Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft

  • Hallo!


    mein Freund ist Arbeitslos und wir wohnen seit fast einem Jahr zusammen. Davor wohnten wir ein Jahr in einer WG mit noch jemanden.


    Wahrscheinlich weil ich eine Frau bin, will das Arbeitsamt mich jetzt als Partnerin (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft) einstufen und haben wir die Formulare VE, WEP und VM zugeschickt bekommen.


    Ich habe die Formulare durchgelesen und bin damit gar nicht einverstanden! Ich will finanziell nichts mit meinem Freund zu tun haben und auch das Arbeitsamt geht es nichts an wer ich bin und von welchem Geld ich lebe. Die über viele Jahre schwer erarbeitete Ersparnisse die ich noch habe sind dafür, dass ich mein Studium gut zu Ende bringen kann. Ich kriege kein Geld vom Arbeitsamt, als Studentin. Und ich bin keine Deutsche.


    Was ratet ihr mir zu machen? Woher hat das Arbeitsamt das Recht solche Informationen zu verlangen?


    Soll ich vielleicht ein Brief schreiben, oder ein Beratungstermin vereinbaren?


    Danke! und schönen Sommer noch.



    Leider bin ich indirekt abhängig von dem Geld das mein Freund empfängt, da er mir davon sein Teil der Miete bezahlt.


  • Ich habe da leider zu wenig Ahnung!


    Aber hier sind dioch einige mit überragendem Wissen!


    Also wenn Ihr nicht gerade nen Doppelbett habt und wohl nachweisst das Ihr nicht gemeinsam wirtschaftet was weiss ich Zettel an den Lebensmitteln.


    Wird man Euch das eventuell nicht nachsagen können.


    Aber nen Teil miete werden sie Dir wohl oder Übel andichten!



    Aber wie gesagt warte die andern wissens besser, würde mich auch einmal interessieren.!



    Ich schätze das müst ihr wohl sauber darstellen weil bei Vermögen musst du sonst eventuell für deinen Freund einstehen.


    Da wurde auch sehr viel geändert man muss mindestens 1 Jahr zusammensein oder so.


    Elch

  • § 7 SGB II (Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft)


    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1. länger als ein Jahr zusammenleben,
    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    Man wird euch als Bedarfsgemeinschaft betrachten und Dein Einkommen Deinem Freund anrechnen.
    Wie Du selbst schreibst, nimmst Du das Geld Deines Freundes ja gerne an und bezahlst damit die Miete.

  • Vielen Dank, Elch und Gawain.


    Ich hab allerdings kein regelmässiges Einkommen da ich studiere. Um überhaupt studieren zu können hab ich jahrelang gearbeitet und gespart. Deswegen find ich diese Sache nicht in Ordnung.


    Mit der Miete meinte ich sein Teil der Miete, also die Helfte. Die kommt oft viel zu spät was mich in Schwierigketien bringt. Falls das Amt keine neuberechnung machen "kann" weil ich weigere die Info zu liefern, komme ich also auch in grosse Probleme. Das war nur so nebenbei.


    Naja. Ich mach mal einen Beratungstermin.


  • ________


    Mach das!


    Auch Vermögen alles über 150 EURO mal Lebensjahr muss aufgebraucht werden!


    Heist wenn Du 25 Jahre alt bist mal 150 EURO = 3750 EURO


    Alles drüber musste verbrauchen in Hartz IV


    Falls sich das nicht geändert hat!


    Lass dich möglichst nicht von der ARGE beraten gehe zum SOzialverband einer Gewerkschaft oder einem Arbeitslosenverein oder zur Uni!


    Die ARGE ist der denkbar schlechteste Berater!


    Ich kann Dich voll verstehen wer will sich sein teuer erspartes schon klauen lassen.


    Du brauchst es noch selbst!


    Viel Spass beim studieren, ich habe auch mal 1 1/2 Jahr Wi Wi studiert in Hamburg dann abgebrochen, ich bin einfach zu blöd für sowas!


    Elch


    Übrigens sogar die Uhren gehen hier falsch ein Beitrag den ich um 23 Uhr 20 schrieb erscheint unter 21 Uhr 20


    Gröööööööööööööööööööööööööööööööl

    Dieser Beitrag wurde bereits 7 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: Gehen die Uhren falsch dann ticken die nicht richtig!

  • okay, danke Elch. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das für mich eine gute Nachricht, denn dieses Studium ist meine zweite "Karriere": ich bin 32 und mein "Vermögen" liegt inzwischen unterhalb der berechnete Summe (ist aber für mich vorläufig noch von grosser Bedeutung um fertig zu studieren => ich kann mit sehr wenig zurecht kommen und muss/kann damit lange aushalten)


    Mein Freund ist ein Schatz, aber mit Geld geht er nicht um, bzw. er gibt alles sehr schnell aus. Das ist okay, solange ich es nicht zu spüren bekomme. Deswegen wollte ich, dass unsere finanzielle Angelegenheiten getrennt bleiben, zumindest solange ich keine richtige Arbeit habe.

  • okay, danke Elch. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das für mich eine gute Nachricht, denn dieses Studium ist meine zweite "Karriere": ich bin 32 und mein "Vermögen" liegt unterhalb der berechnete Summe (ist aber für mich vorläufig noch von grosser Bedeutung um fertig zu studieren => ich kann mit sehr wenig zurecht kommen und muss/kann damit lange aushalten)


    Mein Freund ist ein Schatz, aber mit Geld geht er nicht um, bzw. er gibt alles sehr schnell aus. Das ist okay, solange ich es nicht zu spüren bekomme. Deswegen wollte ich, dass unsere finanzielle Angelegenheiten getrennt bleiben, zumindest solange ich keine richtige Arbeit habe.


    _______________


    Ich beneide Dich, oder besser ich bewundere alle die mit so wenig Geld auskommen ohne etwas zu vermissen. !


    Ich bin eher wie Dein Freund und gebe Geld gerne aus!


    Ich hoffe Dein Studium hält was Du Dir davon versprichst!
    Das verstehe ich das wenige Geld wäre dann Mega schnell weg !


    http://www.sozialleistungen.in…4-alg-ii-2/vermoegen.html


    Zeit übrigens 0 Uhr 40


    Elch

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: Geld ist wie ein flüchtiges Reh!

  • Wenn Du von Deinen Ersparnissen lebst und sich diese innerhalb der Freibeträge bewegen, kann Dir niemand was. Man wird natürlich wissen wollen wovon Du lebst und da wird auch ein gelegentliches Einkommen insofern es über € 100 liegt mit in die Waagschale geworfen.