HrtzIV ist gestrichen

  • Hallo ihr lieben
    ich habe folgendes Problem


    Ich habe bis ende letzen Jahres harzt 4 bezogen, dann hab ich leider einen wie soll ich sagen eins an die klatsche bekommen weil ich so ein zwei private sachten nicht verkraftet habe und mir des ganze mit harzt 4 und als nur bewerbungs- absagen extrem zu schaffen gemacht hat. Bin ich nicht mehr zum Berater und hab jegliches schreiben igonoriet.


    Jetzt hab ich mich endlich wieder gefangen und die realität hat mich eingeholt ^^ , jetzt weiss ich aber aber nicht weiter , ich bin voll pleite und eigentlich voll verschuldet durch die aktzion. ,


    wenn ich mich jetzt wieder bei der arge melde bekomme ich überhaupt noch Hilfe?


    Und wenn ja wie soll ich mich verhalten ?

  • Klaro bekommst du noch Hartz IV. Allerdings nicht rückwirkend. Ich gehe mal davon aus, dass du einen Neuantrag stellen musst. D. h. alles neu beantragen, Unterlagen neu vorlegen. Das wird auch nicht einfach. Deine Schulden, die du in dieser Zeit aufgebaut hast, interessieren das Amt allerdings auch nicht. Da musst du sehen wie du raus kommst. Am besten packst du deine Unterlagen alle zusammen und marschierst damit direkt zum Jobcenter. Am besten noch vorgestern. Nicht erst wieder auf die lange Bank schieben.

  • wenn ich mich jetzt wieder bei der arge melde bekomme ich überhaupt noch Hilfe?


    Und wenn ja wie soll ich mich verhalten ?


    Du hast wenn du ohne Job oder Vermögen bist immer Anspruch auf Sozialleistungen.


    Ab Antragstellung bist du auch krankenversichert und ein Antrag wirkt neuerdings auf den Monatsersten zurück.
    Achte darauf, dass dein Antrag richtig abgestempelt wird, lass dir zusätzlich bestätigen das du Antrag gestellt hast, und bereite dich vor, dass die dich fragen, wovon du lebst bzw. gelebt hast. Sag dann einfach, dass du mittellos bist, Hunger hast, eine Whgskündigung droht, was halt akut bei dir ist.


    Eine Antragsbegründung ist gesetzwidrig, die darf nicht verlangt werden!


    Zusätzlich schreibe einen Antrag auf Vorschuss gemäß § 42 SGB I: Ich benötige Vorschuss/Bargeld auf die zu erwartenden Sozialleistungen, da ich mittellos bin, Hunger habe, Whgskündigung droht, usw.usw.


    Wenn es also so schlimm bei dir aussieht, gehe da nicht ohne Geld oder einen ablehnenden Bescheid raus. Du hast Anspruch auf einen schriflichen Bescheid, und mit dem gehst du dann direkt zum zuständigen Sozialgericht, und läßt da vom Rechtspfleger eine Eilklage aufsetzen, die das JC zur vorläufigen Zahlung verpflichtet.
    Mit der Abschrift der Klage dann wieder zum JC zur Teamleitung oder Geschäftsführung, die werden dann schon reagieren, weil die keine andere Möglichkeit mehr haben, denn das SG wird denen Feuer unterm Hintern machen....:D

  • Natürlich wirst du wieder Hilfe bekommen.Wenn möglich dann druck dir die Formulare gleich im Internet aus und nimm alles bereits ausgefüllt mit hin dann geht das ganze etwas schneller und sie können dich nicht wieder wegschicken.Vergiß nicht alle Unterlagen mitzunehmen.Sicher werden sie dich fragen wovon du in den letzten Monaten gelebt hast wenn du keiner Arbeit nachgegangen bist deshalb überleg dir vorher schon mal was du sagen wirst.Am besten du erklärst deine Situation wie du es hier getan hast.Es ist zwar schon etwas ungewöhnlich aber was solls.

  • wie meinst du das mit Eine Antragsbegründung ist gesetzwidrig, die darf nicht verlangt werden!


    ich muss den also nicht erzählen , das ich es die nerven bekommen habe und einfch abgestürstz bin


    Das meine ich so, wie ich es geschrieben habe: Man braucht keine Begründung abzugeben, wenn man Sozialleistungen beantragt, die Begründung ergibt sich doch aus der Hilfsbedürftigkeit. Das sagst du denen auch so oder schreibst es da rein, falls dir sowas vorgelegt wird, Punkt aus!


    Du musst mit denen auch nicht über deine Gesundheit sprechen, das sind keine Ärzte, was damals vorgefallen ist, hat nichts mit deiner jetzigen Antragstellung zu tun, auch Punkt aus!


    Wenn möglich, geh da nicht alleine hin, nimm einen Beistand mit, bis 3 Leute sind erlaubt, und paß genau auf, was du sagst und was dich gefragt wird, die hauen dich schneller übers Ohr, wie du denken kannst, deshalb im Zweifel immer den Mund halten, und immer schriftliche Bescheide verlangen, damit kann man dann was anfangen.

  • das mit dem Beistand ist mal eine gute idee, danke wusst ich auch noch nicht.


    dann muss ich mir jetzt wohl mal gedanken machen was ich den erzählen werde. und dann heiset es mut fassen augen zu und durch .


    ich bedanke mich auf jeden fall bei euch für die schnelle hilfe :-)

  • Hmm, ich überleg gerade, ob du nicht sogar noch Ansprüche für die zurückliegende Zeit haben könntest, wenn du belegen kannst, dass du iz.B. in einer psychischen Ausnahmesituation warst. Du bist ja wahrscheinlich nur nicht mehr hingegangen, hast nicht mehr auf deren Schreiben reagiert, es gibt z.B. einen "Wiederherstellungsanspruch", kenn ich mich aber nicht wirklich mit aus.


    Nummer ist doch egal, die haben ne Akte von dir, also bist du immer noch die gleiche BG.