Unterhalt in barzahlung möglich??

  • ]Hallo,
    ich habe mich von meinem Lebensgefährten getrennt, wir haben eine gemeinsame Tochter die nächsten Monat 10 Jahre alt wird. Sie lebt bei mir.
    Da ich Vollzeitbeschäftigt bin, aber noch zusätzlich Wohngeld beantragen muss um über die Runden zu kommen. Mein Ex-Lebensgefährte ist gering Verdiener und hat auch noch so Schulden.
    Damit er sich auch einigermaßen ein normales Leben wieder aufbauen kann, möchte ich keinen Unterhaltsvorschuss beantragen da ich weiß er kann es nicht zurück zahlen. Ich brauche aber für das Wohngeld eine Unterhaltsleistung für das Kind. Muss ich zum Jugendamt oder kann ich selber auch mit meinem Ex eine Barzahlung vereinbaren? So das ich bei der Wohngeldbehörde eine Quittung jeden Monat vorlege was mein Ex bezahlt hat. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
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  • Hallo Purzelxy,


    Also normalerweise könnt iht den KU so bestimmen wie Ihr das wollt, aber wenn Du noch weitere Staatliche Leistungen benötigst wird das etwas schwieriger. Eigentlich mußt Du den Mindestunterhalt vom Vater fordern, da dem Kind dieser Betrag zusteht, das Amt möchte hierfür auch Belege, aber wenn der KV nicht genug verdient um den gesamt Unterhalt zu leisten, wird er als Mangelfall berechnet.


    Kurzum um Wohngeld zu bekommen muß der KV wohl den Betrag zahlen den auch das Jugendamt als Vorrschuß zahlen würde, eine normale Überweisung auf dein Konto reicht da aus.


    Gruß Sundown

  • Hallo Purzelxy,


    der Mindestunterhalt für eine 10jährige ist derzeit 272€ laut DDT. Diese Summe müßte der Vater unter allen Umständen aufbringen, es sei denn er kann den Unterhalt nicht zahlen, der sogenannte Mangelfall.


    Der UVG beträgt für Kinder unter 12 Jahren derzeit 180€, mit weniger wird das Amt sich wohl nicht zufrieden geben.


    Aber vielleicht schreibst Du mal wieviel der Vater verdient, was für Schulden er hat und was er für einen Beruf hat und die Arbeitszeiten, und wie oft er Kontakt zum Kind hat, dann kann Ich dir genaueres sagen.


    gruß Sundown

  • Hallo Sundown,
    also er ist Geringverdiener soweit wie ich weiß auf 160,00€.
    Schulden ist eine Menge damals aus 1. Ehe, Kinderunterhalt1.Ehe und einiges mehr.
    Ist tätig als Aushilfe in der gastronomie gelernt hat er damals Zimmermann.
    Kontakt zum Kind hat er regelmäßig da handeln wir auch kurzfristig, denn es ist ja auch sein Kind!!! Und dem möchte ich nicht im Wege stehen. Das Kind will den Kontakt ja auch also ist es da ohne zwang.
    LG Purzelxy

  • Hallo Purzelxy,


    Ich hab mal woanders nachgefragt, also solange die Sache nicht beim Jugendamt landet wegen des Unterhalts, wird ie Arge nicht so einen Druck machen, es kann zwar sein, das die sich querstellen bei 75€ aber das kommt auf den Sachbearbeiter an.
    Der Vater des muß Dir alle Lohnbescheinigungen geben, damit man Nachvollziehen kann das er nicht Leistungsfähig ist.
    Aber es ist sehr Wahrscheinlich das die Arge den UVG-Antrag von dir fordert, da sie dadurch ihre Ausgaben senken können.


    gruß Sundown