muss er zahlen?

  • hallo ihr lieben,


    ich hoff íhr könnt mir etwas weiterhelfen.


    kurz zur erklärung:
    mein bruder ist 18 jahre alt und im 2. ausbildungsjahr (netto ca 400 €). seine freundin ist 14 jahre und im 5. monat schwanger ( ich weiß, katastrophe)
    mein bruder hat noch einen 400 Euro-Job


    kann mir hier jemand sagen ob er unterhalt für das kind oder für seine freundin zahlen muss?? wenn ja, wird der 400 euro-job angerechnet?


    leider ist der kontakt zu ihren eltern sehr schlecht. Ihre mutter möchte das alleinige sorgerecht für das kind beantragen und dort wird es wahrscheinlich auch leben. arbeiten tut derzeit ihrerseits keiner.


    alles nicht so einfach.


    vielen dank für eure antworten

  • hallo rl-200,


    nun also Selbstverständlich ist dein Bruder Unterhaltspflichtig für beide, aber die Ausbildung steht über der Unterhaltspflicht, somit kann dein Bruder keinen KU leisten und ja der 400€ Job wird angerechnet. Es kann jetzt sein das der Selbstbehalt reduziert wird, falls dein Bruder noch Zuhause wohnt, aber kann euch dann das JU sagen.


    NUN die Mutter der Freundin wird wohl die Vormundschaft bekommen bis das Mädel 18 ist, es sein denn sie wär selbst nicht in der Lage das Kind zu betreuen.
    Dein Bruder muß bedenken das die Freundin noch Minderjährig ist und die Mutter sogar darauf bestehen kann, das auch sie im Haushalt lebt, viel eher kann dein Bruder von Glück sprechen das er nicht noch eine Anzeige erhält.


    Die Mutter der Freundin wird wohl UVG beantragen den dein Bruder später zurückzahlen muß.


    gruß Sundown