    Muss der RA bei der Zusammenrechnung meines Gehalts berücksichtigen, dass dort -teilweise- Überstunden mit abgerechnet worden sind bzw. Einmalzahlungen erfolgten?
    Nochmals besten Dank für Deine Hilfe.

  • Hallo Aristotales,


    -Ja, Überstunden werden voll zugerechnet, ebenso Einmalzahlungen.


    -Erwerbsobligatorigkeit bedeutet: Die KM MUß sich einen Job suchen in dem sie sich am Unterhalt beteiligen kann.Daher benötigst Du die Daten der KM, um den Haftungsanteil zu errechnen.


    -So bei den jetzt von Dir gestellten Daten kommen die 402€ recht gut hin, aber dies wäre die Summe für den Fall das Du nur allein KU Leisten müsstest.


    - Da die Tochter noch im ersten Rang steht, ist der Selbstbehalt derzeit bei 950€, für Mutter und Vater


    -Also es kommt nun darauf an was die Mutter verdient bzw. verdienen könnte,


    - So grob über den Daumen gepeilt, könnte sich die zu leistende Summe nicht stark reduzieren, wenn man der KM mal so 1500€ unterstellt inc. Teilzeitstellen.


    - Dein Anteil dürfte so bei 300-350€ liegen.


    - Du hast leider den Fehler gemacht die KM nicht schon vor der Volljährigkeit der Tochter zur aufnahme einer Vollzeitstelle aufzufordern, der RA hat somit nur deine Leistungsfähigkeit berücksichtigt daher auch die 402€.


    -Leider spielt im Unterhaltsrecht so lange das Kind noch Preveligiert ist, Dein persönliche Situation keine Rolle, allerdings auch nicht von der KM.


    - Du brauchst auf alle Fälle die Daten der Mutter, wieviel sie Verdient Haupt-und Nebenjob, anders wirst Du nicht weiterkommen oder halt einfach den vereinbarten Betrag zahlen.


    gruß Sundown