Zusammenziehen von Mutter mit ALG und Arbeitendem Kind

  • Hallo Zusammen!


    Also folgende Frage:


    Ich wohne aktuell NICHT mit meiner Mutter (ALG2) zusammen, bin aber bald mit dem Studium fertig und überlege wieder zurück in meine Heimatstadt zu gehen. Ich habe bereits Jobangebote und werde ab dem nächsten Monat schon arbeiten.


    Jetzt die Frage: Kann ich mit meiner Mutter in eine Gemeinsame Wohnung ziehen? Oder sollte ich das lieber gleich lassen, weil ich dann gezwungen werde Unterhalt zu zahlen, bzw. der generell weniger bezahlt wird? :confused:


    Falls es möglich ist: Können wir die Miete dann Teilen? (Bei einem Umzug wird nicht mehr als die letzte Miete für Sie gezahlt, das weiß ich ebenfalls ^^)


    (Die Genehmigung vom Amt für den Umzug an sich interessiert mich aber auch nicht :) )


    Mir bleibt nicht mehr als im Voraus zu danken! :rolleyes:

  • Wäre es denn generell sinnvoller zum Amt zu gehen und zu sagen "Dürfen wir zusammen ziehen?" oder ich miete erst mal eine Wohnung und sie zieht dann einen Monat später ein? (das man das mit dem Vermieter klähren muss ist klar :))

  • Du brauchst ja nicht die Erlaubnis zum Umzug da du keine Leistungen bekommst.Solange die Wohnung der angemessenen Größe entspricht kann deine Mutter hinziehen wo immer sie will.Insofern könnte deine Mutter einfach später zu dir ziehen oder auch gleich Anfangs mit und dann müßte sie ihre neuen Wohnverhältnisse dem JC mitteilen bzw. kann sie dem Jc gegenüber bereits vor dem Umzug erklären das sie mit ihrem Sohn zusammen in eine Wohnung ziehen möchte er aber nicht für sie Unterhaltsmäßig aufkommt.Das ist ganz wichtig das auch du dies so dem JC sagst denn ansonsten könnten sie versuchen dir den Unterhalt deiner Mutter aufs Auge zu drücken.Dazu bist du aber nicht verpflichtet.Meist wird aber versucht den Kindern ein schlechtes Gewissen zu machen aber dies ist Gesetzmäßig nicht zulässig.